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kann arge miete sperren wenn nicht immer zu hause?

gefragt von butty09 am 30.06.2009 um 12:03 Uhr

bin oft bei meiner freundin,arge zahlt meine wohnung..jetzt muss wohl ein netter mensch das der arge gesagt haben,also waren die bei mir und ich war nicht zuhause,sondern bei meiner freundin...was können die machen?ich wohne nicht bei ihr


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DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 30. Juni 2009 12:08
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Hilfreichste Antwort

Du solltest Zum Amt gehen und mit dem Sachbearbeiter reden : Meines Wissen muß dein "Lebensmittelpunkt" deine Whg sein. Ansonsten seit ihr eine eheähnliche (Lebens)-Gemeinschaft. Das dies nicht so ist, solltest Du erläutern, da es ansonsten zu deinem ungunsten abgewogen werden könnte.

Sprich; lade sie zu verschiedenen, von Dir angebotenen Terminen, zu dir zum Kaffee ein...

Kommentar von Memmenie am 30. Juni 2009 12:10

gut erklärt

Kommentar von Afd9d8f9f436ef27dd971ba7c7af31a4smallDerSteppenwolf am 30. Juni 2009 12:18

danke


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 30. Juni 2009 12:05
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Dann erbringe den Nachweis, dass Du in Deiner Wohnung auch wohnst, dann dürfte das keine Probleme geben

Kommentar von Fe01a0e1a73c41738cb400b789d7b67esmallPeterTheodor am 30. Juni 2009 12:07

Genau.


anonym
beantwortet von archison am 30. Juni 2009 12:04
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ja, kann sie. mit was? mit recht!


Slett
beantwortet von Slett am 30. Juni 2009 12:05
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Wie oft noch! Wenn sie der meinung sind du wohnst bei deiner freundin und die finden dort sachen, gehen sie von Betrug aus und sperren das Geld! Ist doch richtig so!

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 30. Juni 2009 12:13

Also dass er eine zweite Zahnbürste und ein Aftershave - evtl. ein bis 2 Hemden zum Wechseln bei ihr hat - dürfte wohl kaum eine Beweisgrundlage dafür sein, dass er in Wirklichkeit mit ihr in einer Gemeinschaft lebt. Dann müsste dies auch in manchen Fällen ausreichen, wo fremdgehende Ehefrauen mit Kids sich von ihren Männern getrennt haben und in Wirklichkeit wieder mit ihrem neuen Mäc zusammen leben - aber der gebeutelte Exmann noch für die Frau Unterhalt zahlen darf. Dann müsste diese Ungerechtigkeit nämlich auch mal abgeschafft werden. Ebenso.........


anonym
beantwortet von Memmenie am 30. Juni 2009 12:05
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hm, solange du nicht da gemeldet bist, hast du ein recht auch mal auswärts zu sein. Das einzige was ist, ist dass du erreichbar ( post) sein musst.


anonym
beantwortet von butty09 am 30. Juni 2009 12:05
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achso und wenn ich da nicht hin will zu ihr dann penne ich unter der brücke?

Kommentar von Fe01a0e1a73c41738cb400b789d7b67esmallPeterTheodor am 30. Juni 2009 12:09

Sei nicht sei bockig. Die getrennte Lebensführung mußt Du schon Belegen können. Was hat das mit unter der Brücke pennen zu tuen.

Kommentar von butty09 am 30. Juni 2009 12:18

wenn ich bei ihr nicht seien will meine ich dann wäre ich wohnungslos...


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 30. Juni 2009 12:09
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Solange Du diese eigens gemietete Wohnung nicht nur zum Schein hast und eigentlich Deinen ganzen Hausrat bei der Freundin hast und gar nicht mehr in Deiner Wohnung schläfst, dann kann ich mir nicht vorstellen, warum die das so einfach machen dürften. Also als mein Ex, bevor er zu mir zog auch mind. 3 x die Woche bei mir schlief - deshalb brauchte der sich auch nicht bei mir ummelden - wo kämen wir denn. Gut, ich denke bei Hartz IV machen die verschärfte Kontrollen, da (habe ich schon häufig gehört), manche sich eine 1-Zi-Bude mieten so zum Schein und tatsächlich aber in einer Gemeinschaft leben. Es ist immer so, dass der Rest der Bevölkerung darunter leiden muss, weil manche Schmarotzer es immer wieder geschafft haben - schon in Vorzeiten, den Staat - sprich auch uns Steuerzahler - zu verar..........Wenn es diese Schmarotzer nie gegeben hätte, dann sähe unser System noch etwas besser aus und viele müssten heute sicherlich nicht mit Hartz IV ohne ein eigenes Verschuld mit leiden.


anonym
beantwortet von resy1964 am 30. Juni 2009 12:09
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warum zieht sie nicht zu dir oder umgehkehrt, denn dann würde dem Staat ne Menge Geld erspart. Du bist ja anscheinend oft weg, denn sonst würden die auf dem Amt auch nicht so reagieren.

Kommentar von butty09 am 30. Juni 2009 12:19

mich muss wer angeschissen haben das ich oft bei ihr bin


emser
beantwortet von emser am 30. Juni 2009 12:10
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Du mußt natürlich nicht ständig zu Hause erreichbar sein und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arge dir die Miete sperren will, weil sie dich EINMAL nicht zu Hause erreicht hat. Aber wenn du dort nie erreichbar bist, weil du die meiste Zeit bei deiner Freundin bist, dann überlegt die Arge natürlich schon, wooooo du nun eigentlich wohnst. Und das zu Recht! Wenn du auf Kosten des Staates wohnst, dann hat der Staat, bzw. seine Ämter auch das Recht, zu überprüfen, ob die Unterstützung auch nötig ist!


anonym
beantwortet von butty09 am 30. Juni 2009 12:12
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ich könnte doch auch den ganzen tag auf arbeitssuche sein oder im schwimmbad?erreichbar bin ich immer postalisch,tele habe ich nicht...wollen übermorgen kommen und schauen..was soll ich denen sagen?

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 30. Juni 2009 12:16

Also ich denke, sie können noch unterscheiden, ob Deine Räumlichkeiten immer noch zwischendurch von Dir bewohnt werden oder nicht. Warum schläft Deine Freundin nicht auch mal bei Dir? Wenn Ihr das im Wechsel tätet, dann hättet Ihr diese Probleme garantiert nicht!

Kommentar von butty09 am 30. Juni 2009 12:28

sie hat ein haus mit garten,ich nur eine dg wohnung...meine kinder leben auch bei ihr...wir waren 3 jahre getrennt,deswegen will ich auch nicht ganz zurück...besser ist wenn ich zwischendurch nachhause kann


anonym
beantwortet von butty09 am 30. Juni 2009 12:15
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es ist ganz klar eine getrennte lebensführung,ausser ein paar wenige sachen zum wechseln ist nichts bei ihr


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