Mein Arbeitgeber will zwingend vorschreiben, das wir unsere Arbeitskittel nur geschlossen tragen dürfen. Es geht nicht darum, ob Arbeitsbekleidung ja oder nein. Das ist für mich keine Frage. Ich bin nur nicht damit einverstanden, mir vorschreiben zu lassen, ob ich den Kittel offen oder geschlossen trage.

Das darf er. Was er nicht darf, ist dir den offenen Kittel vorschreiben, anderen AN das aber zu erlauben, gleiche Arbeitsbedingungen vorrausgesetzt.

Ja, der AG darf das vorschreiben. Kann mit Hygiene oder auch Arbeitsschutz-Vorschriften zusammenhängen.
Lifthrasil am 27. August 2009 09:52 Ganz genau! DH
Jup, dh.
es kommt darauf wenn es der arbeits sicherheit dient ja.du arbeitest z.b. an maschienen da kann ja mit offenen kittel sonst was passieren
Pantex am 27. August 2009 11:04 Die AS-Vorschriften besagen, daß an Maschinen enganliegende Kleidung zu tragen ist, die zudem Schutz vor herumfliegenden Spänen usw. zu bieten hat.
(Das nur als Ergänzung)

Ja, kann er. Wenn der Arbeitgeber sagt, dass die Arbeitskleidung nur geschlossen richtig ist, dann muss man sich daran halten. Es gibt z.B. Firmen, wo sogar der genaue Sitz eines halstuches vorgeschrieben ist. Das macht man ja, damit die Angestellten ein einheitliches Bild ergeben und nicht einer rot und der andere kariert rumläuft.
flirtheaven am 27. August 2009 09:55 genau, schau dir mal stewardessen an oder ganz extrem: polizisten
kommt auf den Sinn des Kittels an. Wenn es darum geht Produkte vor "Straßenschmutz" zu schützen oder ähnliches kann er es dir vorschreiben.
wenn der kittel deinem schutz dient (oder dem schutz von etwas anderem) kann der arbeitgeber auch verlangen, dass du den kittel ordnungsgemäß (also geschlossen) trägst

Aus Arbeitsschutzgründen müssen das die Betriebe sogar machen! Das verlangt die BG! Bei uns müssen die Kittel auch geschlossen sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass man damit in eine Maschine gerät!

Glaube schon, sonst könnte ja jede Sekretärin mit offener Bluse arbeiten und wer will DAS denn???? ;D
viele männer bestimmt lach.....
ich ^^
kiramarie am 27. August 2009 09:48 Lach, ich glaub in dem Fall hätten die meisten Chefs nichts dagegen:-))

ich hab mal in der lebensmittel brange gearbeitet.da musten wir einen langarm kittel tragen und schliessen.(und noch einen schürze )

Vielleicht Sicherheitsvorschrift der Berufsgenossenschaft.
kommt drauf an, wenn ihr mit hygiene zu tun habt, dann schon

Falls du in einer Apotheke arbeitest, dann ist das nicht unüblich, weil offene Kittel sehen ein wenig schlampug aus (wird zumindest behauptet), deswegen sehen das die Arbeitgeber nicht gerne.

Ja auf jeden Fall, wenn Du Dich nicht daran hälst Abmahnung + Kündigung!

Wenn der Arbeitgeber dies aus sicherheitstechnischen Aspekten oder unter hygienischen Gesichtspunkten für erforderlich hält, dann ist beruflich genutzte Kleidung weisungsgemäß zu tragen!

der arbeitgeber darf vorschreiben welche arbeitskleidung getragen werden mus und auch in welcher weise, soweit er damit nicht gegen die guten sitten (bei uns wird ab morgen nur in dessous gearbeitet) oder gegen bestehende gesetze und richtlinien verstößt (z.b. darf er auf einer baustelle keine turnschuhe vorschreiben, wenn die uvv arbeitsschuhe mit stahlkappe vorschreibt)

Kurz und Knapp
JA!
Direktionsrecht, Weisungsrecht!!!
MfG SB

sollte ein Betriebsrat existieren, sollte es auch eine Betriebsvereinbarung über das Thema"Kleiderordnung" geben. Ist sie richtig gemacht, ist auch Dein Thema geregelt. Wenn kein BR besteht, kann er in diesem Thema selbst bestimmen. Mach´s doch einfach so wie er es will. Du bist Angestellte, er ist der Unternehmer bzw. Unternehmervertreter. gruß naibaf 8989