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Kann das einwohnermeldeamt auskünfte über eine andere person mir weiter geben?

gefragt von 1235678912356789 am 05.06.2009 um 2:48 Uhr

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MarcBr
beantwortet von MarcBr am 5. Juni 2009 02:49
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ja kann es, aber ich glaube das geht nicht Telefonisch sondern du musst dort hinkommen, vermute ich..

Kommentar von 0a571f99e5667cb088dadcc9a2d1e161small12356789 am 5. Juni 2009 02:53

thx


anonym
beantwortet von Platin am 5. Juni 2009 02:51
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so wie ich weiss geht das nicht, wegen datenschutz!

du bist ja keine firma, nur die können das. aber privatpersonen ist mir unbekannt.

weil so könnte ja jeder kranker hin gehen und jemand suchen, wäre für die frauen die sich scheiden lassen wollen und vorm mann abgehauen sind nicht grad gut oder?

Kommentar von 0a571f99e5667cb088dadcc9a2d1e161small12356789 am 5. Juni 2009 02:56

ja das klingt schon logik

Kommentar von Simple_avatar8smallknutschzwiebel am 5. Juni 2009 03:00

Falsch. Das kann jeder. Und für dein spezielles Beispiel kann die Frau einfach entsprechende Beweise zum EMA mitnehmen, die eine Auskunft, wie vom Fragesteller gewünscht, verhindert. Eine solche Auskunftssperre ist kostenlos aber mit hohem Beweisaufwand verbunden. Hat man sie erreicht, können nur noch Behörden (Polizei etc.) den Wohnort ermitteln. Keine Privatpersonen und natürlich auch keine Firmen.

Kommentar von Platin am 5. Juni 2009 23:05

mit der sperre hast du recht aber mit dem anderen auf gar kein fall. wie gesagt dies zählt unter datenschutz und so daten werden nicht einfach auf anfrage raus gegeben

Kommentar von Platin am 5. Juni 2009 23:10

und das was du meinst ist wenn nur die anschrift, aber die würdest du nur bekommen wenn du alles weisst von der person. angefangen von namen bis hin geburtsdatum und das alles. weil fremde wissen eher weniger von einer person als welche die einen kennen. für nächstemal nimmst du google, damit hier nicht so ein blödnis erzählt wird.


anonym
beantwortet von Platin am 5. Juni 2009 02:55
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frag dein anwalt mal bzw. ein detektiv.


knutschzwiebel
beantwortet von knutschzwiebel am 5. Juni 2009 02:58
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Das geht natürlich. Du mußt nur einen plausiblen Grund nennen können. Das EMA kann dir dann gegen eine Gebühr (meist 10 Euro) verraten, wo die Person hingezogen ist. Du mußt dabei beachten, daß du natürlich nur ein EMA befragen hast, bei dem die gesuchte Person einmal gemeldet war. Du bekommst dann auch nur die Information des nächsten Wohnorts. Wenn die Person danach wieder umgezogen bist, mußt du eben das nächste EMA befragen. Die Gebühr wird bei jeder Anfrage fällig. Wenn die Person ins Ausland verzogen ist, endet die Spur.

Diese Möglichkeit haben natürlich nicht nur Firmen, sondern jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.


MarcBr
beantwortet von MarcBr am 5. Juni 2009 03:02
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gerade wegen Datenschutz muss man ja hinkommn, aber als wildfremder kannst du auch nicht kommen, da musst du schon beste Freundin,verwandte,bekannte etc. sein^^



RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. Juni 2009 08:07
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Das Einwohnermeldeamt darf Auskünfte nur an öffentliche Stellen geben!


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