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Kann das Arbeitsamt sowas machen???

gefragt von omskmann1985 am 07.10.2008 um 14:12 Uhr

Habe eine Ausbildung angefangen verdienst mon. 595€ netto. Freundin hat ein Kind und ist Arbeitslos gemeldet. Wohnen zusammen in einer Wohnung, miete 435€ mon. ich war beim arbeitsamt und wollte Hartz4 beantragen, da uns das geld nicht ausreicht, da ich noch 250€ rate für kredit abzahlen muss. die beraterin hat gesagt dass ich keine leistungen erhalten kann. da, verdienst 595 1/3miete -145 Regelleistung - 281 bleiben mir 169 € minus 250€ bin ich dann 81€ im minus dann muss ich noch jeden dritten monat kfz versicherung bezahlen, von 145€ plus mon. tanken um zur ausbildungsstätte und Schule zu kommen ca 100 bis 150€. sozusagen komm ich damit nicht über die runden -376€. habe die möglichkeit in meinem betrieb bis zu 300 € dazuzuverdienen und würde noch ein 400€ job annehmen, aber dann ziehen die bei meiner freundin fast alles ab, was ich dann dazuverdiene. habe ich irgendwelche möglichkeiten das geld zu behalten? oder so das ich über die runden komme. Danke im voraus für alle antworten.


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Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 7. Oktober 2008 14:16
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Soltest das Kindergeld und den Kindesunterhalt sowie die Arbeitskraft der Freundin in der Rechnung nicht vergessen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. Oktober 2008 14:17
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Bei ''Hartz IV'' wird nun mal das Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Du könntest dich noch schlau machen wies mit Wohngeld für euch aussieht oder ob du BAB-berechtigt bist.

Kommentar von omskmann1985 am 7. Oktober 2008 14:56

BAB antrag habe ich gestellt, wurde abgelehnt, habe dann bei der arbeitsagentur angerufen, die haben mir dann gesagt, dass ich Hartz4 beantragen soll. habe mir einen tag urlaub genommen, weil die annahmezeit bis um 11 uhr ist, war an der info und die dame hat mir gesagt, dass ich nichts bekommen könnte, da ich zuviel verdiene. muss es dann mit wohngeld probieren. danke


anonym
beantwortet von MarianneW am 7. Oktober 2008 14:16
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Also ehrlich gesagt kann hier wohl niemand deine Rechnung nachvollziehen - und wenn Du bei 600 Euro Verdienst 250 Euro Kredit abzahlst ist das ja dein Problem.

Zudem schreibst du nichts darüber was deine Freundin erhält. Ich gehe mal davon aus dass das Kind nicht von Dir ist, insofern besteht auch nicht zwingend ein Grund weshalb die Gemeinschaft Dir als unter 25jährigen eine Wohnung finanzieren sollte. So Du Unterhalt benötigst wären doch eher deine Eltern in der Pflicht bis zum Abschluss der Ausbildung.

Kommentar von omskmann1985 am 7. Oktober 2008 15:00

Ich wohne schon seit 6 jahren alleine, da ich mit meinen eltern nicht klar komme. habe mir bis jetzt alles selber finanziert. habe nie die hilfe vom arbeitsamt gebraucht.


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 7. Oktober 2008 14:18
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Der einzige Weg wird sein, wenn ihr Beide jeder eine eigene Wohnung habt. Dann bildet ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Du kannst Dein Geld behalten und Deine Freundin bekommt das volle Geld und die Kosten der Unterkunft (KdU).

Kommentar von omskmann1985 am 7. Oktober 2008 15:01

Danke für die Hilfe, habe auch schon darüber nachgedacht. Danke nochmals


wim50
beantwortet von wim50 am 7. Oktober 2008 14:23
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Möchtest du jetzt, dass die ARGE deine Raten zahlt? Ist das Auto wenigstens groß genug?




Kommentar von omskmann1985 am 7. Oktober 2008 14:52

Nein, will ich nicht. ausserdem war das geld nicht für ein auto. ich sag ja ich würde am liebsten arbeiten gehen, ich hätte auch einpaar stellen zur auswahl, aber wenn die dann das ganze geld von meiner freundin streichen, dann arbeite ich für die katz sozusagen, aber ich muss ja irgendwie die kosten decken.





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