Mein Vater ist 56 Jahre alt, arbeitet im öffentlichen Dienst als Angestellter bei der Straßenverwaltung und würde gerne bald in Altersteilzeit gehen. Sein Arbeitgeber weigert sich wiederrum, ihm einen Altersteilzeit-Vertrag für Mitarbeiter seines Alters anzubieten. Kann mein Vater seinen Arbeitgeber zwingen, dies zu tun oder hat er auch andere rechtliche Möglichkeiten?

Grundsätzlich kann Altersteilzeit nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Das Altersteilzeitgesetz selbst sieht keinen Rechtsanspruch vor. Ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer lässt sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelvertrag herleiten.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27712/Navigation/zentral/Unternehmen/Recht/Alter...
Manche Betriebe verpflichten sich im Tarifvertrag, mit Mitarbeitern, die älter als 60 sind, Altersteilzeitverträge zu schließen, wenn diese das wünschen.
Aber sonst ist Altersteilzeit eine freiwillige Angelegenheit und Betriebe können auch festlegen, dass nur eine bestimmte Quote der Mitarbeiter Altersteilzeit machen darf.
Wer sich dann zu spät dazu entschließt, hat Pech.
gute antwort