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Kann das sein, dass zu spät erhaltenes Gehalt auf Hartz IV angerechnet wird??

gefragt von antola61antola61 am 20.06.2009 um 10:36 Uhr

Folgender Sachverhalt:

Ein AN erhält schon seit einiger Zeit keinen Lohn - 2 Monatsgehälter fehlen noch - das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst - der AN meldet sich im März arbeitslos, bekommt Hartz IV...

Nun erhält er rückwirkend für Januar und Februar sein Gehalt im März und bekommt deshalb (weil das Geld auf seinem Konto ist) im März keinen Cent Hartz IV!!!!!!!!! Das Gehalt war natürlich gleich weg, weil sich Unmengen an Schulden angehäuft hatten!

Für mich hört sich das absolut abartig an! Schließlich war das Geld ja Lohn, den der AN normalerweise im Januar und Februar erhalten hätte und hat eigentlich nichts mit der Situation im März zu tun!

Kann das wirklich rechtens sein? Oder sollte man dagegen vorgehen?

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 20. Juni 2009 10:41
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Ja, es wird angerechnet, weil das Zuflussprinzip gilt.

Es ist auch nicht unlogisch, denn HartzIV sichert die Grundexistenz. Kann diese selbst gesichert werden, z.B. durch Lohnnachzahlung, ruht HartzIV.

Kommentar von megaboomer am 20. Juni 2009 10:44

Richtig - es geht ja quasi "nur ums Überleben" und sobald Geld von irgendwo kommt - wird die Unterstützung erstmal reduziert. Ob das fair ist muss jeder für sich selbst beantworten.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 20. Juni 2009 10:46

na dann müßte der AN aber für Januar und Februar auch was kriegen, denn in der Zeit hatte er nichts zum Überleben und wie gesagt, das Geld war gleich weg für die ganzen Schulden!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. Juni 2009 10:47

"Müsste" vielleicht, bekommt er aber nicht. So sind die Bestimmungen.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 20. Juni 2009 10:53

komplett falsche Aussage. Desweiteren sind Freibeträge zu berücksichtigen.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. Juni 2009 10:51

Ein erwerbsloser Mann aus Nordrhein-Westfalen sowie eine Frau aus Bayern klagten vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, da sie kein Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten haben. Die Arge verweigerte die Zahlung der Hartz IV Sozialleistung, da beide noch rückwirkend von ihrem letzten Arbeitgeber ihr Gehalt bezogen. Die Kläger argumentierten jedoch, dass das Geld zuvor rechtmäßig verdient worden sei und die laufenden Kosten durch eine Kontoüberziehung beglichen worden seien. Die zuständigen Sozialgerichte teilten diese Argumentation nicht, deshalb eine Klage vor dem BSG.

Doch das Bundesgericht teilte die Einschätzung der Landessozialgerichte und bestätigte die Praxis der Argen. Somit gilt das sogenannte Zuflussprinzip; Wenn auf das Konto ein Gehalt eingeht, so gilt dies als Berechnungsbasis. Dies gilt auch bei Rückzahlungen und Erstattungen (BSG, Az.: B 14 AS 26/07 R und B 14 AS 43/07 R).

Der DGB Rechtsschutz hatte die Klage der beiden Betroffenen unterstützt und zeigt sich trotz der Niederlage "froh". Denn das Urteil bestätigt auch, dass ALG II Empfänger auch dann Sozialleistungen erhalten, wenn sie eine erneute sozialpflichtige Beschäftigung (Arbeit) annehmen. So muss die Arge im ersten Monat der Arbeitsaufnahme weiterhin den vollen Hartz IV Satz bezahlen. Stichworte: Hartz IV, ALG II; Zuflussprinzip, Lohn und Hartz IV (30.07.2008)http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/zuflussprinzip19aeb1103501.php

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 20. Juni 2009 10:57

man muss differenzieren ob ich z. B. ab Januar Hartz beziehe und ich bekomme Nachzahlung für Januar z. B. Dann wäre es natürlich anrechenbar.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. Juni 2009 11:01

Verstehst Du das Urteil nicht, Gerd2?

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 20. Juni 2009 11:20

ich habe es verstanden. Sie bezogen rückwirkend, hatten aber auch in den Zeitraum AL2 bezogen.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. Juni 2009 11:21

Offensichtlich nicht:

Doch das Bundesgericht teilte die Einschätzung der Landessozialgerichte und bestätigte die Praxis der Argen. Somit gilt das sogenannte Zuflussprinzip; Wenn auf das Konto ein Gehalt eingeht, so gilt dies als Berechnungsbasis. Dies gilt auch bei Rückzahlungen und Erstattunge

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 20. Juni 2009 11:33

Die Gelder war aber schon "Vermögen" vor dem Zuflussprinzip und können nicht angerechnet werden. Wenn ich Geld vom Sparbuch auf mein KOnto lege wäre das ja auch ein Zuflussprinzip. So ist es nun mal nicht.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. Juni 2009 11:35

Das ist ein völlig anderer Sachverhalt. Steht Dein Wissen über einem Urteil und der Handhabung durch die Arge?

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 20. Juni 2009 11:48

Du hast das Urteil nicht verstanden und es ist auf diesen Fall nicht anzuwenden. Auch wenn es so ähnlich dargestellt ist.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. Juni 2009 11:52

LOL


anonym
beantwortet von Christian1201 am 21. Juni 2009 11:25
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Kann ja wohl nicht angehen! Wenn der Betreffende sich nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos meldet, stehen Ihm ja vom Amt auch erst ab diesem Tag Gelder zu.Was denken die denn, wie man ohne Lohn seine laufenden Kosten bestritten hat? Die wenigsten haben hierfür eine Reserve und so geht man ans Limit (entweder Dispo, bzw. man pumpt sich das Geld, oder man kann nicht Zahlen, wird angemahnt, Mahnkosten, Rückbuchungsgebühren und Verzugszinsen inklusive). Die jetzt nachgezahlten Löhne haben doch Nichts mit dem Berechnungszeitraum zutun. Was lassen die sich denn noch einfallen? Find ich jedenfalls nicht rechtens.

>"Die Würde des Menschen ist unauffindbar".

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 22. Juni 2009 18:08

Ja, da kann man mal wieder sehen, was die sich da oben alles einfallen lassen! Mich treibt diese Ungerechtigkeit noch in den Wahnsinn!!!

Die richtigen "Sozial-Schmarotzer" kriegen sie dabei nicht mal ansatzweise in den Griff!! Dafür zocken sie die normalen Arbeiter oder Arbeitslose ab, wo es nur geht!

Wie himmelschreiend ungerecht ist es z.B. dass man plötzlich nur noch max. 18 Monate Arbeitslosengeld bekommt - egal wie lange man vorher gearbeitet hat, ob nun 10 Jahre oder nur 2... Oder, daß man in einem Nebenjob 400€ steuerfrei verdienen darf, hat man dagegen z.B. 2 Nebenjobs, verdient vielleicht in jedem nur 100€, muss man den 2. Job versteuern!

Die Liste der Absurditäten und Ungerechtigkeiten ließe sich noch unendlich verlängern... ich frag mich wirklich, welche Knallköpfe sich das alles ausdenken!


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 20. Juni 2009 10:39
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Da solltest du mal dringend in ein Hartz Forum gehen...ich glaube nicht...dass das korrekt ist! http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 20. Juni 2009 10:41
Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 20. Juni 2009 13:21

da kommt konkretes statt Gerdas Irrglauben


MasterDomi
beantwortet von MasterDomi am 20. Juni 2009 10:39
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Wäre meines Erachtens unlogisch, denn das Geld hätte dir ja vor Hartz IV schon zugestanden. Aber was ist in dieser Republik schon logisch?! Aber wenn das wirklich der Fall wäre, würde ich vorm Arbeitsgericht klagen!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. Juni 2009 10:41

und die Klage verlieren. Siehe meine Antwort.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 20. Juni 2009 10:51

selbstverständlich kann das nicht angerechnet werden.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. Juni 2009 10:55

Gerd2, informiere Dich mal richtig.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 20. Juni 2009 10:48

ja, so sehe ich das auch, dass das Geld nichts mit Hartz IV zu tun hat!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 20. Juni 2009 10:51

Ob Du das so siehst oder nicht, ändert nichts an der Rechtslage.

Kommentar von A780689b44695933e9127e57461a98e3smallMasterDomi am 22. Juni 2009 23:32

Aber man muss auch beachten, dass ihm das Geld vorher zustand und deshalb ergibt das keinen Sinn! Es ist völlig unsinnig, denn es haben sich in den beiden Monaten nunmal auch evt Schulden angesammelt, die dann damit beglichen werden können. Auch wenn du "GerdaG" da so sicher bist, ich glaube es trotzdem nicht, auch wenn du noch so überzeugend vor dich hinschreibst. MIr fehlt hier der Sinn!


Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 20. Juni 2009 10:39
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kann etwas nicht stimmen, zuerst erhält er Arbeitslosengeld.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 20. Juni 2009 10:46

nein, dazu hatte er zu kurz gearbeitet


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