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Kann das Sozialamt die Nachzahlung einbehalten?

gefragt von paula62 am 15.05.2008 um 16:35 Uhr

Ich bekomme seit mai 2007 eine eu-rente und nun kam eine nachzahlung.Aber das sozialamt beansprucht die nachzahlung obwohl mein sohn noch sozialhilfe bekommt.Was ich nicht verstehe er bekäme auch in 2007 sozialhilfe.Steht uns da nicht das geld zu.Wer kann mir helfen. Danke


Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 15. Mai 2008 16:40
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Du warst bedürftig und hast die Grundsicherung bezogen weil keine Rente kam? Das Amt zahlt natürlich nur die Differenz Rente zu Grundsicherung.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 15. Mai 2008 16:41
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Ganz verstanden habe ich deine Ausführung nicht.

Ich gehe davon aus, dass du mit deinem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft lebst und auch schon 2007 Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld 2 bekommen hast.

Du bekommst diese Leistung, weil du sonst zu wenig Geld zum Leben hättest.

Stellt sich heraus, dass du von einem anderen Leistungsträger (Rentenversicherung) bekommst, holt sich das Sozialamt/ die ARGE das Geld zurück, dass sie für den Nachzahlungszeitraum gezahlt hat.

Hat sie weniger gezahlt, bekommst du den Rest, war es mehr, bleibt es für dich vom Geld her gleich.

Kommentar von paula62 am 15. Mai 2008 16:51

Soweit habe ich es verstanden.Ich war bedürftig und habe das sozialamt in anspruch genommen.Aber was ich nicht verstehe mein sohn hat doch den anspruch heute noch.Also könne sie mir doch nicht alles einbehalten.Meine Eltern haben auch unterhalt gezahlt.Selbst das haben sie einbehalten.Ich bekomme nicht mal ein bescheid warum sie so viel geld beanspruchen

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 15. Mai 2008 16:58

Wann hast du denn den Rentenbescheid bekommen? Natürlich muss das Sozialamt dir aufschlüsseln, wie und warum die Nachzahlung einbehalten wurde.

Ich nehme mal an, dein Sohn bekommt Unterhaltsvorschuss, weil sein Vater nicht zahlt.

Der hat nichts mit der gemeinsamen Sozialhilfe zu tun, denn der wird vom Vater des Kindes gefordert.

Kommentar von paula62 am 15. Mai 2008 17:12

Den rentenbescheid habe ich 30.4.2008 bekommen und was ich an nachzahlung bekomme am 7.05.08.In gleichen atemzug wurde mir mit geteilt das das sozialamt geld in anspruch nimmt.Mein sohn bekommt unterhalt.Das sozialamt hat mir gesagt das ich keine aufschlüssung bekomme.Ich bin deswegen ja auch in widerspruch gegangen.Weil ich gerne sehen möchte warum sie so viel geld beanspruchen.Den ich selber habe nicht viel Sozialhilfe bekommen,das war mein Sohn.Da er noch minderjährig istund ich bekomme noch Witwenrente.

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 15. Mai 2008 17:15

Da die Rentenversicherung vom Sozialamt eine Aufstellung bekommen hat, fordere sie dir da einfach eine Kopie an.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 15. Mai 2008 16:46
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ist doch logisch, das amt ist für den rentenversicherungsträger damals in vorleistung gegangen , in dem es euch finanziell unterstützt hat.

deshalb gehört das geld dem sozialamt / grundsicherungsamt.




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