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Kann Chef den Lohn wegen witterungsbedingtem Zuspätkommen zur Arbeit kürzen?

gefragt von daddafreund am 15.02.2009 um 17:46 Uhr

Nach dem letzten Streik der Straßenbahnmeistereien und der schlecht geräumten Sraßen war es mir nicht möglich, pünktlich in der Firma zu sein. Darf der Chef den Lohn (hier handelt es sich um 1 1/2 Stunden) kürzen?

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Witterung x 17 Lohnkürzung x 12 Zuspätkommen x 3

hajottka
beantwortet von hajottka am 15. Februar 2009 17:47
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ja, darf er, denn Du mußt pünktlich zur Arbeit erscheinen, egal bei welcher Witterung oder sonstigen widrigen Umständen!


anonym
beantwortet von Martimor am 15. Februar 2009 17:47
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Du hättest eher losfahren können. Ja.


konny27
beantwortet von konny27 am 15. Februar 2009 17:47
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Du hast doch nicht gearbeitet,was sollen die machen,wenn die Bahn streikt.Eher los fahren oder nacharbeiten

Kommentar von 801090d52032baac0fd3bc44b32e5e0asmallmaxeIputzeI am 15. Februar 2009 17:49

So ist es.

Wie naiv seit ihr eigentlich, glaubt ihr jeder "cheff" hat was zu verschenken? .... als selbstständiger würde ich meinem mittarbeiter die ohren lanziehen..

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 15. Februar 2009 17:51

Pinje
beantwortet von Pinje am 15. Februar 2009 17:47
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es heisst das man dann früher los fahren soll - so war das bei meinem EX


Mismid
beantwortet von Mismid am 15. Februar 2009 17:52
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klar kann er das. Bei wiederholtem zuspätkommen kann er dir sogar kündigen! Es ist liegt in deinem Ermessen dich an die Wetterverhältnisse anzupassen und gegebenenfalls früher wegzufahren. Geld bekommst du für nichtgeleistete Arbeit bestimmt nicht


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 15. Februar 2009 17:57
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Das darf er.Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich,pünktlich auf der Arbeitsstelle zu sein.Ungünstige Witterungsbedingungen spielen dabei keine Rolle.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. Februar 2009 17:54
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Ja! Wie Du pünktlich zur Arbeit kommst, ist alleine Deine Sache!


anonym
beantwortet von jockl am 15. Februar 2009 17:51
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Bis jetzt sagen 4 ja, 3 nein, ich bin mit JA der 5., habe schon Lohnabrechnungen selbt erstellt.


anonym
beantwortet von Rabbicook am 15. Februar 2009 21:12
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Darf er, ausser Du hast Gleitzeit


zilla002
beantwortet von zilla002 am 15. Februar 2009 17:50
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nacharbeiten ist angesagt.


mofapower
beantwortet von mofapower am 15. Februar 2009 17:49
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wens nur einmal passiert ist, finde ich es mies!


Igitta
beantwortet von Igitta am 15. Februar 2009 17:47
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Nein, darf er nicht machen.


anonym
beantwortet von Eazydome am 15. Februar 2009 17:47
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Neeee,bestimmt nicht ..darf er gar nicht


anonym
beantwortet von greeksolider am 15. Februar 2009 17:46
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Nööö


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