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Kann das amt ärger machen

gefragt von wir10wir10 am 25.10.2009 um 17:14 Uhr

Hallo Weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich fange einfach mal an. Ich habe ein Arbeitsvertrag am Donnerstag unterschrieben und soll montag anfangen. Jetzt habe ich ein Problem ich habe ein Lebendspartner der zu Hause ist und die kinderbetreuung übernehmen kann. Jetzt sieht es so aus das er nicht mehr laufen kann da er sich ein nerv eingeklemmt hat im rücken nun muss ich kinder früh weg schaffen weil er nicht mehr so richtig laufen kann. Meine arbeitszeit beginnt 6 uhr früh meine kinder aber erst um 7 in schule und kindergarten sein müssen. was soll ich machen?????? bekomm noch harz 4 kann das amt mir eine sperre rein hauen ich hoffe bekomm noch antwort heut

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ALG2 x 377 Harz4 x 215

pezzi
beantwortet von pezzi am 25. Oktober 2009 17:16
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Ich würde auf alle Fälle arbeiten gehen.Frag NAchbarn , Freunde, ob die die Kids transportieren können, ist der Weg denn weit? Können die das nicht allein bewältigen? Vllt ist der Schmerz bis morgen ja weg, bei GAbe von Wärme und Ibuprofen und Einreiben.


anonym
beantwortet von keri84 am 25. Oktober 2009 17:18
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du überlegst ernsthaft, weiter hartz4 zu bekommen, obowhl du nen job kriegen könntest, nur weil du die kinder nicht wegbringen kannst??? kann ich nicht fassen!

warum hast du dich nicht früher darum gekümmert wer deine kinder für die z eit hüten kann? frag die nachbarn oder freunde, in der situation hilft dir schon wer!


anonym
beantwortet von Sally2809 am 25. Oktober 2009 17:17
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Wenn Du trotz Kinderbetreuung nicht arbeiten gehst, kann das Amt Ärger machen. Der gnädige Herr soll halt heute den Arzt aufsuchen oder kommen lassen und sich morgen mit den Kindern auf die Socken machen. Mit solchen Ausreden hab ich fast täglich zu tun. Endlich gibts einen Weg raus aus Hartz4, schon kommt urplötzlich ein Bandscheibenvorfall oder ein eingeklemmter Nerv ins Spiel. Mann! Das ist eine Chance! Die eine Stunde, die er braucht, um die Kinder in die Schule und Kita zu bringen, wird er sich wohl zusammen reißen können.


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 25. Oktober 2009 17:30
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Kannst Du nicht andere Mütter fragen, ob sie die Kinder abholen können? Das andere wird er ja wohl auf die Reihe kriegen. Er hätte ja auch heute zum Notdienst gehen können. Normal hilft dabei eine Spritze in den betroffenen Bereich.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 25. Oktober 2009 17:23
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Selbstverständlich. Und das zu Recht. Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben und "willst" Montag anfangen zu arbeiten. Da musst Du Dich als erstes an Deinen neuen Arbeitgeber wenden. Wenn der Dich dann ablehnt, weil Du Dein Leben nicht in den Griff bekommst, bekommst Du Ärger mit dem Arbeitsamt. - Aber ich habe eher den Verdacht, dass Du nicht arbeiten willst und Dich weiter auf Hartz 4 ausruhen willst.


anonym
beantwortet von Blacky1985 am 25. Oktober 2009 17:19
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Ja na logisch gibt es da Ärger, sogar gewaltigen. Wenn Du eine Arbeitsstelle gefunden hat musst Du diese auch antreten, sofern die zuständige Behörde davon Kenntnis erhalten hat. Selbst wenn nicht, kann es der Arbeitgeber der Behörde melden. Falls Dein Verdienst nicht für eine Kinderbetreuung ausreicht, könntest Du vielleicht einen Zuschuss beantragen.

Sofern ich weiß gibt es eine Sperre von drei Monaten (bei ALG I). Denke aber, dass es bei Harz IV nicht anders ist.

Du hast doch bestimmt nette Freunde / Verwandte die sich erst mal um die Kinder kümmern können. Wenn nicht, such Dir eine Tagesmutter.


VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 31. Oktober 2009 23:01
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Zunächst einmal ist die ARGE außen vor. Das heißt, du musst mit deinem Arbeitgeber abklären, ob und inwieweit er dir entgegenkommt, und dich später anfangen und eher aufhören lässt.
Wenn die Kinderbetreuung im Rahmen der Selbsthilfe kurzfristig nicht sicher gestellt werden kann - und das kann ohne Weiteres auch mit Partner immer mal passieren - und daraufhin eine Kündigung erfolgt - nur das interessiert die ARGE -, brauchst du dir zunächst auch keine großen Gedanken machen, denn nicht sicher zu stellende Kinderbetreuung ist ein Grund, der ggf. einer Arbeitsaufnahme entgegensteht und den die ARGE anerkennen muss.
Selbst wenn sich die ARGE wie so oft quer stellt, ist das kein Weltuntergang, denn eine Sperre darf es nicht ohne Weiteres geben, sondern sie können zunächst nur deinen Regel-Leistungsatz - und nicht den der übrigen Familienangehörigen - kürzen. Und gegen die Kürzung kann man Widerspruch einlegen.
Worauf ich allerdings achten würde, ist, dass dein Partner sich offiziell krank schreiben lässt oder sich eine ärtztliches Attest besorgt.
Und lass dich nicht von den Moralaposteln hier nerven, die immer alles besser wissen und für die ALG2'ler faule Säcke sind.


anonym
beantwortet von otter58 am 27. Oktober 2009 20:48
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ich hoffe, dass du die Arbeit nicht gleich geschmissen hast. Ich würde mal zur ARGE gehen und sie auf Kinderbetreuungskosten ansprechen. Das haben die nämlich auch in ihrem Programm.

Kommentar von Simple_avatar4smallKW1980 am 31. Oktober 2009 22:08

aber ich glaube nur im rahmen einer Umschulung bzw. Weiterbildung, und die Kinderbetreuungskosten helfen in der Situation leider auch nicht


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 25. Oktober 2009 17:20
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Da wird es doch wohl für ein paar Tage eine andere Möglichkeit geben oder? Familie, Nachbarn - Freunde, die mal ausnahmsweise einspringen und die Kinder zur Schule bringen - evtl. Eltern von anderen Kindern mal ansprechen, die in der Nähe wohnen. Du willst doch wohl wegen sowas nicht den Job hinschmeissen, bevor er begonnen hat oder? Und der Gute kann sich gut einreiben - Schmerzmittel einnehmen und mal die Zähne aufeinander beissen. Soll froh sein, dass Du arbeiten gehst - womöglich für ihn mit-:(


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