Kann das Jobcenter das Guthaben der Nebenkostenabrechnung aus dem Vorjahr einbehalten, obwohl meine Eltern mir während meines Studiums die Miete bezahlt haben?

6 Antworten

Was du an Guthaben aus dem Abschlag für den Haushaltsstrom bekommen würdest spielt keine Rolle,denn dieser muss aus dem Regelsatz gezahlt werden und ist deshalb nicht als einmaliges Einkommen anzurechnen,würde also dir gehören !

Alle Guthaben die sich auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beziehen,mindern im Monat nach dem Zufluss ( Eingang auf dem Konto bzw.Verrechnung ) deinen Bedarf der KDU.

Wenn du noch studieren würdest und hättest eine Nachzahlung bekommen,dann hätten die deine Eltern ja auch übernehmen müssen,zusätzlich zu deinem Lebensunterhalt den sie dir gezahlt haben.

Was du mit deinen Eltern hier ausgemacht hast wird das Jobcenter nicht interessieren.

Denn wenn du jetzt eine Nachzahlung von angenommen 250 € haben würdest,hätten die deine Eltern auch freiwillig gezahlt obwohl das Jobcenter diese übernehmen muss,wenn die Abrechnung dir im Leistungsbezug zugegangen ist ?

... und warum sehen die Gerichte dies seit Jahren schon und auch aktuell total anders?

@schleudermaxe

Du musst das / die Urteile auch richtig zuordnen können und nicht alles über einen Kamm scheren !

Die Urteile haben hier mit der Fragestellung nichts zu tun.

In den Urteilen geht es darum,dass aktuell Leistungen vom Jobcenter bezogen werden und die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung nicht vollständig vom Jobcenter getragen werden,weil diese nicht angemessen sind.

Deshalb wird vom Leistungsbezieher die Differenz selber zugezahlt und wenn es dann zu einem Guthaben kommen sollte,welches sich auf die KDU - bezieht,dann darf der Leistungsbezieher seine zuvor geleistete Zuzahlung erst vom Guthaben abziehen.

Erst wenn dann noch ein Überschuss vorhanden wäre,dann darf das Jobcenter diesen mindernd auf die KDU - anrechnen.

@isomatte

... das sieht das Gericht total anders,...."wenn das Guthaben nicht durch Leistungen des Jobcenters für die Unterkunft entstanden ist, kann es nicht verrechnet werden". ... Und das ist hier der Fall, denn die Eltern haben alleine bezahlt!

@schleudermaxe

Das ist Blödsinn was du da schreibst !

Wenn man vorher keine Leistungen bezogen hat,so wie es hier der Fall war,dann ist die Gutschrift im Folgemonat nach dem Zufluss auf die KDU - anzurechnen.

Denn auch eine Nachzahlung würde hier vom Jobcenter übernommen,wenn diese aus einer Zeit vor dem Leistungsbezug entstanden ist,die Forderung aber im Leistungsbezug zugestellt wurde,dass ist das schöne Zuflussprinzip.

Lies dir die Urteile noch mal richtig durch,dann wirst du es auch verstehen.

Du schreibst es in deiner Antwort doch selber ,, wenn das Jobcenter nicht die komplette KDU - übernommen hat " ,demnach beziehen sich die Urteile darauf,dass man entweder derzeit im Leistungsbezug steht oder aber im Leistungsbezug stand und jetzt wieder und damals im Abrechnungszeitraum auch eine eigene Zuzahlung geleistet wurde,weil die KDU - nicht angemessen war.

... ja, sie können, aber sie dürfen nicht, so jedenfalls meine Glaskugel und das Sozialgericht Kiel und weitere.

...in diesem Fall hatte das Jobcenter nur einen Teil der Vorausleistungen übernommen. Der Leistungsträger kürzte die Kosten der Unterkunft um den zugeflossenen Betrag und begründete die Kürzung mit dem § 22 Abs. 1 Satz 4 des SGB II. Darin heißt es sinngemäß, ein Guthaben der Betriebskosten mindert die Zahlung der Unterkunftskosten durch das Jobcenter. Gegen den Bescheid wehrte sich die Frau und reichte nach erfolglosen Widerspruch Klage ein. Das Sozialgericht Kiel sah dies freilich anders und gab der Klage statt. Die Sozialrichter entschieden, dass die mindernde Berücksichtigung von Betriebskostenguthaben rechtswidrig ist, wenn das Guthaben nicht durch Leistungen des Jobcenters für die Unterkunft entstanden ist, sondern auf Zuzahlungen der Betroffenen beruht.

Guthaben von Strom gehört dir zu,weil du Strom von dem Bezahlen musst was du monatlich bekommst... z.b. du bekommst 360 € monatlich (ich kenn den aktuellen Satz nicht) Hartz 4 davon musst du dann auch dein Strom bezahlen

Blos nichts unterschreiben. Das Geld gehört deinen Eltern. 

Den Sachbearbeiter zu fragen wäre irgendwie pfiffig gewesen ...

Hier wird auf Leistungen Bezug genommen, für die das Amt in Vorkasse geht, was nicht in jedem Fall heißt, man hat auch Anspruch auf die Zahlungen.

Was vor dem Antrag bzw. dessen Genehmigung war, kann unter Umständen als Einkommen gerechnet werden. Eine eventuelle Rückzahlung aus Nebenkosten geht dabei nicht an das Amt kann aber auf die Bezüge angerechnet werden.

Haben die Eltern die Wohnung finanziert, die warst aber Mieterin, kann es schwierig werden, glaubhaft nachzuweisen, Du ziehst keinen Gewinn aus einer Rückzahlungen.