frage steht oben

Kommt ganz auf die Vorgeschichte an. Pauschal wird hier keiner was sagen können...
zu wenig aussage in deiner frage. bei berechtigtem grund, kann das möglich sein.

Da müsstest Du uns schon etwas mehr aus dem Nähkästchen erzählen.
Kommt darauf an was Du für eine Mutter bist.
also ich hab war erst in einem mutter-kind-heim, aufrgrund dessen, weil ich zuhause nicht mehr bleiben konnte zu viel stress, dann bekam ich meine tochter und es lief soweit, ich wurde dann nochmal schwanger und bekam einen sohn. als ich damals die jugendhilfe annahm, wurde mir gesagt ich kann die jederzeit wieder beenden, was aber leider nicht der fall war mir wurde die jetzt aufgezwungen. ich lass mir nichts zu schulden kommen und ich liebe meine kinder abgöttisch. das problem is, ich möchte raus aus landshut. ich sitz 24 h zuhause ich fühle mich hier einfach nicht wohl und würde jetzt wieder gerne zurück nach dorfen ziehen wo ich eben vor 5 jahren gewohnt habe dort hab ich meine richtigen freunde, ich würde endlich raus aus der stadt kommen und einfach wieder für mich und meine kinder richtig leben können. ich möchte meine familienhilfe ja auch nicht wirklich beenden ich möchte die ja weiter behalten. nur eben einfach umziehen in einen ort wo ich mich wohlfühle
Qetan am 25. Juli 2008 22:09 Wenn Du die Familienhilfe in einer anderen Stadt fortsetzt dann darfst Du auch umziehen.
Erkläre dem Jugendamt dies genau so. Sicher wird man die positiven Gründe in Erwägung ziehen.

zwischen KÖNNEN und DÜRFEN liegen manchmal welten..aber diese musst du uns bei der Anforderung an einen Guten Rat schon näher erläutern..

Normalerweise nicht. Aber nicht jede Mutter steht unter der Aufsicht vom Jugendamt. Wenn das Jugendsamt besondere Gründe hat, kann ich mir schon vorstellen, dass sie es Dir verbieten können.

Soweit Du aus eigener Kraft und auf eigene Rechnung lebst, nicht.
hallo nici
Laut Gesetz kann es das Jugendamt nicht. Jedoch liegen zwischen Gesetz und dem was viele Jugendaemter machen Welten. Deshalb tue das, was du machen willst und lass dich von denen nicht einschuechtern etc. Am besten umziehen und denen gar nichts dareuber sagen.
Ich wuerde an deiner Stelle bereits vor dem Umzug mit der Erziehungsberatungsstelle in deiner neuen/alten Umgebung gesprochen haben, oder wenigstens bereits einen Termin haben, das sobald du umgezogen bist, du dir weitere Hilfe von der Erziehungsberatungsstelle(EB) holen kannst. Die EB ist dem Jugendamt nicht angegliedert und eine selbststaendige Stelle, die jedoch in der Lage ist, mindestens meist sogar noch besser zu helfen, als das Jugendamt, jedoch melde dich da bald an, denn es gibt hier oft Wartezeiten. Wenn du in die EB gehst, musst du auch nicht mehr mit denen vom Jugendamt reden,etc.
liebe Gruesse Ros

Wenn eine Bedrohung des Kindeswohl in Betracht kommt, ist das JA auf jeden Fall dazu berechtigt. Ich weiß nicht, wie alt deine Kinder sind - zum einen kommt da in Betracht, ob sie bereits einen Freundeskreis entwickelt haben (du würdest sie dann aus sozialen Strukturen herausreißen), zum anderen, ob das JA die Gefahr darin sieht, dass du "mit deinen Freunden abhängen könntest", während deine Kinder ohne Beaufsichtigung sind. Diese Befürchtungen können natürlich unbegründet sein. In diesem Fall hast du folgende Möglichkeit:
-Kümmer dich vorab um eine weitere Betreuung in deinem gewünschten Wohnort.
-Stell deine eigenen Bedürfnisse/Ansichten ganz klar und fundiert dar (weshalb ist es besser für die Kinder, wenn du mit ihnen umziehst? Pro-Contra-Liste erstellen - das zeigt, dass du auch evtl. Risiken eines Umzuges mit bedenkst!)
-Bitte ggf. um einen Wechsel deines zuständigen Betreuers beim JA, wenn du darin Probleme siehst...
Wenn du alle Punkte gewissenhaft abschließt, hast du gute Chancen, den Wohnortwechsel durchzubekommen...