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Kann der Arbeitgeber bei einem Streik auch Urlaubsgeld und Sonderzahlungen kürzen?

gefragt von kneisl am 16.05.2007 um 16:52 Uhr

Bei einem Streik muss der AG ja kein Gehalt bezahlen. Kann er auch Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen anteilig kürzen?


Reply


anonym
beantwortet von Bernhard am 19. Mai 2007 18:18
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In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber auch das Urlaubsgeld kürzen, das kommt auf den Vertrag und Vereinbarungen an. Wenn das Urlaubsgeld nämlich ausdrücklich für die Arbeitsleistung gezahlt wird, kann der Arbeitgeber im Falle eines Streiks das Urlaubsgeld anteilig kürzen. Ist die Zahlung des Urlaubsgeldes an die Betriebstreue geknüpft kann es nicht gekürzt werden. Man sollte also den Vertrag sorgfältig lesen und natürlich auch die betreffenden Klauseln in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 16. Mai 2007 18:09
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Das Urlaubsgeld darf NICHT gekürzt werden.


america
beantwortet von america am 16. Mai 2007 18:42
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Ich denke schon, wenn der Streik 4 Wochen geht hast Du auch nur 11 Monate gearbeitet, also steht dir auch nur Urlaub für diese Zeit zu, da das Urlaubsgeld sich nach dem Anteil des Jahresurlaubs orientiert wird auch das Geld gekürzt.

Den Ausfall bezahlt Dir die Gewerkschaft, wenn Du organisiert bist.eispiel:

  • Zu einem Intensievkurs für die Meisterprüfung gewährte mir mein AG 3 Monate unbezahlten Sonderurlaub. Mein Urlubsgeld und der Urlaub wurde um dieses Viertel gekürzt.

HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 16. Mai 2007 19:19
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Bei einem Streik darf nur das Gehalt für die jeweiligen Streiktage gekürzt werden. Als Gewerkschaftsmitglied bekommst Du dann Geld von der Gewerkschaft. Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, in welcher Höhe.

Das Urlaubsgeld bleibt davon unberührt.


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