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Kann das komp. ALG gekürzt werden, wenn man sich auf ein Stellenangebot nicht bewirbt?

gefragt von Gisi6 am 01.06.2009 um 11:02 Uhr

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anonym
beantwortet von wuseldusel am 1. Juni 2009 11:03
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Ist zwar gegen diverse Menschenrechte bzw. Grundrechte (so meinen es zumindest einige Leute), aber es wird gemacht.

Kommentar von wuseldusel am 1. Juni 2009 15:43

Sorry, das hatte ich heute morgen überlesen. Es geht nur um eine einzige Stelle? Dann wird in 30% Schritten gekürzt, soweit ich mich richtig erinnere. Bewirbst du dich mehrmals nicht, wird aber gegen Ende auf Null gekürzt (die genauen Prozentschritte weiß ich nicht mehr).


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 1. Juni 2009 11:10
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Komplett mit Sicherheit nich.Wende dich an dieses Hartz Forum... http://www.elo-forum.org/ War eine Rechtsfolgebelehrung auf dem Stellenangebot...wenn sich nichts geändert hat und diese Belehrung nicht dabei stand braucht man sich bei so einer Stelle gar nicht bewerben und die Arge darf nicht kürzen.Frag im Forum nach


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 1. Juni 2009 11:18
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Nein. Es gibt erst eine Anhörung und dann evtl. eine prozentmäßige Sanktion.


ibicks
beantwortet von ibicks am 1. Juni 2009 11:03
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ja, auf jeden fall, und das ist gut so.

Kommentar von Gisi6 am 1. Juni 2009 11:12

Bei Ihnen werden auch alle in einen Pott geworfen.

Kommentar von crazyone1989 am 1. Juni 2009 11:19

Hat ja auch manchmal Gründe warum man sich gar nicht erst bewerben möchte. Immer noch besser als die 5 Euro Bewerbungskostenerstattung abzustauben.

Manchmal sind die Vermittlungsvorschläge von der ARGE eben tooootal schwachsinnig.


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