Bei einem Streik muss der AG ja kein Gehalt bezahlen. Kann er auch Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen anteilig kürzen?
In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber auch das Urlaubsgeld kürzen, das kommt auf den Vertrag und Vereinbarungen an. Wenn das Urlaubsgeld nämlich ausdrücklich für die Arbeitsleistung gezahlt wird, kann der Arbeitgeber im Falle eines Streiks das Urlaubsgeld anteilig kürzen. Ist die Zahlung des Urlaubsgeldes an die Betriebstreue geknüpft kann es nicht gekürzt werden. Man sollte also den Vertrag sorgfältig lesen und natürlich auch die betreffenden Klauseln in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Ich denke schon, wenn der Streik 4 Wochen geht hast Du auch nur 11 Monate gearbeitet, also steht dir auch nur Urlaub für diese Zeit zu, da das Urlaubsgeld sich nach dem Anteil des Jahresurlaubs orientiert wird auch das Geld gekürzt.
Den Ausfall bezahlt Dir die Gewerkschaft, wenn Du organisiert bist.eispiel:
Bei einem Streik darf nur das Gehalt für die jeweiligen Streiktage gekürzt werden. Als Gewerkschaftsmitglied bekommst Du dann Geld von der Gewerkschaft. Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, in welcher Höhe.
Das Urlaubsgeld bleibt davon unberührt.