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Kann bei gebuchtem Hin- und Rueckflug ein Flug von einer anderen Person angetreten werden

gefragt von ElchicoElchico am 17.02.2009 um 13:34 Uhr

Das Problem ist folgendes. Bucht man bei einer Airline Hin- und Rueckflug als Packet, so kann man keinen Flug von den beiden erstattet bekommen, wenn man Ihn nicht antritt. Anstatt ihn nur nicht anzutreten und verfallen zu lassen, wollte ich ihn einem Freund schenken. Nun ist dies aber nicht moeglich, angeblich, weil der Flug personengebunden ist. Wenn ich also von den gebuchten Hin- und Rueckflug aus bestimmten Gruenden nur eine Strecke antreten kann, habe ich keinerlei Moeglichkeiten, den einen Flug mit meinem leeren Sitz zu nutzen. Laut Airline zumindest. Ist das wirklich so? Ist das ueberhaupt rechtens? Eine Airline ist fuer mich ein Dienstleister. Und wenn ich dort Dienste kaufe, dann kann ich doch damit machen was ich moechte. Normalerweise.

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coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 17. Februar 2009 13:37
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Stimmt das Ticket, falls es ausgestellt ist, ist Personenbezogen. Es liegt an der Airline ob sie es umschreiben.

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 17. Februar 2009 13:42

Genau, aber die Umschreibung macht keine Airline (außer in extremen Ausnahmefällen, aber nicht für den Otto-Normal-Bucher). Bei Charterflügen ist eine Umbuchung i.d.R. möglich.


anonym
beantwortet von birke am 17. Februar 2009 13:37
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ja, aber das musst du vorher der Fluggesellschaft mitteilen....am Schalter und Abflugstag ist es zu spät

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 17. Februar 2009 13:41

Nein, eine Umbuchung ist bei Linienfluggesellschaften nach Buchung des Fluges NICHT möglich!


Tollhaus1
beantwortet von Tollhaus1 am 17. Februar 2009 13:36
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Man kann doch Umbuchen gegen eine Gebühr,wenn es in einer betimmten Zeit.Also ein Tag vorher wird knapp!

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 17. Februar 2009 13:41

Nein, eine Umbuchung ist bei Linienfluggesellschaften nach Buchung des Fluges NICHT möglich!

Kommentar von Simple_avatar3smallTollhaus1 am 17. Februar 2009 15:52

Das wußte ich nicht,ich buche immer Hotel und Flug zusammen ,da geht das!

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 17. Februar 2009 20:41

Das ist dann eine Pauschalreise gekoppelt mit einem Charterflug, da ist eine Umbuchung (evtl. gegen Gebühr) möglich. Buchst du einem Linienflug, dann ist das so nicht möglich.

Kommentar von Simple_avatar3smallTollhaus1 am 18. Februar 2009 09:53

danke für die Info!


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 17. Februar 2009 13:36
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Eine Namensänderung ist bei Linienflügen grundsätzlich nicht möglich, weil (wie du selbst schreibst), es personengebunden ist und nicht übertragbar. Ausnahmen gibt es nur bei Charterflügen.

Das ist so und das ist rechtens. Hat nix mit Dienstleistung zu tun.

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 17. Februar 2009 13:40

Hintergrund ist u.a. folgender (damit du die Zusammenhänge siehst): Flugtickets sind im Normalfall dann am billigsten, wenn der Termin zur Buchung freigeschaltet wird. Jetzt kommt Firma XY, kauft sich 100 Plätze und gibt irgendwelche Namen ein. Später bietet sie diese Plätze (zu Wucherpreisen oder günstiger als die Airline selbst) zum Verkauf an, ändert den Namen des Reisenden und fertig. Tja, und weil dann kein Wettbewerb mehr besteht und das einfach nicht geht sowas, vermeidet man das eben damit, dass eine Flugbuchung personengebunden ist!


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