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Kann Autohändler wegen Preisirrtum vom Kaufvertrag zurücktreten??????

gefragt von Pader84 am 16.02.2009 um 15:38 Uhr

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Habe am Samstag in einem Autohaus ein Polo in Verbindung mit der Abwrackprämie gekauft, sprich ich habe eine Kaufvertrag unterschrieben und soll das Auto in zwei wochen abholen! Nun ruft heute der „nette“ Autohändler an und sagt das der von ihm gegebene Rabatt von 800€ (der im Kaufvertrag steht), nun doch nicht geben kann und ich mich nun bis morgen zu entscheiden habe ob ich nun die 800€ zahlen möchte oder vom vertrag zurücktreten will!

Kann der Händler dies machen?

Ist der Kaufvertrag nicht bindend?

Vielen Dank im Voraus

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recht x 35.089 auto x 23.002 kaufvertrag x 265 ruecktritt x 98

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 16. Februar 2009 15:41
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In dem Fall hat der Verkäufer Pech gehabt! Nur bei offensichtlichen Fehlern (Kaufpreis 10000 und 8000 Euro Rabatt) wäre so eine Änderung möglich.


Hexemina
beantwortet von Hexemina am 16. Februar 2009 15:40
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Ich glaube auch ein Händler kann binnen einer Frist vom Kaufvertrag zurücktreten. Nichtsdestotrotzdem würde ich das Auto nun bei dem Händler auch nicht mehr kaufen. Kann sein das er sich wirklich vertan hat kann sein das das abzoge und absicht war. Ich würde dem nicht mehr trauen und mich lieber woanders umschauen.....ups reimt sich.

Kommentar von Ruedi am 31. März 2009 16:45

Nein. Geht nicht.


anonym
beantwortet von chiliebomber am 16. Februar 2009 15:47
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Soweit eine Vertragspartei sich beim Kauf über bestimmte Umstände geirrt hat, steht ihr die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages offen. Die Erklärung der irrenden Vertragspartei wird vernichtet und der zunächst geschlossene Vertrag als von Anfang an nicht existent behandelt.

Der Erklärungsirrtum - Der Erklärende wollte nicht das erklären, was er äußerlich betrachtet erklärt. Beispiel: Der Erklärende will ein Auto für 50.000,- € verkaufen, verspricht oder verschreibt sich aber und bietet ihn seinem Vertragspartner für 25.000,- € an.

Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/hauptseite.htm

Wirst du wohl nicht viel machen können. Vielleicht könnt ihr euch irgendwo in der Mitte treffen.


curafe
beantwortet von curafe am 16. Februar 2009 15:42
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da hat der händler pech gehabt, der vertrag ist bindend, sollte er probleme machen wende dich an die verbraucherzentale, gewerbeaufsichtsamt oder anwalt, die 800€ brauchst nicht zahlen und vom vertrag zurück tretten erst recht nicht


Aluminium
beantwortet von Aluminium am 16. Februar 2009 15:42
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Sofern es keine Floskel ähnlich wie "Irrtümer vorbehalten" gibt sollte der Kaufvertrag gültig sein.

Kommentar von pit56 am 16. Februar 2009 15:45

Klausel (grins)

Kommentar von 9b205f2ee49831f79f54f9ade4a87587smallAluminium am 16. Februar 2009 15:46

ups...


anonym
beantwortet von pit56 am 16. Februar 2009 15:40
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Der Händler ist Vollkaufmann. Meiner Meinung nach muß er zum vereinbarten Preis liefern.


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 16. Februar 2009 15:39
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Der Kaufvertrag ist bindend. Der Verkäufer hat Pech gehabt. Lass dir das nicht gefallen.


anonym
beantwortet von chiliebomber am 17. Februar 2009 11:46
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Ach ja, im übrigen ist es beim Autokauf so (normalerweise) das der Kaufvertrag ein "Angebot" durch den KÄUFER ist, ein Fahrzeug zu kaufen/bestellen. Und der Händler dieses dann annehmen muss. Wenn er dann sagt, zu diesem Preis nicht, nimmt er das "Angebot" nicht an und es gibt keinen Vertrag!


anonym
beantwortet von phil009 am 16. Februar 2009 15:48
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Naja ich als Kaufmann tippe auch mal darauf, da kein grawierender Irrtum aufgetreten ist und der Vertrag (antrag/annahme) bindend ist, dass du deine Euronen behalten kannst und er dir erstmal den Beweis erbringen müsste, dass du das Geld bezahlen musst(wie willer schon beweisen, dass vertraglich zugesicherter Rabatt , das einzige vll wäre, dass du ihm die Karre wieder da hinstellst und der ganze Vertrach nichtig ist, aber Nachzahlen musst net.

Vielleicht hilft dir dies hier:

(für spam gründe :) )googel mal nach §119 BGB

Habt ihr vorher auch über die 800€ etc geredet, sind sie ja auch besiert


Alleyne
beantwortet von Alleyne am 16. Februar 2009 15:46
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ich denke auch, dass der Händler nicht so einfach vom Rabatt abrücken kann. Lass Dich zur Sicherheit von einem Anwalt beraten oder geh ruf bei der Verbraucherberatung an.


akademikus
beantwortet von akademikus am 16. Februar 2009 15:45
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der händler ist kaufmann, das ist nicht nur ein wort, sondern er ist dem gesetz nach kaufmann. der vertrag gilt. lass dich nicht über den tisch ziehen, bestehe auf vertragserfüllung. basta ende und aus.


anonym
beantwortet von LiebesIiIie am 16. Februar 2009 15:45
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Auf dem Kaufvertrag steht oben "unverbindliche oder Verbindliche Bestellung eines Neufahrzeugs" das sagt schon alles

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 16. Februar 2009 18:13

Es gibt keinen Kaufvertrag, auf dem "unverbindlich " steht


gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 16. Februar 2009 15:44
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Hallo, der Kaufvertrag dürfte bindend für ihn sein. Kommt auf die AGBs, ob er da einen Klausel drin hat. Dennoch wäre das auch nicht mehr der Verkäufer meiner Wahl. Ich würde zum nächsten Händler fahren und ihm den Preis (natürlich mit dem Rabatt sagen). Ich bin sicher, da geht er mit.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 16. Februar 2009 15:43
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Er könnte m.E. Irrtum geltend machen. Da der Rabatt offentsichtlich bewusst rein gesetzt wurde, trifft es wohl in diesem Fall nicht zu. Der VK wäre an seine vertragliche Vereinbarung gebunden.


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