gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann das Konto gepfändet werden trotz Hartz IV und Kindergeld?

gefragt von Diablo69Diablo69 am 23.01.2009 um 15:21 Uhr

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Letzte Woche habe ich die eidesstaatliche Versicherung abgegeben (leider Gottes) und heute habe ich einem Brief bekommen in dem steht,

PFÄNDUNGS - UND ÜBERWEISUNGSBESCHLUSS!

Mein Kindergeld und mein ALG II geht auf das Konto meiner Frau, ich habe kein Konto mehr, denn der Gläubiger ist die Bank. Auf diesem Bescheid steht aber die Kontonummer meiner Frau.

Es steht auch drauf: Es wird angeordnet, dass der Schuldner die Sparbücher bezüglich der von der Pfändung erfassten Verträge an den Gläubiger herauzugeben hat. Es ist der Drittschuldnerin untersagt, an den Schuldner zu leisten, soweit die Ansprüche gepfändet sind. Jede Verfügung über die oben bezeichneten Ansprüche und Rechte zum Nachteil des Gläubigers, insbesondere ihre Einziehung, ist dem Schuldner untersagt. Soweit die Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin gepfändet sind, werden sie dem Gläubiger zur Einziehung überweisen.

Ist das Konto jetzt gesperrt obwohl es nicht mein Konto ist? Was bedeutet das alles genau??? Wer kann mir helfen??

Schon mal DANKE

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

hilfe x 6.490 hartz IV x 767 kontopfändung x 123

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


stef1601
beantwortet von stef1601 am 23. Januar 2009 15:24
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Wenn das Konto gepfändet ist, bekommst du ohne Probleme dein Hartz4 und dein Kindergeld. Dieses Geld ist Pfändungsfrei. Normalerweise kannst du es ganz normal abheben, wenn nicht und die Bank sich streubt, musst du zum Gericht gehen und eine Freigabe holen. Geh mal zur Schuldnerberatung, die sind sehr gut und helfen gern.

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 23. Januar 2009 15:25

Das ist richtig. Und beeile dich damit, du hast nur 1 Woche (? weiß ich nicht 100%ig) Zeit.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 23. Januar 2009 15:31

ja sorry, hatte ich vergessen, 7 Tage nachdem das Geld gekommen ist. WE zählen dabei mit!!!!


Weitere gute Antworten


fatu29
beantwortet von fatu29 am 23. Januar 2009 15:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja es kann gepfändet werden,allerdings kann das kindergeld und Hartz IV nicht gepfändet werden du musst innerhalb von 7 werktagen das geld abheben,alles was du davon drauf lässt wird nach 7 tagen an den gläubiger überwiesen


anonym
beantwortet von SumySarah am 23. September 2009 11:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hmm habe über Kontopfändungen hier etwas gelesen http://www.wg-gesucht.de/ . Vielleicht hilft dir das weiter....


btbissy01
beantwortet von btbissy01 am 25. Januar 2009 23:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hartz IV und Kindergeld zählen zu den Sozialleistungen und diese dürfen nicht gepfändet werden. Bei Kontenpfändung kannst du innerhalb von 7 Tagen nach Geldeingang ganz normal über deine bezogenen Sozialleistungen verfügen, also auch Überweisungen tätigen.


Diablo69
beantwortet von Diablo69 am 23. Januar 2009 15:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Danke für eure Hilfe!

Ich habe halt auch Bedenken, wie sollen wir unsere Überweisungen machen??? Normalerweise gehen die spätestens am zweiten Tag nach Erhalt des ALG II weg, aber geht das jetzt noch??? DANKE

Kommentar von support3 am 23. Januar 2009 17:31

Liebe/r Diablo69,

bitte achte in Zukunft darauf Ergänzungen zu Deiner Antwort über den Link "Antwort kommentieren" in Form eines Kommentars hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support


Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 23. Januar 2009 15:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bist du in der Insolvenz? Oder wieso hast du die EV abgegeben?

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 23. Januar 2009 15:25

Dafür muss man nicht in der Insolvenz sein! Wenn der Gläubiger ihn geladen hat, muss er diese Abgeben oder zahlen. und wärend der Insolvenz darf niemand Pfänden.

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 23. Januar 2009 15:29

Das weiß ich. Ich frag mich nur, wie man als Hartzer noch Schulden abzahlen soll.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.