Ein guter Freund und sein Lebensgefährte überlegen, nächstes Jahr die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einzugehen und haben sich neulich gefragt, ob sie dann auch einen gemeinsamen Nachnamen annehmen können. Die Vermutungen waren unterschiedlich, ich meinte schon, dass das ginge. Hat jemand hier eine Ahnung, wie das ist?
Ja, Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen bestimmen oder den Geburtsnamen eines Lebenspartners wählen, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.

Ja - auf Wunsch kann ein Lebenspartnerschaftsname gewählt werden (bei Antragstellung angeben).
könnte man den namen eigentlich auch wieder ablegen bei trennung oder so?
demosthenes am 21. September 2007 18:11 @thebrain:
Das kann man.