athletic am 19.05.2009 um 18:09 Uhr
Ich wollte mal fragen ob es eigentlich möglich ist (oder besser gesagt "erlaubt ist") dass das Arbeitseinkommen direkt auf ein Auslandskonto überwiesen wird.

Du mußt mit Deinem Arbeitgeber sprechen, wenn er dazu bereit ist, gibt es keine Probleme.
Möglich ja, aber der AG ist dazu nicht verpflichtet (wegen der ggfs. höheren Gebührenlast). Deswegen sind Auslandsgehaltskonten regelmäßig nicht geeignet, Kontopfändungen zu umgehen.

natürlich geht das nur wird der AG da nicht mitspieolen weil es ein höherer Aufwand ist!
Warum sollte das Verboten sein? Du musst aber auch die höheren Überweisungsgebühren selbst tragen.
Meine Rente geht auch von DE in die Schweiz. Kein Problem, die höheren Überweisungskosten, gehen zu meinen Lasten. Die Schweiz gehört ja nicht zur EU.
so isses;-)
Nun ja, Gebühren kostet eine EU-Standardüberweisung nicht, aber der Aufwand für Lohnbüro ist halt höher.
Nicht innerhalb der EU