Ich bekomme seit mai 2007 eine eu-rente und nun kam eine nachzahlung.Aber das sozialamt beansprucht die nachzahlung obwohl mein sohn noch sozialhilfe bekommt.Was ich nicht verstehe er bekäme auch in 2007 sozialhilfe.Steht uns da nicht das geld zu.Wer kann mir helfen. Danke
Du warst bedürftig und hast die Grundsicherung bezogen weil keine Rente kam? Das Amt zahlt natürlich nur die Differenz Rente zu Grundsicherung.
Ganz verstanden habe ich deine Ausführung nicht.
Ich gehe davon aus, dass du mit deinem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft lebst und auch schon 2007 Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld 2 bekommen hast.
Du bekommst diese Leistung, weil du sonst zu wenig Geld zum Leben hättest.
Stellt sich heraus, dass du von einem anderen Leistungsträger (Rentenversicherung) bekommst, holt sich das Sozialamt/ die ARGE das Geld zurück, dass sie für den Nachzahlungszeitraum gezahlt hat.
Hat sie weniger gezahlt, bekommst du den Rest, war es mehr, bleibt es für dich vom Geld her gleich.
Soweit habe ich es verstanden.Ich war bedürftig und habe das sozialamt in anspruch genommen.Aber was ich nicht verstehe mein sohn hat doch den anspruch heute noch.Also könne sie mir doch nicht alles einbehalten.Meine Eltern haben auch unterhalt gezahlt.Selbst das haben sie einbehalten.Ich bekomme nicht mal ein bescheid warum sie so viel geld beanspruchen
Wann hast du denn den Rentenbescheid bekommen? Natürlich muss das Sozialamt dir aufschlüsseln, wie und warum die Nachzahlung einbehalten wurde.
Ich nehme mal an, dein Sohn bekommt Unterhaltsvorschuss, weil sein Vater nicht zahlt.
Der hat nichts mit der gemeinsamen Sozialhilfe zu tun, denn der wird vom Vater des Kindes gefordert.
Den rentenbescheid habe ich 30.4.2008 bekommen und was ich an nachzahlung bekomme am 7.05.08.In gleichen atemzug wurde mir mit geteilt das das sozialamt geld in anspruch nimmt.Mein sohn bekommt unterhalt.Das sozialamt hat mir gesagt das ich keine aufschlüssung bekomme.Ich bin deswegen ja auch in widerspruch gegangen.Weil ich gerne sehen möchte warum sie so viel geld beanspruchen.Den ich selber habe nicht viel Sozialhilfe bekommen,das war mein Sohn.Da er noch minderjährig istund ich bekomme noch Witwenrente.
Da die Rentenversicherung vom Sozialamt eine Aufstellung bekommen hat, fordere sie dir da einfach eine Kopie an.

ist doch logisch, das amt ist für den rentenversicherungsträger damals in vorleistung gegangen , in dem es euch finanziell unterstützt hat.
deshalb gehört das geld dem sozialamt / grundsicherungsamt.