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Kann Bundespräsident Köhler die vorzeitige Entlassung B. Mohnhaupts rückgängig machen?

gefragt von polarfuchspolarfuchs am 26.02.2007 um 21:28 Uhr

Meine Frage stelle ich vor dem Hintergrund, dass sie sich zum einen nicht von den Ideologien der RAF losgesagt hat und zum anderen unter Berücksichtigung einer Aussage Christian Klar's, "...dass die Zeit jetzt gekommen sei, die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden und die Tür für eine andere Zukunft aufzumachen". Herr Klar hat seinerseits ein Gnadengesuch auf eine vorzeitige Haftentlassung gestellt. Steht nicht zu vermuten, dass eine neue Form des Linksextremismus droht? Wie beurteilt ihr a) diese Aussage und b) wer kann rechtliche Hintergründe nennen?

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Politik x 5.979

holzloewe
beantwortet von holzloewe am 28. Februar 2007 00:28
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Ein "Rechststaat" der Topterroristen wie Bush willkommen heißt und Krieg und Völkermord somit legitimiert, eine Bundeskanzlerin hat, die Kriege bejubelt, sogar ihre Nase in den Bush steckt, sollte Diskusionen dieser Art nicht führen! Oder darf ich hoffen, dass dieser Mann in Deutschland verhaftet wird und sich vor einem Kriegsverbrechertribunal verantworten muss?! In Ex-jugoslawien wurden bereits einig Verbrecher gegen die Menschlichkeit und die Anstifter zum Völkermord verhaftet.


anonym
beantwortet von Albrecht am 27. Februar 2007 10:20
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Nein, dies kann er nicht. Die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten sind im Grundgesetz festgelegt (Artikel 58 - 60, 63 und 64). Dazu gehört das Begnadigungsrecht (Artikel 60 Absatz 2):

"Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus."

Die Begnadigung durch das Staatsoberhaupt ist ein Sonderfall.

Ein allgemeines Recht, Gerichtsurteile rückgängig zu machen, hat der Bundespräsident nicht. Dies würde auch dem Grundsatz der Gewaltenteilung widersprechen.

Die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann von einem Gericht auf Bewährung ausgesetzt werden. Normalerweise ist dies nach 15 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Strafgesetzbuch § 57 a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe und § 57 b Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe).

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat wegen besonderer Schwere der Schuld die Mindestverbüßungsdauer für Brigitte Mohnhaupt auf 24 Jahre, für Christian Klar auf 26 Jahre festgelegt.

Am 12. Februar hat der 5. Strafsenat entschieden, Brigitte Mohnhaupt am 27. März aus der Haft zu entlassen. Zur Begründung heißt es (mit Bezug auf § 57 Absatz 1 Paragraph 2): "Der Senat hat entschieden, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung zur Bewährung verantwortet werden kann. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten."

Die Rote Armee Fraktion (RAF) hat anscheinend seit 1993 keine Anschläge mehr verübt und 1998 ihre Selbstauflösung bekanntgegeben. Von seit 1987 entlassenen ehemaligen Mitglieder ist offenbar keine Gefährdung der Gesellschaft mehr ausgegangen.

Im Fall von Christian Klar ist eine Haftentlassung durch eine richterliche Entscheidung frühestens ab 3. Januar 2009 möglich. Er hat schon 2003 bei Johannes Rau ein Gnadengesuch eingereicht. Dieser hielt das Gesuch noch nicht für entscheidungsreif, da er bei Christian Klar eine deutliche Einsicht in seine Taten vermisste. Bundespräsident Horst Kühler wird es nun prüfen.

Die Aussage steht in einer Grußbotschaft (vollständig zu lesen bei http://www.jungewelt.de/beilage/art/1318) an die 12. internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin am 13. Januar 2007, die von der linken, marxistisch orientierten, überregionalen Tageszeitung "junge Welt" veranstaltet wurde.

Der Text zeigt die politische Einstellung von Christian Klar. Die antikapitalistische und antiimperialistische Ausrichtung ist nichts Neues. Etwa Verfassungswidriges oder ein Aufruf zu strafbaren Handlungen (z. B. bewaffneter Kampf oder terroristische Anschläge) kommt nicht vor. Christian Klar riskiert mit dem offenen Aussprechen seiner Ansichten, als unverbesserlich dargestellt zu werden, weil einige Wendungen ideologischen Floskeln der RAF ähnlich sind.


holzloewe
beantwortet von holzloewe am 26. Februar 2007 22:06
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Warum sollte er? Vergewaltiger, Kinderschänder dürfen nach einem Jahr wieder raus. Denen werden nicht einmal die Vorstrafen angerechnet. Um das Opfer machen sich die wenigsten Sorgen. Im Gegenteil, die Opfer werden von der Gesellschaft verhöhnt! Sie müssen sich vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter jedesmal erklären, werden dadurch erniedrigt. Wollen sie Opferausgleich müssen sie sich erneut begutachten lassen und rechtfertigen. In der Zwischenzeit wird das ... vorzeitig entlassen, bekommt eine Wohnung gestellt, erhält weitere Vergünstigungen und, und, und. Da fragt keiner nach den Opfern. Da braucht es mindestens noch 2 weitere Taten bis über eine Sicherheitsverwahrung nachgedacht wird. Davon aber ab! Jeder hat eine 2. Chance verdient. Nun liegt es an Jeden selbst was er daraus macht. Straftäter sollten aber von der Staatsmacht unter Beobachtung stehen um Rückfälle zu verhindern und schnell eingreifen zu können.


anonym
beantwortet von julchen am 26. Februar 2007 21:51
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Angesichts der Tatsache, dass Brigitte Mohnhaupt von dem Oberlandesgericht Stuttgart auf Bewährung entlassen wurde, liegt es wohl auf der Hand, dass weder der Bundespräsident, noch sonst jemand diese Entscheidung rückgängig machen kann. Das wäre ja auch eine Katastrophe, gäbe es die Möglichkeit für ein Staatsoberhaupt willkürlich eine Bewährung aufzuheben. Solange Brigitte Mohnhaupt sich nichts zu Schulden kommen lässt, bleibt sie auf freiem Fuß. Die RAF gibt es ja nun auch nicht mehr und Christian Klars Aussagen haben auch nichts mit der auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe Mohnhaupts zu tun. Und ich sehe auch weit und breit keinen Linksextremismus drohen. Und von einer 52jährigen Ex-Terroristin, deren Taten man in einem historischen Kontext sehen muss, ist nur noch wenig terroristische Kampfbereitschaft zu erwarten. Wie man auch gut an den anderen bereits entlassenen ehemaligen RAF-Terroristen sehen kann.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. Februar 2007 07:19

Eine gefährliche Einstellung...


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. Februar 2007 12:24
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Das kann er nicht, da wir ja glücklicherweise eine Gewaltenteilung haben in Deutschland.

Zwar weiss ich, dass die Entlassung von Mohnhaupt "rechtmässig" ist, habe aber trotzdem kein Verständnis dafür, dass sie hier (fast) so behandelt wird wie jeder "normale" Lebenslängliche, denn sie hatte ja schliesslich nicht ohne Grund FÜNFMAL Lebenlänglich und zusätzlich 15 Jahre Gefängnisstrafe bekommen.

Bei Klar, der immerhin auch DREIMAL Lebenslänglich bekommen hatte, geht es im Moment ja noch um eine Begnadigung, die Köhler hoffentlich ablehnen wird, aber spätestens in zwei Jahren steht auch bei ihm die Aussetzung zur Bewährung an, mit der Köhler dann wieder nichts mehr zu tun haben wird.


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