kann bei einer Insolvenz ein Käufer Mobiliar einfordern, dass von unseren Vorgänger als Geschenk an uns ging und nicht im Kaufvertrag aufgelistet wurde.

ich verstehe Deine Frage nicht... muss ich mir das so vorstellen, dass Ihr z.b. in einer Wohnung wohnt, wo Euch vom Vormieter ein alter Bauernschrank kostenlos überlassen wurde - und den möchte jetzt jemand pfänden? Natürlich könnte er das ! Alles, was bei Euch rumsteht, liegt, fliegt gehört zur Insolvenzmasse. Und wird geschätzt. Sprich, ist der Bauernschrank 1.000 Euro wert und würde dazu dienen, Schulden zu tilgen - dann ab damit.