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Kann das Amt hier ALG2 kürzen?

gefragt von KatzentatzeKatzentatze am 29.09.2007 um 10:47 Uhr

Eine Bekannte bekommt ALG2. Sie hat kein Telefon und auch kein Handy. In den Gesetzen steht, dass man für das Amt erreichbar sein muss.

Da sie aber nur ein Zimmer hat, ist sie von morgens bis abends bei Freunden oder auf Jobsuche. Nun will ihr das Amt einen Teil vom Geld streichen, weil sie nicht ständig erreichbar sei. Ein Sachbearbeiter hat sie wohl besuchen wollen, aber nicht angetroffen.

Ich denke, man kann doch niemandem zumuten, den ganzen Tag in einem Zimmer zu hocken, um auf einen Menschen vom Amt zu warten, der ohne Termin kommen könnte.

Darf das Amt nun das Geld kürzen? Oder sollte sie Widerspruch einlegen und hat sie auch Aussicht auf Erfolg damit?

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Recht x 35.286 Alg2 x 376 Kürzung x 20 Erreichbarkeit x 16

anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. September 2007 10:51
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Widerspruch einlegen!! In keinem Szialgesetzbuch ist der Besitz eines Telefons oder Handys zwingend vorgeschrieben.

Die Erreichbarkeit bezieht sich nur darauf, dass der Hartz IV Empfänger postalisch zu erreichen ist.

Hatte einen ähnlichen Fall für einen jungen Mann, dem man das Geld für 3 Monate zu 100% kürzen wollte, erfolgreich durchgezogen.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 29. September 2007 10:56

Danke. Werd ich ihr sagen.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 29. September 2007 17:28
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Ich habe hier gerade eine Eingliederungsvereinbarung eines Bekannten vor liegen. Da steht doch tatsächlich drin, dass eine Ortsabwesenheit vorher mit der ArGe abzustimmen ist. Alle Ortsabwesenheiten innerhalb einer Arbeitswoche über 24 Stunden sind dem Fallmanager vorher mitzuteilen. Wenn sie also tagsüber bei Freunden ist, ist das sicher ok. Sie muss aber postalisch erreichbar sein. Handy oder Festnetz ist natürlich keine Pflicht. Also, wenn gekürzt wurde Widerspruch einlegen.


2kiba
beantwortet von 2kiba am 29. September 2007 10:55
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Normalerweise bekommt man einen Termin beim Amt.

Der Sachbearbeiter muss sich anmelden. Unangemeldet muss sie niemanden reinlassen.

Die Pflicht, ein Telefon zu besitzen, egal ob Festnetz oder Handy besteht zum Glück nicht, also besteht die Möglichkeit, auf postalischem Weg deine Freundin zu erreichen.

Sollte ihr aus diesem Grund die Leistungen gekürzt werden, soll sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen und nötigenfalls belegen, wo sie sich am fraglichen Tag aufgehalten hat. Mit einer plausiblen Begründung wie Bewerbungsgespräch kann ihr nichts passieren.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 29. September 2007 11:00

Die glauben ihr wohl nicht, dass sie dort wohnt oder meinen dass da was nicht stimmt. Wohnkontrollen machen sie meist erst mal ohne Ankündigung. Und wenn sie dann den Verdacht haben, das was nicht stimmt, muss der Empfänger das Gegenteil beweisen.

Kommentar von 7ca3c644001e60aa2f63744a05a4b46esmall2kiba am 29. September 2007 11:11

Wenn sie ihre Sache sehr ernst nimmt, wie oben beschrieben, dürfte die Beweispflicht kein Problem für sie sein. Außerdem sollte sie die Schreiben vom Amt, falls vorhanden, unbedingt aufheben.

Ich hab auch schon erlebt, dass Post angeblich vom Amt verschickt wurde und nicht angekommen ist. Umgekehrt genauso. Eine Krankmeldung wurde zum Amt geschickt und nach mehreren Wochen ist sie angeblich erst aufgetaucht. Zwischendurch wurden die Leistungen gekürzt, weil man angeblich wegen fehlender Krankmeldung wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Fakt ist aber, dass diejenige schon seit über einem Jahr schwer krank ist und überhaupt nicht arbeiten kann.


Wenne
beantwortet von Wenne am 29. September 2007 10:57
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Ich habe zwar selber (gottseidank!) keine Erfahrungen mit ALG2, aber fände die Reaktion vom Amt schon haarsträubend. Erst kriegt man so wenig dass man sich kein Telefon oder Handy leisten kann (das seh ich als Grund dafür dass deine Bekannte sowas nicht hat!) und ergreift selber die Initiative (wie ja immer gefordert) - dann kommt da so ein Typ an ohne 'Vorwarnung' - und dann wird man doppelt bestraft. Die vom Amt müssten ja wissen was sie wollen! Entweder Eigeninitiative - dann passiert es halt mal dass man außer Haus ist - oder man wartet nur auf die und verbarrikadiert sich daheim.


gismo0023
beantwortet von gismo0023 am 29. September 2007 11:24
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ich würde einspruch dagegen erheben weil die dürfen nicht einfach so das geld kürzen oder sperren es sei denn sie hat schrieftlich was bekommen und hat darauf nicht reagiert dann ist das was anderes


Doro73
beantwortet von Doro73 am 29. September 2007 10:53
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Das hängt davon ab, wie oft das Amt schon versucht hat sie anzutreffen. Beim ersten mal werden sie den Bezug sicher nicht kürzen. Meist sind Einladungen vorrausgegangen, denen man nicht gefolgt ist. Erst dann kommt das Amt zu einem raus. Vielleicht hat dir deine Bekannte nicht alles erzählt?

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 29. September 2007 10:57

Sie nimmt alle Termine sehr ernst. hat auch "erst" seit 3 Mon. Alg2. Wahrscheinlich wollten sie die Wohnangaben prüfen. Das machen sie ohne Ankündigung.


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