gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann das Arbeitseinkommen auch direkt auf ein Auslandskonto überwiesen werden?

gefragt von athleticathletic am 19.05.2009 um 18:09 Uhr

Ich wollte mal fragen ob es eigentlich möglich ist (oder besser gesagt "erlaubt ist") dass das Arbeitseinkommen direkt auf ein Auslandskonto überwiesen wird.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Geld x 22.770 Beruf x 14.613 Einkommen x 389

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


pezzi
beantwortet von pezzi am 19. Mai 2009 18:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

gewiss, aber es kostet unendlich viele Gebühren!

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 19. Mai 2009 18:11

so isses;-)

Kommentar von 0f99dbdb675db17851c72cb1ec3f07cdsmallbkinnsbruck am 19. Mai 2009 18:12

Nun ja, Gebühren kostet eine EU-Standardüberweisung nicht, aber der Aufwand für Lohnbüro ist halt höher.

Kommentar von tucan am 19. Mai 2009 18:12

Nicht innerhalb der EU


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von mig112 am 19. Mai 2009 18:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, warum sollte das verboten sein...!?


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 19. Mai 2009 18:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du mußt mit Deinem Arbeitgeber sprechen, wenn er dazu bereit ist, gibt es keine Probleme.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 19. Mai 2009 18:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Möglich ja, aber der AG ist dazu nicht verpflichtet (wegen der ggfs. höheren Gebührenlast). Deswegen sind Auslandsgehaltskonten regelmäßig nicht geeignet, Kontopfändungen zu umgehen.


bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 19. Mai 2009 18:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

natürlich geht das nur wird der AG da nicht mitspieolen weil es ein höherer Aufwand ist!


anonym
beantwortet von tucan am 19. Mai 2009 18:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Warum sollte das Verboten sein? Du musst aber auch die höheren Überweisungsgebühren selbst tragen.

Meine Rente geht auch von DE in die Schweiz. Kein Problem, die höheren Überweisungskosten, gehen zu meinen Lasten. Die Schweiz gehört ja nicht zur EU.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.