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Kann auch ein Durchgangszimmer als Arbeitszimmer abgesetzt werden?

gefragt von dariabluemchen am 08.12.2006 um 20:36 Uhr

Manche sagen "natürlich" manche sagen "nein" - mein Freundeskreis ist sich auch nicht sicher. Finde keine Info darüber. Ich habe noch keinen Steuerberater, da ich mich erst vor kurzem selbständig gemacht habe.

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dominik
beantwortet von dominik am 9. Dezember 2006 09:09
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Hallo Daria, da mich das auch interessiert hat, habe ich dazu mal ein wenig recherchiert und (leider) folgendes gefunden:

"...Ein Durchgangszimmer kann nur dann zum Arbeitszimmer werden, wenn der Weg durch dieses Zimmer auf den Balkon oder ins Schlafzimmer führt. Bei Prüfungen kontrolliert das Finanzamt auch, ob der verbleibende Wohnraum überhaupt zur privaten Nutzung ausreicht. Ist dies nicht der Fall, wird von einer Doppelnutzung des Zimmers ausgegangen und die Anerkennung als Arbeitszimmer verweigert...." (Zitat aus http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,368989,00.html)

Ähnliches auch auf finanztip.de zu lesen:

"... Es darf sich nicht um ein Durchgangszimmer handeln.

Bei einem Arbeitszimmer darf es sich nicht um ein so genanntes Durchgangszimmer handeln. Ein Durchgangszimmer ist ein Zimmer, das ständig durchquert werden muss, um andere Wohnteile zu erreichen...."

Nichtsdestotrotz würde ich mich mal mit einem Steuerberater unterhalten. Vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit...


jheart
beantwortet von jheart am 3. März 2007 13:53
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Ein Durchgangszimmer kann nicht als häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden.

Ein Durchgangszimmer ist ein Zimmer, das ständig durchquert werden muss, um andere Wohnteile zu erreichen.


anonym
beantwortet von Moltobene am 9. Dezember 2006 14:18
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