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Kann/Darf man sich mit einem Anruf im Krankenhaus nach dem Wohlergehen eines Verwandten erkundigen?

gefragt von PinguinPinguin am 07.09.2008 um 14:46 Uhr

p.s. ist die Frage dumm?


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Hurrierbay16
beantwortet von Hurrierbay16 am 7. September 2008 18:34
5x
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auskünfte erhalten nur die nächsten angehörigen und nur, wenn sie dort schon persönlich bekannt sind. sonst hilft nur persönliches vorsprechen!


Fontainebleau
beantwortet von Fontainebleau am 8. September 2008 00:36
4x
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diese auskünfte erhalten nur engste familienangehörige oder andere personen mit einer vollmacht des patienten oder eines nahen familienangehörigen. telefonisch nur, wenn sie der klinik bereits persönlich bekannt sind. da könnte ja jeder kommen...


tigrib
beantwortet von tigrib am 7. September 2008 14:53
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Woher sollen die Leute im Krankenhaus wissen, daß Du nicht der Arbeitgeber oder ein Erbschleicher bist?

Auskunft bekommt nur der, gegenüber dem die Schweigepflicht aufgehoben wurde, meist Partner, Eltern oder Kinder.

Kommentar von FridaGT am 7. September 2008 14:57

Genau. DH!


Mariechen99
beantwortet von Mariechen99 am 7. September 2008 14:50
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Die Frage ist nicht dumm! Meine Erfahrung, die Schwestern reagieren unterschiedlich. Eine ausreichende Antwort bekommst du nie, weil sie das nicht dürfen. Sie sagen schon mal "Er ist wach, hat etwas gegessen!" usw. Richtige Auskunft bekommst du nur von den Ärzten, wenn du ein Angehöriger bist.

Kommentar von 144ba9894faccf2c8186b2bb96b79080smallMariechen99 am 7. September 2008 14:57

Von den Ärzten natürlich nur persönlich!


anonym
beantwortet von FridaGT am 7. September 2008 14:47
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Man kann schon. Nur ob man eine Antwort bekommt, ist fraglich - ärztliche Schweigepflicht.

Kommentar von B68a03c41c766d8c13e7a92ab18f7e58smallPinguin am 7. September 2008 14:48

gilt die schweigepflicht etwa auch, wenn man sich nach einem VERWANDTEM erkundigt?

Kommentar von FridaGT am 7. September 2008 14:50

Wie sollen die denn am Telefon überprüfen, ob Du wirklich verwandt bist? Kann ja jeder sagen "Herr XY ist mein Bruder oder Schwager oder Cousin".


EfaStein
beantwortet von EfaStein am 7. September 2008 14:47
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Ja, du kannst es zumindest versuchen.

P.S.: Na ja, geht so.


Berserker
beantwortet von Berserker am 7. September 2008 14:49
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Können,Kannst Du. Dürfen, Darft Du auch. Sicherlich ist Du aber keine Auskunft erhalten.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 7. September 2008 14:51
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Woher soll man im Krankenhaus wissen, ob du wirklich ein Verwandter bist?


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