Ich bekomme Anteilmäßig Harz4, das Landeserziehungsgeld ist ausgelaufen, pünktlich habe ich vom Amt für Arbeit und Soziales eine Einladung wegen Eingliederung erhalten, soll auch eine aktuelle Bewerbungsmappe mitbringen, eigentlich wollte ich aber selber für mein Sohn (19 monate) sorgen bis er 3 Jahre ist, nun vermute ich das ich bei diesem Gespräch mit dem Amt eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben soll und die mir sagen das ich mir Arbeit suchen soll! In dem gewünschtem Kindergarten habe ich aber erst ab frühstens März 2010 eine Platz, das nägste Problem ist das mein Beruf Fahrlehrer ist und die Hauptarbeitszeiten zwischen 13.00 u.22.00Uhr ist, und ich dann gar nichts mehr von meinem Kind habe bzw ist die Betreuung nicht mehr 100% gesichert, da mein Lebenspartner auch arbeiten geht und im Arbeitsvertag steht bei ihm auch evtl. Schichten, er würde auch der Hauptverdiener bleiben! Kann das Amt mich zwingen eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben und muss ich mir arbeit suchen auch wenn mein Kind noch keine 3 Jahre ist? Ich hoffe mir kann in meiner Frage(n) jemand helfen, vielleicht noch mit Aktenzeichen wäre super, schon mal vielen dank!!

nein erst nach vollendung des 3. lebensjahres kann dich die arge nerven

mach dir keinen stress, das ist standart programm bei denen. du musst das unterschreiben, red ja nicht so, wie du hier schreibst, sondern tue so, als ob du arbeiten willst. ansonsten bekommst bald geld abgezogen, bei dieser haltung. wenn es dann tatsächlich zu einem vorstellungsgespräch kommen sollte, erzählst halt von deinem kind und wie du arbeiten könntest, die nehmen dich eh nicht, wirst sehen.

Wenn du deinen Sohn, bis er 3 Jahre alt ist, zu Hause betreuen willst, sollte der Vater und nicht der Staat dafür aufkommen.
Schließlich hat er dein Kind gemacht, zusammen mit dir, und nicht der Staat.
Keine Sorgen ich bekomme nicht alles vom Staat,ich bekomme einen geringen Teil zur Miete,der Vater vom Kind kommt dafür auf, mein Kind bekommt vom Amt nichts!
manche leute kriegen echt den hals nicht voll, das ist nicht zu fassen!
Lorry am 11. Juni 2009 16:26 Das sag mal lieber Ackermann !
und dann?
Wer sagt hier das ich was haben will?Ich will nicht mehr Geld, ich möchte mich um mein Kind kümmern!
Kannst Du als Fahrlehrer nicht Teilzeit machen? Dann könntest Du Deine Arbeitszeit nach Deinem Lebenspartner richten
Als Fahrlehrer Teilzeit arbeiten ist schwierig, zum ersten ist die Arbeitszeit auch nur Nachmittags und abends, denn wenn können Fahrschüler fahren die sich das leisten können nach der Arbeit! zum zweitens jeder Fahrschulbesitzer sagt das Auto muss rollen, sonst sind ausgaben höher wie die Einnahmen und Teilzeit lohnt sich nicht für Inhaber.
richtig. auch dir und deinem steht elternzeit zu!