Elchico am 17.02.2009 um 13:34 Uhr
Das Problem ist folgendes. Bucht man bei einer Airline Hin- und Rueckflug als Packet, so kann man keinen Flug von den beiden erstattet bekommen, wenn man Ihn nicht antritt. Anstatt ihn nur nicht anzutreten und verfallen zu lassen, wollte ich ihn einem Freund schenken. Nun ist dies aber nicht moeglich, angeblich, weil der Flug personengebunden ist. Wenn ich also von den gebuchten Hin- und Rueckflug aus bestimmten Gruenden nur eine Strecke antreten kann, habe ich keinerlei Moeglichkeiten, den einen Flug mit meinem leeren Sitz zu nutzen. Laut Airline zumindest. Ist das wirklich so? Ist das ueberhaupt rechtens? Eine Airline ist fuer mich ein Dienstleister. Und wenn ich dort Dienste kaufe, dann kann ich doch damit machen was ich moechte. Normalerweise.

Stimmt das Ticket, falls es ausgestellt ist, ist Personenbezogen. Es liegt an der Airline ob sie es umschreiben.
ja, aber das musst du vorher der Fluggesellschaft mitteilen....am Schalter und Abflugstag ist es zu spät
Sommersonne123 am 17. Februar 2009 13:41 Nein, eine Umbuchung ist bei Linienfluggesellschaften nach Buchung des Fluges NICHT möglich!
Man kann doch Umbuchen gegen eine Gebühr,wenn es in einer betimmten Zeit.Also ein Tag vorher wird knapp!
Sommersonne123 am 17. Februar 2009 13:41 Nein, eine Umbuchung ist bei Linienfluggesellschaften nach Buchung des Fluges NICHT möglich!
Das wußte ich nicht,ich buche immer Hotel und Flug zusammen ,da geht das!
Sommersonne123 am 17. Februar 2009 20:41 Das ist dann eine Pauschalreise gekoppelt mit einem Charterflug, da ist eine Umbuchung (evtl. gegen Gebühr) möglich. Buchst du einem Linienflug, dann ist das so nicht möglich.
danke für die Info!

Eine Namensänderung ist bei Linienflügen grundsätzlich nicht möglich, weil (wie du selbst schreibst), es personengebunden ist und nicht übertragbar. Ausnahmen gibt es nur bei Charterflügen.
Das ist so und das ist rechtens. Hat nix mit Dienstleistung zu tun.
Sommersonne123 am 17. Februar 2009 13:40 Hintergrund ist u.a. folgender (damit du die Zusammenhänge siehst): Flugtickets sind im Normalfall dann am billigsten, wenn der Termin zur Buchung freigeschaltet wird. Jetzt kommt Firma XY, kauft sich 100 Plätze und gibt irgendwelche Namen ein. Später bietet sie diese Plätze (zu Wucherpreisen oder günstiger als die Airline selbst) zum Verkauf an, ändert den Namen des Reisenden und fertig. Tja, und weil dann kein Wettbewerb mehr besteht und das einfach nicht geht sowas, vermeidet man das eben damit, dass eine Flugbuchung personengebunden ist!
Genau, aber die Umschreibung macht keine Airline (außer in extremen Ausnahmefällen, aber nicht für den Otto-Normal-Bucher). Bei Charterflügen ist eine Umbuchung i.d.R. möglich.