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Kann das Harz4 Amt mich zwingen, meinen Sohn(19Mo.) in eine Kindereinrichtung zu geben?

gefragt von superteam5 am 11.06.2009 um 16:18 Uhr

Ich bekomme Anteilmäßig Harz4, das Landeserziehungsgeld ist ausgelaufen, pünktlich habe ich vom Amt für Arbeit und Soziales eine Einladung wegen Eingliederung erhalten, soll auch eine aktuelle Bewerbungsmappe mitbringen, eigentlich wollte ich aber selber für mein Sohn (19 monate) sorgen bis er 3 Jahre ist, nun vermute ich das ich bei diesem Gespräch mit dem Amt eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben soll und die mir sagen das ich mir Arbeit suchen soll! In dem gewünschtem Kindergarten habe ich aber erst ab frühstens März 2010 eine Platz, das nägste Problem ist das mein Beruf Fahrlehrer ist und die Hauptarbeitszeiten zwischen 13.00 u.22.00Uhr ist, und ich dann gar nichts mehr von meinem Kind habe bzw ist die Betreuung nicht mehr 100% gesichert, da mein Lebenspartner auch arbeiten geht und im Arbeitsvertag steht bei ihm auch evtl. Schichten, er würde auch der Hauptverdiener bleiben! Kann das Amt mich zwingen eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben und muss ich mir arbeit suchen auch wenn mein Kind noch keine 3 Jahre ist? Ich hoffe mir kann in meiner Frage(n) jemand helfen, vielleicht noch mit Aktenzeichen wäre super, schon mal vielen dank!!


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Helli01
beantwortet von Helli01 am 11. Juni 2009 16:19
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nein erst nach vollendung des 3. lebensjahres kann dich die arge nerven

Kommentar von Simple_avatar4smallnoonie am 11. Juni 2009 16:25

richtig. auch dir und deinem steht elternzeit zu!


giftmischerinxx
beantwortet von giftmischerinxx am 11. Juni 2009 16:21
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mach dir keinen stress, das ist standart programm bei denen. du musst das unterschreiben, red ja nicht so, wie du hier schreibst, sondern tue so, als ob du arbeiten willst. ansonsten bekommst bald geld abgezogen, bei dieser haltung. wenn es dann tatsächlich zu einem vorstellungsgespräch kommen sollte, erzählst halt von deinem kind und wie du arbeiten könntest, die nehmen dich eh nicht, wirst sehen.


anonym09
beantwortet von anonym09 am 11. Juni 2009 16:26
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Wenn du deinen Sohn, bis er 3 Jahre alt ist, zu Hause betreuen willst, sollte der Vater und nicht der Staat dafür aufkommen.

Schließlich hat er dein Kind gemacht, zusammen mit dir, und nicht der Staat.

Kommentar von superteam5 am 11. Juni 2009 16:30

Keine Sorgen ich bekomme nicht alles vom Staat,ich bekomme einen geringen Teil zur Miete,der Vater vom Kind kommt dafür auf, mein Kind bekommt vom Amt nichts!


anonym
beantwortet von newcomer am 11. Juni 2009 16:19
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Gott und die ARs..GE können alles!


schwefelgruppe
beantwortet von schwefelgruppe am 11. Juni 2009 16:22
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manche leute kriegen echt den hals nicht voll, das ist nicht zu fassen!

Kommentar von 616480713d8ee7914553480e051d3679smallLorry am 11. Juni 2009 16:26

Das sag mal lieber Ackermann !

Kommentar von Simple_avatar2smallschwefelgruppe am 11. Juni 2009 16:28

und dann?

Kommentar von superteam5 am 11. Juni 2009 16:39

Wer sagt hier das ich was haben will?Ich will nicht mehr Geld, ich möchte mich um mein Kind kümmern!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 11. Juni 2009 16:22
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Kannst Du als Fahrlehrer nicht Teilzeit machen? Dann könntest Du Deine Arbeitszeit nach Deinem Lebenspartner richten

Kommentar von superteam5 am 11. Juni 2009 16:34

Als Fahrlehrer Teilzeit arbeiten ist schwierig, zum ersten ist die Arbeitszeit auch nur Nachmittags und abends, denn wenn können Fahrschüler fahren die sich das leisten können nach der Arbeit! zum zweitens jeder Fahrschulbesitzer sagt das Auto muss rollen, sonst sind ausgaben höher wie die Einnahmen und Teilzeit lohnt sich nicht für Inhaber.


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