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Kann das Arbeitsamt nachprüfen ob ich mich an einer Hochschule beworben hab, wenn ja wie?

gefragt von kaisers01 am 14.06.2009 um 23:24 Uhr

Kann das Arbeitsamt nachprüfen ob ich mich an einer Hochschule beworben hab, wenn ja wie? Rufen die da einfach an, als Mitarbeiter vom Arbeitsamt und bitten drum, die Daten rauszugeben, machen die das per Post? Oder geht das überhaupt gar nicht?


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LilliMouse
beantwortet von LilliMouse am 14. Juni 2009 23:26
3x
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Ganz einfach, DU mußt das angeben und denen eine Bescheinung über den Besuch an der Hochschule bringen. Falls Du es nicht machst, ist der Ärger vorprogrammiert...

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 23:28

Na für den Fall, das weder Absage noch Zusage da ist, also das Bewerbungsverfahren eigentlich noch läuft kann ich ja nichts vorweisen oder?

Kommentar von 1697c4acf2036ac7f04be395a971d628smallMeisterPaul am 14. Juni 2009 23:30

Du kannst und Die können auch. Mach dir mal keine falschen Hoffnungen!

Kommentar von Simple_avatar2smallLilliMouse am 14. Juni 2009 23:30

Die Bescheinigung bekommst du aber auch erst, wenn Du die Hochschule besuchst und NICHT vorher!

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 23:33

Genau, die gibts nicht vorher.

Kommentar von 1697c4acf2036ac7f04be395a971d628smallMeisterPaul am 14. Juni 2009 23:38

Huhu. Die kriegen es schon raus ob es stimmt. Da reicht ein Anruf beim Sekretäriat.

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 23:51

Aber dann kann sich doch jeder ausgeben und fragen, ob XY da studiert oder nicht? Datenschutz?

Kommentar von ottoott6 am 2. September 2009 14:12

ich würde auch immer versuchen gewissenhaft zu antworten. Der Ärger den es nachziehen kann ist sicherlich größer, als den den du zu vermeiden versuchst. Falls du noch Infos brauchst les doch mal bei http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html nach


anonym11
beantwortet von anonym11 am 14. Juni 2009 23:27
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Also wenn das Arbeitsamt dir die Adresse gegeben hat, dann rufen die da an und fragen ob du dich da beworben hast. So hab ich das in meiner Firma erlebt...

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 23:28

Ne keine Adresse vom Amt, selbst ausgewählte.


anonym
beantwortet von chris151180 am 14. Juni 2009 23:26
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Datenschutz? Nein, halte das für ausgeschlossen!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 14. Juni 2009 23:27
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Warum sollten die das überprüfen? Es ist Deine Aufgabe, das beim AA anzuzeigen, dass Du etwas tust, egal, ob das eine Arbeit ist oder ein Studium

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 23:29

Schon klar, das mit dem Anzeigen. Aber mich interessiert, wie die meine Anzeige auf Glaubwürdigkeit hin überpüfen bzw. ob überhaupt?

Kommentar von SUNFRIEND4 am 14. Juni 2009 23:43

Du musst eine Bescheinigung vorlegen

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 23:52

Die gibts halt nicht bei ner Bewerbung.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 14. Juni 2009 23:56

Du kannst eine Kopie Deiner Bewerbung vorlegen und die Zu- oder Absage dazu


Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 14. Juni 2009 23:31
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solltest du Leistungen beziehen und dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen, dann machst du dich strafbar. Das kommt spätestens dann raus, wenn du ein Vorstellungsgespräch bekommst und die Arbeit ablehnst. Wie willst du das später in deinem Lebenslauf unter bringen. Die Rentenkasse wird von der Hochschule erfahren, wenn du die absolvierst. Sei vorsichtig bei solchen Gedanken und noch mehr bei der Ausübung.... Lass die Finger davon. Lügen haben kurze Beine, oft auch kurze Wege - den in den Knast.



bitmap
beantwortet von bitmap am 14. Juni 2009 23:39
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''Kann das Arbeitsamt nachprüfen ob ich mich an einer Hochschule beworben hab''

Als was? Student? Mitarbeiter?

Kommentar von Simple_avatar3smallanonym11 am 14. Juni 2009 23:51

bei meiner Antwort habe ich zu schnell gelesen. Diese bezieht sich auf Bewerbung als Mitarbeiter

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 23:52

Student.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Juni 2009 00:05

Eine Bewerbung als Student interessiert die Arbeitsagentur noch gar nicht.

Bewerbung dort, heißt ja nicht, dass du auch angenommen wirst. Erst wenn du weißt, dass du definitiv studierst, wirst du das (vor Studienantritt) mitteilen müssen.


Igitta
beantwortet von Igitta am 14. Juni 2009 23:48
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100 Bewerbungen mit Adresse und Telefonnummer musst du monatlich dem Arbeitsamt vorlegen. Die müssen Gesetzes wegen alles kontrollieren und rückfragen. Wenn Etwas nicht stimmt, musst du mit Sanktionen rechnen, dh, das Arbeitslosengeld kann von einer Minute auf die andere eingestellt werden. Harz IV grüsst!!!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Juni 2009 00:06

''100 Bewerbungen mit Adresse und Telefonnummer musst du monatlich dem Arbeitsamt vorlegen. ''

Erzähl doch nicht so einen blöden Quatsch Igitta!


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