Ich bin mutter von 3 kindern und seit einem jahr von meinem mann getrennt..... da wir 2 häuser (3 straßen voneinander entfernt) besitzen... mein mann in unserem familienhaus geblieben ist und ich in das andere gezogen bin...waren die kinder offiziel bei mir, wenn er aber lust und zeit hatte auch mal beim papa. Nun möchte ich aber in einen anderen ort umziehen, da mir das haus zu teuer ist und ich woanders evtl einen halbtagsjob bekommen kann....meine große tochter aber möchte das aber nicht und besteht darauf sowieso zum papa zu ziehen, da sie dort ihre freundinnen hat und mit denen zusammen in die schule gehen kann....Jetzt, wo er mit seiner freundin in urlaub ist und meine tochter 2 wochen durchgehend bei mir ist...merke ich dass sie von ihm und seiner familie massiv beeinflusst wird....sie wendet sich total von mir ab und erfindet immer merh ausreden, weshalb es beim papa besser ist...ich bin total entsetzt...ich möchte sie mitnehmen, erstens weil ich viel mehr zeit für sie habe (er arbeitet bis 18 uhr) und 2. ich möchte nicht dass die geschwister getrennt werden... er hat sie auch sofort umgemeldet und das kindergeld umgeschrieben... meine frage...kann er das überhaupt so machen, ohne meine einverständnis? und falls es zur verhandlung kommt...in wiefern wird der wille des kindes berücksichtigt? sie möchte nämlich um jeden preis bei ihm bleiben.
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in der regel befüwortet das gericht erst ab 12 jahren den wunsch des kindes
der wille des kindes wird zwar berücksichtigt aber ist nicht der hauptentscheidungsgrund, in erster linie wird das gericht zu gunsten der person entscheiden die besser für das kind sorgen kann

Ja, das Gericht kann so entscheiden, wenn es freier Wille des Kindes ist.

Wenn Deine Tochter es so möchte und Dein Ex-Mann das auch vernünftig einrichten kann, spricht doch nichts dagegen, dass sie zu ihrem Vater zieht? Sicherlich ist es hart für Dich, aber sie kann nun einmal nur bei EINEM Elternteil leben, einer MUSS verzichten.
Das Gericht wird entscheiden, was das Beste für das Kind ist. Das kann darauf hinauslaufen, dass diesem "Willen" des Kindes entsprochen wird, muss aber nicht.
Wenn Du das Sorgerecht wirklich behalten willst und keine andere Lösung funktioniert ... musst Du wohl vor Gericht gehen. Kann sein, dass sich der Richter Deiner Sichtweise anschließt; kann sein .. das nicht.

Wenn der Vater die Betreuung des Kindes leisten kann, wird das Gericht sehr wahrscheinlich für den Verbleib des Kindes in seinem sozialen Umfeld entscheiden.

Eigentlich kann das Kind erst mit 13 oder ^4 Jahren entscheiden. Aber das Gericht wird sich auch einer 9-jährigen beugen, vor allen Dingen, wenn der Vater sich das finanziell leisten kann.
...auch wenn sie dort den ganzen tag alleine..und nach der schule ohne mittagessen ist??? Klar..kann er sich das besser leisten, als ich...er verdient sehr gut..und das haus ist mittlerweile auch abbezahlt...aber er arbeitet ja bis 18 uhr...und seine freundin ab 12 uhr mittags bis spät abends....also ist meine tochter, wenn sie nach der schule (13 uhr) nach hause kommt bis ca. 18.30 uhr ganz alleine... das gefällt mir gar nicht...ich bin den ganzen tag zu hause..und falls ich umziehe, ab 12 uhr auch wieder da! da spricht eigtl. alles dafür dass sie eher bei mir bleiben sollte....was bringt meiner tochter dann das ganze geld, wenn der papa den ganzen tag nicht da ist.....und was ist mit ihren geschwistern???....mittlerweile verhält sie sich wie ein einzelkind...verdreht die augen, wenn sie nur hört, dass ihre geschwister auch da sind, wenn sie zu mir kommt...so kenne ich das von ihr nicht!!! früher haben sie alle 3 schön zusammen gespielt und immer zusammen gehalten...das hat sich schlagartig verändert, seitdem sie bei ihm ist...!
es KANN eine Rolle spielen, im allgemeinen wird aber in diesem Alter danach entschieden, was dem Kindeswohl am ehesten gerecht wird. Dabei werden genau die Punkte, die Du auch angeführt hast, berücksichtigt. Also Dinge wie, wer kümmert sich tagsüber um das Kind, Umfeld, Freunde, etc. Entscheiden wird das wohl der Richter. Eventuell kann hier auch ein psychologisches Gutachten hilfreich sein. Dabei werden die Eltern und die Kinder und auch eventuelle neue Lebensgefährten befragt und beurteilt.

hm, da stehen bestimmt noch weitere fragen an, im bezug auf den kindsvater, so einfach ohne erlaubnis geht das nicht, bzw. einverständnis der mutter. das gericht wird entscheiden, bei wem das kind bleibt, auch schon wegen den geschwistern. es sei denn das kind möchte wirklich nicht bei der mutter bleiben, vielleicht gibt es auch ein geteiltes sorgerecht, wer weiß es denn. dafür gibt es ein amtsgericht.
ist nicht ganz richtig die antwort, kommt immer auf die umstände an.