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Kann das Kind nichtehelicher Eltern beim Vater aufwachsen?

gefragt von eloock am 24.09.2008 um 7:55 Uhr

Folgende Fakten: Wir sind nicht verheiratet und trennen uns gerade auf Ihr Betreiben. Unser gemeinsamer Sohn ist 3 Jahre. Sie ist Selbständig und hat ein Kleinstunternehmen, dass regelmäßig Verluste aufweist. Ich lebe finanziell gesichert in guter Position. Im Haushalt leben 2 Kinder aus Ihrer ersten Beziehung. Beide ADHS. Mit Neigung zur sehr aggressivem Verhalten des Jungen (13J.) - belegbar. Beide Halbgeschwister sollen daher täglich Medikamente nehmen. Die Mutter versichtet jedoch außerhalb der Schule auf die Verabreichung. Folge: Ein ständig lautes und aggressives Umfeld. Die Mutter widerspricht natürlich hier, weil sie es von Ihren Kindern nur so kennt. Ich sehe hier ein massives Gefährdungspotential. Zudem ist ergerade ineine KITA gekommen. Die Betreuerinnen bemängel seine Kommunikationsfähigkeit. Zudem übernimmt er von seinen Halbgeschwistern Verhaltensweisen, die als aggressiv eingestuft werden müssen. Mit dem Arbeitgeber sind bereits Arbeitszeiten vereinbart, die eine Vollständige Betreuung meines Sohnes nach der KITA ermöglichen.


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98spike
beantwortet von 98spike am 24. September 2008 07:59
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Natürlich, warum den nicht, gehe davon aus das Du die Vaterschaft anerkannt hast.Ist sie denn einverstanden? Dann solltet Ihr Euch mal an entsprechende Stellen wenden.

Kommentar von eloock am 24. September 2008 08:03

Die Vaterschaft ist anerkannt und es besteht ein gemeinsames Sorgerecht. Eingetragen im Jugendamtregister und beurkundet... Vielleicht bitte auf dieser Grundlage antworten... ?!

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 24. September 2008 08:24

Wenn sie einverstanden ist wendet Euch an das Jugendamt, die werden Euch helfen.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 24. September 2008 08:18
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Ich sehe gute Chancen für Dich. Da Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, und der Kleine schon Verhaltensauffälligkeiten zeigt, ist es wohl besser, wenn er bei Dir bleibt.


Lilaa
beantwortet von Lilaa am 24. September 2008 08:19
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Grundsätzlich: Ja natürlich kann ein Kind beim Vater aufwachsen auch wenn die Eltern nicht verheiratet waren.

Was ich rauslese (verbessere mich sollte ich mich irren) ist das verhältnis zur Mutter ja nicht sonderlich freundschaftlich. Hört sich für mich nach schlammschlacht an und DAS tut keinem Kind gut. Das kind liebt euch beide und möchte nicht mitbekommen das einer über den anderen schlecht redet. Zum Wohl deines Kindes solltest du versuchen ein gutes verhältnis zur Mutter aufzubauen und so event. mehr Zeit mit ihm verbringen zu können. Natürlich kannst du alles rechtlich mögliche ausschöpfen, nur sollte dies dann nicht zu deinen 'Gunsten' ausgehen, wirst du dann ein paar tage im momant mit deinem Sohn haben und keine Minute mehr als dir laut Richter zusteht.

...Die Betreuerinnen bemängel seine Kommunikationsfähigkeit... Sollte ein dreijähriger überhauptnicht sprechen wolllen, könnte man durchaus mal drauf hinweisen. Ansonsten sollte die Betreuerinnen an ihrer Kommunikationsfähigkeit arbeiten. Jedes Kind ist anders und nicht alle wollen den gar lieben betreuerinnen den gazen tag etwas erzählen bzw. sich ihnen mitteilen . (sorry für die Länge, hoffe Botschaft kam an) LG

Kommentar von eloock am 24. September 2008 08:26

Das ist einer der wichtigsten Punkte... egal wie sehr wir uns zerstritten haben, ich hab immer sehr darauf geachtet, dass er möglichst nichts davon merken soll... und seine Mama wird er immer haben. Aber er soll auch die nötige Ruhe zum aufwachsen bekommen... ich hoffe, dass sie es mal irgendwann begreift...

Kommentar von Cindy2 am 24. September 2008 09:36

Ich hab eine "technische" Frage zu Deiner Antwort: Du schreibst übersichtlich mit Absätzen. Wenn ich das mache (einfach neue Zeile), dann wird das anschließend trotzdem als ein Text ohne Unterbrechung angezeigt. Was mach ich da falsch? Danke, Cindy

Kommentar von eloock am 24. September 2008 10:46

oups... ist mir so noch nicht aufgefallen... werde später mal nachforschen...

Kommentar von Simple_avatar6smallLilaa am 24. September 2008 14:07

mmmh

ich versuchs mal und falls es passt, musst du für nen absatz eine leerzeile machen

hoffe verstanden

wenn nicht pm :)


anonym
beantwortet von Cindy2 am 24. September 2008 08:27
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Ich kann da nur Zustimmen. Da du auch offiziell der Vater bist, steht dem zumindest rechtlich nichts im Weg. Etwas anderes ist es, wenn die Mutter da nicht mitspielt. Das betrifft nicht dir Sache ansich, denn man kann sowas vor Gericht durchkämpfen - auch wenn es manchmal sehr lange dauert und viel Nerven erfordert. Die andere Sache ist jedoch, wie der Sohn das verkraftet, wenn da so ein Kampf um ihn gemacht wird. Eine Trennung ist für ein Kind schon sehr schwer zu verkraften, aber ein Tauziehen - und darauf läuft es letztlich hinaus, wenn die Eltern sich nicht einig werden, ist für das Kind auch sehr schädlich. Mein Sohn hat das miterlebt, der Vater wollte ihn unbedingt von mir weg haben - obwohl er sich selbst auch nicht kümmern kann - aber Einzelheiten spielen da jetzt keine Rolle, sonst wirds zu langatmig. Fazit war jedenfalls, daß ich, wenn es meinem Sohn damit einigermaßen gut gegangen wäre, ihn "freiwillig" mit einem weinenden Auge zum Vater gelassen hätte, denn er hat das ganze Theater nicht wirklich gut verkraftet. Nur die Tatsache, daß es ihm dort definitiv nicht gut geht hat mich das durchziehen lassen. Da solltest Du - wenn ihr Euch nicht so einigen könnt (klingt für mich so, als ob das nicht der Fall ist), Dir gut überlegen, was besser für das Kind ist. Ein sehr langes Tauziehen, was er allein schon durch die Befragungen beim Jugendamt und auch bei den Gerichtsterminen schon mitbekommt - unabhängig davon, wie es privat für ihn aussieht (leider werden auch kleine Kinder befragt bzw. begutachtet und müssen auch mit zum Gericht gebracht werden) oder ein verbleiben bei der Mutter, wobei Du da ja auch versuchen kannst, ihn möglichst oft zu Dir zu holen und Dich um ihn zu kümmern. Das ist eine Gewissensentscheidung, die Du leider alleine treffen mußt, die kann Dir keiner abnehmen. Ich wünsche Dir Kraft, damit Du das durchstehen kannst - egal wie der Weg sein wird - und daß Du Deinen Sohn auffangen und ihn unterstützen kannst, wobei auch immer (Trennung von Mutter und Geschwistern oder Belastung durch die Situation dort). Leider sind die Kinder immer die Leidtragenden habe ich feststellen müssen - egal wie sehr man auch versucht, solche Belastungen von Ihnen fern zu halten. Triff Deine Entscheidung in Ruhe und laß Dir dann auch von keinem reinreden sondern zieh Dein Ding durch. Es kann durchaus sehr gut sein, wenn der Kleine zu Dir zieht - aber wenn das über lange Jugendamts- und Gerichtsverfahren läuft, dann ist das schon auch eine nicht zu vernachlässigende Belastung. Alles Gute, viel Kraft und noch mehr Glück für Dich und den Kleinen

Kommentar von Cindy2 am 24. September 2008 08:55

Noch ein Nachtrag: ich hab grad den Text im Zusammenhang mit den anderen Antworten gelesen. Mit dem Zustimmen meine ich nicht meine "Vorschreiberin" sondern der Tatsache, daß Du als Vater die Möglichkeit hast, Dein Kind bei Dir aufwachsen zu lassen, egal ob Du verheiratet warst oder nicht. Solange Du offiziell als Vater "registriert" bist, ist das für die Rechtslage erst mal alles, was zählt.

Kommentar von eloock am 24. September 2008 09:01

All die irgendwie widersprüchlichen Aussagen verwirren mich etwas... Was genau ist denn jetzt zu tun??? Welche Schritte muß ich einleiten, damit wir endlich Frieden haben...

Kommentar von Cindy2 am 24. September 2008 09:17

Entschuldige, wenn ich verwirrend geschrieben habe. Das Beste wäre, mit der Mutter eine gütliche Einigung zu treffen. Sollte das nicht möglich sein, dann kannst Du nur vor Gericht klagen, daß Dein Sohn bei Dir leben darf. Dazu brauchst Du einen Anwalt. Wenn die Klage eingereicht ist, dann geht alles automatisch "seinen Gang". Das Jugendamt wird aufgefordert, sich ein Bild von dem Kind zu machen und mit beiden Elternteilen getrennt zu sprechen und muß dann anschließend einen Bericht mit Beurteilung an das Gericht schicken. Das Gericht richtet sich oft nach diesem Bericht, muß es aber nicht. Es kann auch passieren, daß das Kind von einem Gutachter "begutachtet" werden muß. Das ist in der Regel dann ein Kinderpsychologe oder Kinderpsychiater. Der würde dann jedoch auch nicht nur das Kind "ansehen", sondern mit beiden Elternteilen einzeln Gespräche führen und sich auch die Situation bei beiden Elternteilen "vor Ort" - also in den jeweiligen Wohnungen im Beisein des Kindes - ansehen. Ich hoffe, ich habe diesmal klarer geschrieben - ansonsten frag nochmal nach oder Mail mir. Ich habe diese ganze Prozedur nämlich gerade hinter mir und kann aus eigener Erfahrung berichten. Viel Kraft und alles Gute für Euch beiden

Kommentar von eloock am 24. September 2008 09:44

...und wie ging es aus??? verzeih meine Neugierde... Ich bin gerade dabei, eine Wohnung zu finden... natürlich mit einem eigenen Zimmer für Simon...

Kommentar von Cindy2 am 24. September 2008 10:05

Mein Sohn lebt bei mir. Und inzwischen hat sich auch der Vater etwas "eingekriegt" und er hat einen einigermaßen guten Kontakt zu ihm. Er kann ihn an den Wochenenden recht "frei" sehen, d.h. er entscheidet selbst, wann er zum Papa geht. Er ist allerdings inzwischen schon 10 und geht in die 5. Klasse. Ich hätte mir nur gewünscht, daß ich meinem Sohn den ganzen Streß mit Gericht, Jugendamt, Gutachten etc. hätte ersparen können. Das war schon sehr stressig für ihn und er wurde aufgrund der Belastung zwischenzeitlich auch auffällig (Aggression, Depression). Aber jetzt ist er auf einem guten Weg und ich hoffe, daß sioch die ganze Lage auch positiv für ihn weiter entwickelt und vor allem der jetzt zufriedenstellende Kontakt zum Vater erhalten bleibt. In der Phase des Prozessen hat der Vater teilweise den Kontakt komplett abgebrochen - war nicht mehr erreichbar. Wollte mich damit treffen, wollte mir "beweisen" daß ich den Jungen ohne seine Unterstützung nicht wirklich versorgen und Betreuen kann - hat aber vor allem das Kind arg belastet. Sowas wünsche ich keinem Kind. Deshalb hätte ich ihm das gerne erspart - aber beim Vater wäre es ihm definitiv durchweg schlechter gegangen. Nicht, weil der seinen Sohn nicht liebt - das tut er schon - sondern weil der sich nicht in ein Kind hineinversetzen kann und es wie ein kleinen Erwachsenen behandelt. Im Umgang mit ihm (z.B. kuscheln oder Kuscheltiere gibts nicht - ist nur was für Babys)- aber auch in der Anforderungen an seine Leistungen und sein Benehmen. Das hätte unser Sohn auf Dauer nicht ausgehalten, deshalb mußte ich den Prozeß durchziehen - leider...

Kommentar von eloock am 24. September 2008 11:12

Was das angeht, kann ich dir sagen: mein Sohn hat mir schon viel beigebracht... viele Dinge, die ich längst vergessen hatte... unter anderem auch, mal Kind sein zu können...

Kommentar von eloock am 24. September 2008 11:42

So... auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt... auch, wenn dieser in ein Minenfeld führen kann... Termin Jugendamt am kommenden Montag!

Kommentar von Cindy2 am 24. September 2008 16:18

Dann wünsche ich für Montag viel Glück. Und vor allem, daß Du an kompetente Sachbearbeiter gerätst. Mich würde ja schon interessieren wie das weitergeht (bin gar nicht neugierig) und Dich auch zumindest moralisch oder mit Tipps zu unterstützen, soweit mir das möglich ist. Kann wohl aber erste Ergebnisse vom Termin beim Jugendamt nicht mitbekommen, da ich ab Dienstag früh wegen einer OP für ein paar Tage im Krankenhaus bin. Aber vielleicht erfahre ich ja später noch was dazu. Ich wünsche Dir viel Kraft und gute Nerven und eine möglichst gute und entspannte Zeit auch mit Deinem Sohn. Bis dann, Cindy

Kommentar von Cindy2 am 24. September 2008 16:09

Oh ja, das lernt man von Kindern wirklich, soweit man offen dafür ist. Gerade kleine Kinder "erklären" einem die Welt noch mal neu. Ich finde es sehr schön, mitzuerleben, wie so ein kleines Kind seine Umwelt Schritt für Schritt erobert und sich über Schnee genauso freuen kann wie über eine soeben entdeckte Ameisenstraße etc. Man lernt da, die Welt mal wieder mit anderen Augen zu sehen. Und auch, einfach mal 5 grade sein zu lassen und sich des Lebens zu freuen :-)


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 24. September 2008 07:58
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Ich weis nicht, ob du das durch bekommst. Aber es wird wohl ein sehr langer und harter Weg werden. Ich wünsche dir viel Glück und Durchhaltevermögen dabei, L.G.


ichwuesstegern
beantwortet von ichwuesstegern am 24. September 2008 07:59
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Da wird Dir hier kaum jemand helfen können. Grundsätzlich geht es, dass das Kind beim Nicht-ehelichen Vater aufwachsen kann, vorausgesetzt er ist als Vater auch eingetragen. Aber wenn die Mutter dies ablehnt wird es schwierig. Informiere Dich umgehend beim zuständigen Jugendamt.


calimera
beantwortet von calimera am 24. September 2008 08:11
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Also ich bin jetzt leider kein rechtlicher Experte in dieser Sachlage, aber ich kenne aus meinem Freundeskreis einen ebenfalls nicht verheirateten jungen Vater,der lange für das Sorgerecht seines ebenfalls 3jähr.Sohnes kämpfte, weil die Mutter sich nicht wirklich gut kümmerte und es schließlich auch erreicht hat!Also muß es ja möglich sein!Vielleicht macht Dir das ein wenig Mut, viel Kraft!


auchmama
beantwortet von auchmama am 24. September 2008 08:15
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Da Du auch das Sorgerecht hast, wende Dich umgehend ans Jugendamt. Ich wünsche Dir Mitarbeiten die zum Wohle des Kindes entscheiden...Euch beiden alles gute...LG


Fledermaus55
beantwortet von Fledermaus55 am 24. September 2008 08:23
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Auch wenn du der Vater eines Kindes bist, so besitzt du dieses nicht. Das gilt natürlich auch für die Mutter. Das Familienrecht kennt hier beinahe alle Facetten und kann dir Auskunft geben. Der kostengünstigste Weg wäre eine Trennungsfolgevereinbarung zwischen dem Kindesvater und der Kindesmutter. Das setzt aber in der Regel ein unstrittiges Verhältnis zwischen beiden voraus.Der Nachweis "ADHS" beider Halbgeschwister kann auch als positiv bewertet werden, je nach Rechtslage. So wäre dein leiblicher Sohn eine Integration eines Nichtbeeinträchtigten unter Beeinträchtigten. Ergo: dieser Fakt nutzt dir im Kampf um dein Kind gleich Null.Mein Rat: Es wird schlussendlich immer zum Wohl des Kindes entschieden und das bestimmst nicht du!


anonym
beantwortet von powermom71 am 6. Januar 2009 21:14
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Einen schönen Guten Abend, ich kann Dir bei halbvoll leider nicht antworten weil ich noch nicht freigeschaltet bin für die Premiummitgliedschaft. Müsste aber in den nächsten Tagen was werden. Ich hoffe Du hast die Sache beim Jugendamt gut hinter Dich gebracht. Leider ist es oft so, dass man von dort nicht immer die beste Unterstützung bekommt, aber ich möchte auch nicht alle über einen Kamm scheren. LG powermom71


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