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Kann das Amt die Zahlungen einstellen?

gefragt von nice23 am 20.02.2009 um 9:11 Uhr

Hallo ich habe mal eine Frage wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen (probezeit)?Eine Freundin von mir arbeitet bei xxxxxxx sie hat eine Teizeitstelle aber, das Problem ist das sie an manchen Tagen Abends arbeiten muss und deswegen ist ihr Kind bei einer Tagesmutter!Ihr Kind kommt mit der Sache garnicht klar un weint immer weil es nicht zur Tagesmutter will sondern bei mami bleiben.Sie bekommt noch unterstüzung vom Amt und die näcksste Frage ist könnte das Amt ihr das Geld sperren wenn sie Kündigt aufgrund des Kindes weil, man ist ja nur dazu verpflichtet arbeiten zu gehen in der Zeit wo das Kind im Kindergarten ist!Vieleicht habt ihr ein paar Antworten

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kündigungsfrist x 339

Alleyne
beantwortet von Alleyne am 20. Februar 2009 09:23
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das hat nichts mit Kinderfeindlichkeit zu tun. Aber wir sind nicht Dubai und haben keine 147 Ölquellen und somit nicht die finanziellen Mittel, Familien durch zuschleppen, weil Kindi nicht möchte, dass Mami arbeitet.

Hallo?? Ich wurde auch net gefragt, ob ich lieber tagsüber mit Mutti und Vati spielen will und der Staat dann für uns aufkommt...tztztz...


Maja38
beantwortet von Maja38 am 20. Februar 2009 09:16
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Ich würde an Stelle deiner Freundin - eine andere Tagesmutter suchen...Wenn sie selbst kündigt, wird es wohl auf eine Sperrzeit hinauslaufen...


josysue
beantwortet von josysue am 20. Februar 2009 09:14
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ich glaube nicht, daß das Amt Rücksicht nimmt, Deutschland ist kinderfeindlich........

Kommentar von nice23 am 20. Februar 2009 09:17

Obwohl Deutschland mehr Kinder will


anonym
beantwortet von zetix am 20. Februar 2009 09:14
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Da spielt es sicher noch ne Rolle, wie alt das Kind ist. Es geht ja nicht nach dem Willen des Kindes, ob Ihm die Tagesmutter zusagt oder nicht. Arge Leistungen sollte ja nur bekommen, wer sich wirklich nicht anderweitig versorgen kann. Irgendwelche Bockigkeiten eines Kindes zählen da nicht !

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 20. Februar 2009 09:15

das Bockigkeit zu nennen ist auch kinderfeindlich.....

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 20. Februar 2009 09:20

Solche Aussagen erklären den Zustand der deutschen Jugend.

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 20. Februar 2009 09:23

so ein Quatsch, was ist schlimm daran, wenn ein Kind an der Mutter hängt, deine Aussage zufolge bist du ja sicher nicht mehr in dem Alter, daß du kleine Kinder hast, deine Mutter hatte dich sicher nicht bei einer Tagesmutter, früher hatten die Mütter die Kinder bei der Arbeit größtenteils bei sich.... man sollte auch nicht alle über einen Kamm scheren.......die Gesellschaft formt !!!!!!

Kommentar von zetix am 20. Februar 2009 09:32

Das meinst Du doch nicht ernst, daß die Aussage Bockigkeit kinderfeindlich sei. Wenn ja, wie erziehst Du deine Kinder ? Die gehören dann später bestimmt mal zu den Menschen, die keiner leiden kann.

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 20. Februar 2009 09:51

nein gehören sie nicht.......natürlich startet jedes Kind mal den Versuch seinen willen durchzusetzen, aber dieser Fall denke ich liegt sicher anders, lies doch noch einmal durch, am Tag geht das Kind ja in eine Kindereinrichtung und da klappt es ja wohl auch...muss es immer am Kind liegen ? vielleicht ist ja auch die Tagesmutter ein -sorry -"Kotzbrocken"....... auch Kinder merken Sympathie und wenn die nicht vorhanden ist, hat das nichts mit Bockigkeit zu tun.........und meine Kinder haben selbst schon Kinder, nur mal so nebenbei und sie haben viele Freunde, also lass deine Mutmassungen.......


angie760
beantwortet von angie760 am 20. Februar 2009 09:41
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Dabei ist sicherlich auch fraglich,wie alt das Kind ist.


konny27
beantwortet von konny27 am 20. Februar 2009 09:17
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Wenn eine Mama eine Festeinstellung hat,muß das Kind auch in die Kita.Und es weint auch,denk nicht das darauf einer Rücksicht nimmt.


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 20. Februar 2009 09:14
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das kommt auf das alter des kindes an,inwieweit sie arbeiten muß

Kommentar von nice23 am 20. Februar 2009 09:16

Das kind ist 4 Jahre alt!Sie kann das Kind erst so um 19 uhr15 abholen aber davor ist das kind noch bis halb fünf im kindergarten und ich denke das das ein bisschen viel ist

Kommentar von Simple_avatar3smallkonny27 am 20. Februar 2009 09:18

Such dir eine andere Tagesmutter


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