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kann der arbeitegeber meinen freien tag auf der freier tag legen

gefragt von sunny28485 am 25.03.2008 um 7:40 Uhr

kann der arbeitegeber meinen freien tag auf der freier tag legen da er immer sagt das wäre richtig so


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moon73
beantwortet von moon73 am 25. März 2008 07:52
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Der Arbeitgeber kann dir am Feiertag freigeben. Er muß dir aber deine freien Tage, die du sowieso hättest, extra freigeben. Beispiel: Angenommen du arbeitest in einer 6 Tage Woche, dann hast du jeden Monat Anspruch auf 4 freie Tage (Sonntage) . Fallen in diesen Monat nun aber noch z.B. 2 Feiertage extra an, wie z.B. Ostermontag und Karfreitag, dann hast auch du in diesem Monat Anspruch auf 6 freie Tage. Der Arbeitgeber muß dir also in diesem Monat 6 freie Tage geben, also entweder hast du an den 2 Feiertagen frei, oder aber, wenn du an den Feiertagen arbeiten mußtest, dann kriegst du dementsprechend 2 extra Ausgleichs-Freie-Tage in der Woche. Bei einer 5-Tages-Woche hast du normal 8 Tage im Monat frei und die Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, würden auch dazugezählt werden. Ich hoffe, mein Beispiel war verständlich.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 25. März 2008 08:02

DH für eine gute Erklärung.

Kommentar von sunny28485 am 25. März 2008 22:18

finde ich das irgent wo schriftlich damit er mir das glaubt

Kommentar von sunny28485 am 25. März 2008 22:19

also ich habe eine 6tage woche mit 39stunden also mo-fr 8 stunden und sa 6,5 stunden und einen freien tag inder woche arbeite als floristin und mein chef sagt das wenn ein feiertag in der woche ist ich dann keinen zusätzlichen freien tag bekomme ist das jetzt so oder nicht habe nämlich schon so viel verschiedene meinungen gehört und in welchen gesetz steht das genau damit ich was in der hand habe lieben dank für eure antworten

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 26. März 2008 10:47

Liebe Sunny, wenn dein freier Tag auf den Feiertag fällt, dann hast du keinen Anspruch auf einen Extra-Freien-Tag. Du hast doch immer Sonntags frei und immer 1 Tag in der Woche (damit sich keine Überstunden ansammeln). Hat die Woche 1 oder 2 Feiertage, dann arbeitest du in dieser Woche ja nicht mehr als 39 Std. Du hast ganz normal am Feiertag frei. Zähle doch einfach mal deine freien Tag für den Monat durch. Im März müsstet du auf 6 freie Tage kommen. Ersatzfreietage für einen Feiertag , gibt es nur für die Leute, die auch Sonn-oder Feiertags arbeiten müssen.


Luise
beantwortet von Luise am 25. März 2008 07:42
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Du meinst Feiertag??? Nur, wenn Du auch an Feiertagen arbeitest. Also z.B. in der Gastronomie...Und was ist ein freier Tag? Ein Urlaubstag oder ein Tag in der Woche, an dem Du nicht arbeitest, weil Du auch am Wochenende arbeiten musst. Dann kann der freie Tag freilich auch am Feiertag sein.

Kommentar von Simple_avatar10smallOrionTV am 25. März 2008 10:44

Habe auch gleich an Gastro gedacht! Allerdings könnte sunny28485 z.b. als Friseur oder im Einzelhandel arbeiten....also genauere Angaben um was für eine Tätigkeit es sich handelt wären hilfreich.....


anonym
beantwortet von sunny28485 am 25. März 2008 13:39
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also ich habe eine 6tage woche mit 39stunden also mo-fr 8 stunden und sa 6,5 stunden und einen freien tag inder woche arbeite als floristin und mein chef sagt das wenn ein feiertag in der woche ist ich dann keinen zusätzlichen freien tag bekomme ist das jetzt so oder nicht habe nämlich schon so viel verschiedene meinungen gehört und in welchen gesetz steht das genau damit ich was in der hand habe lieben dank für eure antworten


anonym
beantwortet von Waldem4r am 25. März 2008 22:11
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Wahrscheinlich ist dies eine Frage, die Dir nur ein Anwalt beantworten kann, der sich mit dem Arbeitsrecht auskennt. Alles andere wäre höchstwahrscheinlich eine Rechtsberatung, die eben nur Anwälten erlaubt ist. Ich kann kann aber kurz erläutern wie ich das sehe: Du hast eine Wochenarbeitszeit von 39 ausgemacht, die sich auf 5 Arbeitstage beziehen, die von Mo-Fr. 8 Stunden dauern, und am Sa. 6,5 Stunden dauert. Wenn Dein Chef nun wirklich jeden freien Tag beliebig legen könnte, hättest Du gar keine Feiertage mehr. Ausser natürlich, Weihnachten fällt mal komplett zwischen Mo und Sa. In so einer Woche bräuchtest Du dann nur 4 Tage arbeiten. Das widerspricht meiner MEINUNG nach aber den Gesetzestext: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html genauer gesagt Paragraph 1 Absatz 2. Eine weitere Sache, die Du dabei beachten musst, sind Tarifverträge. Ich habe keine blassen Schimmer, ob und welche es im Floristengewerbe gibt. Aber für Tarifverträge gibt es Sonderregelungen der arbeitsschutzgesetzlichen Bestimmungen.(Paragraph 12 des ArbZG) Wie auch immer: Ich habe bis jetzt in keiner Firma gearbeitet, die einem in einer Woche mit einem Feiertag während der regulären Arbeitszeit keinen Ausgleichstag freigegeben hat.D.h. in Deinen Fall: Wenn ein Feiertag in die Arbeitswoche von Mo-Sa fällt, solltest Du nur 4 Tage arbeiten.

Dies ist aber, wie gesagt, nur meine Meinung. wirklich verbindliche Auskünfte kann Dir nur ein Anwalt geben, der sich damit auskennt.


wildsurfer
beantwortet von wildsurfer am 6. Juli 2008 06:59
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Nein, da blufft dein Arbeitgeber. Feiertage heißen nicht umsonst so. Sie werden ja auch extra vergütet und nur auf Grund der Besonderheit, daß manche Tätigkeiten (Gastronomie, Gesundheit, auch Floristik) besondere Arbeitszeiten erforderlich machen heißt das ja nicht das Arbeitnehmer dadurch keine Rechte hätten. Solltest du bei deiner Gewerkschaft klären lassen wie die aussehen.

Ciao Wolfgang





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