...Stellen, die besser zu seinem Profil passen schon bewirbt?
Kann man Jemanden der eine kfm. Ausbildung und Fachabitur zwingen in einer Wäscherei zu arbeiten zum Wäsche waschen? Ist das zumutbar? Können die einen dazu zwingen sich dort zu bewerben obwohl man sich für andere Stellen schon bewirbt, also etwas tut und nicht rumsitzt? Mich interessiert ob das Pflicht ist, wenn die einem eine Stelle vorlegen oder ob man das nur als Vorschlag sehen kann, weil man sich ja schon fleissig bewirbt?
ja, Zwangsarbeit ist in Deutschland auf diesem Wege legalisiert, obwohl Deutschland die Menschenrechte anerkennt...
Das kann die Arge. Während dieser unangenehmen Tätigkeit, kannst Du Dich ja trotzdem nach einer Tätigkeit umsehen, die Deiner Qualifikation entspricht. Dann bist Du auch die Arge und den Arge-Job wieder los.

Doch, die Arge darf es! Man muß jede Arbeit annehmen, es sei denn, sie ist sittenwidrig.

Sicher, wir können Akademiker dazu zwingen die Strasse zu kehren.
ja das ist doch schlimm genug oder? pff

sicher... wenn du dich ohne erfolg auf kaufmännische berufe bewirbst, dann macht es sicher auch keinen sinn...
was heißt ohne Erfolg... kann man das nach einigen Bewerbungen schon sagen? Die müssten doch einem eine Chance geben sich für seinen Beruf zu bewerben oder?
toedti2000 am 1. November 2009 21:36 dass du dich in deinem erlernten beruf bewirbst verhindert doch auch niemand...
ja kann sie. was spricht auch gegen eine bewerbung mehr???
dh
so ein unsinn... er muss sich nicht darauf bewerben... dann muss er aber auf dauer auch damit leben, kein alg2 zu erhalten. wo ist denn die berechtigung, wenn jemand geld erhalten will, aber nur bedingt bereit ist, die lage zu ändern. mir würde es auch nicht den größten spaßß machen, wenn ich eine kaufmännische arbeit habe und in einer wäscherei arbeiten soll... aber ich kann mich auch aus dem job bei der wäscherei heraus weiter bewerben und in der zwischenzeit mein eigenes geld verdienen... dabei wird niemandem ein zacken aus der krone brechen....