Pinguin am 07.09.2008 um 14:46 Uhr
p.s. ist die Frage dumm?

auskünfte erhalten nur die nächsten angehörigen und nur, wenn sie dort schon persönlich bekannt sind. sonst hilft nur persönliches vorsprechen!

diese auskünfte erhalten nur engste familienangehörige oder andere personen mit einer vollmacht des patienten oder eines nahen familienangehörigen. telefonisch nur, wenn sie der klinik bereits persönlich bekannt sind. da könnte ja jeder kommen...
Woher sollen die Leute im Krankenhaus wissen, daß Du nicht der Arbeitgeber oder ein Erbschleicher bist?
Auskunft bekommt nur der, gegenüber dem die Schweigepflicht aufgehoben wurde, meist Partner, Eltern oder Kinder.
Genau. DH!

Die Frage ist nicht dumm! Meine Erfahrung, die Schwestern reagieren unterschiedlich. Eine ausreichende Antwort bekommst du nie, weil sie das nicht dürfen. Sie sagen schon mal "Er ist wach, hat etwas gegessen!" usw. Richtige Auskunft bekommst du nur von den Ärzten, wenn du ein Angehöriger bist.
Mariechen99 am 7. September 2008 14:57 Von den Ärzten natürlich nur persönlich!
Man kann schon. Nur ob man eine Antwort bekommt, ist fraglich - ärztliche Schweigepflicht.
Pinguin am 7. September 2008 14:48 gilt die schweigepflicht etwa auch, wenn man sich nach einem VERWANDTEM erkundigt?
Wie sollen die denn am Telefon überprüfen, ob Du wirklich verwandt bist? Kann ja jeder sagen "Herr XY ist mein Bruder oder Schwager oder Cousin".

Ja, du kannst es zumindest versuchen.
P.S.: Na ja, geht so.

Können,Kannst Du. Dürfen, Darft Du auch. Sicherlich ist Du aber keine Auskunft erhalten.
Woher soll man im Krankenhaus wissen, ob du wirklich ein Verwandter bist?