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Kann das Du Wprt beleidigend sein?

gefragt von mcchrismcchris am 19.04.2008 um 12:08 Uhr

In Tirol gibt es einen aktuellen Fall, bei dem ein Anwalt einen Bürgermeister Verklagt hat, weil er DU zu ihm gesagt hat. Das verwunderliche dabei ist, das er diesen Fall gewonnen hat, und der Bürgermeister in zukunft Sie zu dem Anwalt sagen muss. Wie seht ihr das, kann das DU Wort tatsächlich beleidigent sein? Und sollten unsere Gerichte sich nicht besser um wirklich wichtige dinge kümmern? Würde mich echt Interessieren wie Ihr darüber denkt, oder muss ich sagen , wie Sie darüber denken.


Reply


anonym
beantwortet von Putze am 19. April 2008 12:16
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ALLES kann beleidigend sein. Es kommt auf den Tonfall an. Du kannst einen Wachmann beleidigen, wenn Du im "richtigen" Tonfall einen Polizisten nennst.

Da kenne ich kein Wort, das sich nicht im entsprechenden Unterton als Beleidigung rüberbringen läßt.

Nur "Ich liebe Dich" habe ich noch nicht geschafft so zu sagen, daß er andere sich verletzt fühlt.

Kommentar von 157f1546b9e37dcf77c9cae576b540fasmallprincAss am 19. April 2008 12:25

aber selbst 'ich liebe dich' kann man vorwufsvoll sagen - aber das ist wohl wieder ein anderes thema...

Kommentar von Putze am 19. April 2008 12:38

Das würde mich interessieren, das mal anzuhören..


regideur
beantwortet von regideur am 19. April 2008 12:15
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Du oder Sie.

Das ist eine unendliche Geschichte kommt es doch auf Gepflogenheiten in Umgangsformen an und die sind überall etwas anders. In Foren, Sportvereinen und recht vielen (Männer-) Berufen ist das Du üblich und keiner wird sich daran stören. Im Gesellschaftlichen Leben ist ein Du aber Respektlos. Dagegen zu klagen finde ich aber etwas übertrieben und es wird bestimmt Richter geben die der Meinung sind das man Respekt nicht einklagen kann....

Kommentar von lamouroso am 19. April 2008 12:24

DH


anonym
beantwortet von gernot am 19. April 2008 12:14
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Kann meiner Meinung nach zwar beleidigend sein, aber es ist doch keine Grundlage für ein Gerichtsurteil! kopfschüttel

Kommentar von 6cf11259c16f13176765b100173516b3smallmcchris am 19. April 2008 12:22

Das dachte ich mir auch. DH.


anonym
beantwortet von Rippie am 19. April 2008 12:14
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Ich persönlich finde die "Sie"_form relativ unhöflich, vor allem, weil ich noch jung bin. Ich komm mir ersten alt vor und 2. find ich es ziemlich unpersönlich. Und damit ist es einfach nur unhöflich ;)

Kommentar von Simple_avatar1smallAsh Baker am 19. April 2008 12:21

Häää???


Ash Baker
beantwortet von Ash Baker am 19. April 2008 12:17
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Da es im Gesetz nicht verankert ist kommt in diesem Falle das Gewohnheitsrecht zum Zuge! Es gilt immer noch das man Gewöhnlich Sie zu jemandem SIE sagt mit dem man nicht per DU ist! Also kann der Richter sozusagen nach seinem Empfinden entscheiden was nun richtig ist und was nicht! Ich gehe nun davon aus das der Richter ein älterer und Konservativ eingestellter Mitbürger ist und somit dem Anwalt recht gibt! Ich gebe dir recht und finde das es wichtigere Dinge zu entscheiden gibt! Man sollte diesen Anwalt wegen verschwendung der Steuergelder aus der Anwaltskammer ausschliessen und ihn als Toilettenreiniger auf Lebenszeit verdingen!




Kommentar von 6cf11259c16f13176765b100173516b3smallmcchris am 19. April 2008 12:23

Haha das ist gut, bin absolut deiner meinung Danke.DH


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 19. April 2008 14:29
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In Deutschland kann das unerlaubte "Du" tatsächlich geahndet werden; es gibt da entsprechende Fälle. In einem anderen Fall hat hier mal Dieter Bohlen einen Polizist geduzt und ist nicht zu einem Schaden-Ersatz verpflichtet worden, da das "Du" als "seinem persönlichen Sprachgebrauch üblich" zugerechnet wurde. Offensichtlich hängt es vom sprachlichen Niveau des Duzenden ab (das ist ja bei Dieter Bohlen nicht sonderlich hoch). Immerhin hat er diese Einschätzung jetzt gerichtlich verbürgt...ggg.




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