Vor anderthalb Jahren habe ich mit meinem Freund zusmmen eine Dachgeschosswohnung gekauft. Im Expose stand unter Baujahr: 2001. Vor ein paar Wochen haben wir dann erfahren, dass das Haus Baujahr 1979 ist. Ich habe natürlich nochmal alle meine Unterlagen durchgesehen. Weiter hinten im Expose stand dann: "Das Haus wurde 2000 generalsaniert, so dass diese Dachgeschosswohnung steuerlich - lt. Auskunft der Eigentümer - als Neubau anerkannt wurde." Heißt dass, das man ab diesem Zeitpunkt sagen kann, dass das Haus 2001 gebaut wurde? Ehrlich gesagt, fühle ich mich ein bisschen hintergangen. Was soll ich jetzt machen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
kopfkratz
Naja, rein rechtlich gesehen ist das eine Grauzzone - denn die DG-Wohnung ist vermutlich tatsächlich ein echter Neubau. Häuser aus den späten 70er Jahren hatten in aller Regel keine ausgebauten Dachgeschosse (die im Exposé angegebene Bemerkung deutet auch in die gleiche Richtung). Natürlich würde man sich laienhaft bei der Benutzung des Wortes "Neubau" einen kompletten Neubau des Gebäudes denken - aber betrügerisch ist das alleine zumindest noch nicht. Ich würde allerdings darauf achten, dass bei der Generalsanierung auch alle typisch dem Verschleiß ausgesetzten Komponenten (Heizung, Elektrik etc.) erneuert wurden, damit ihr nicht als Miteigentümer später für Reparaturen an veralteten Anlagen haften müsst. Entscheidender ist aber, ob die Wohnung denn sonst dem Exposé entspricht und ihr Euch dort wohl fühlt - denn auch ein "echter" Neubau ist keineswegs ein Garant für reparaturfreies Wohnen....
Ich habe da so ein ähnliches Problem,auch mit falscher Baujahrangabe. Allerdins ohne Sarnierung. Letztendlich bin ich zu einem Anwalt gegangen, da es für mich Betrug ist. Ich bin gespannt wie die weiteren Antworten ausfallen!