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kann bei einem verkauf von dem neuen käufer mobiliar eigefordert werden

gefragt von Leimgruebler am 30.01.2009 um 21:14 Uhr

kann bei einer Insolvenz ein Käufer Mobiliar einfordern, dass von unseren Vorgänger als Geschenk an uns ging und nicht im Kaufvertrag aufgelistet wurde.

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Ayabakan
beantwortet von Ayabakan am 30. Januar 2009 22:28
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ich verstehe Deine Frage nicht... muss ich mir das so vorstellen, dass Ihr z.b. in einer Wohnung wohnt, wo Euch vom Vormieter ein alter Bauernschrank kostenlos überlassen wurde - und den möchte jetzt jemand pfänden? Natürlich könnte er das ! Alles, was bei Euch rumsteht, liegt, fliegt gehört zur Insolvenzmasse. Und wird geschätzt. Sprich, ist der Bauernschrank 1.000 Euro wert und würde dazu dienen, Schulden zu tilgen - dann ab damit.



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