Frage von Rosie29 27.08.2009

Kann Arbeitgeber vorschreiben, w i e Arbeitskleidung (Kittel zwingend geschlossen) getragen wird?

  • Hilfreichste Antwort von primusvonquack 27.08.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das darf er. Was er nicht darf, ist dir den offenen Kittel vorschreiben, anderen AN das aber zu erlauben, gleiche Arbeitsbedingungen vorrausgesetzt.

  • Antwort von Pantex 27.08.2009
    13 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, der AG darf das vorschreiben. Kann mit Hygiene oder auch Arbeitsschutz-Vorschriften zusammenhängen.

  • Antwort von teufeline25 27.08.2009
    10 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    es kommt darauf wenn es der arbeits sicherheit dient ja.du arbeitest z.b. an maschienen da kann ja mit offenen kittel sonst was passieren

  • Antwort von ShaneMcCutcheon 27.08.2009
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, kann er. Wenn der Arbeitgeber sagt, dass die Arbeitskleidung nur geschlossen richtig ist, dann muss man sich daran halten. Es gibt z.B. Firmen, wo sogar der genaue Sitz eines halstuches vorgeschrieben ist. Das macht man ja, damit die Angestellten ein einheitliches Bild ergeben und nicht einer rot und der andere kariert rumläuft.

  • Antwort von RBMannheim 27.08.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Aus Arbeitsschutzgründen müssen das die Betriebe sogar machen! Das verlangt die BG! Bei uns müssen die Kittel auch geschlossen sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass man damit in eine Maschine gerät!

  • Antwort von Loki666 27.08.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    wenn der kittel deinem schutz dient (oder dem schutz von etwas anderem) kann der arbeitgeber auch verlangen, dass du den kittel ordnungsgemäß (also geschlossen) trägst

  • Antwort von Neelan 27.08.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    kommt auf den Sinn des Kittels an. Wenn es darum geht Produkte vor "Straßenschmutz" zu schützen oder ähnliches kann er es dir vorschreiben.

  • Antwort von almmichel 27.08.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Vielleicht Sicherheitsvorschrift der Berufsgenossenschaft.

  • Antwort von kreativkruemmel 27.08.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ich hab mal in der lebensmittel brange gearbeitet.da musten wir einen langarm kittel tragen und schliessen.(und noch einen schürze )

  • Antwort von Gille 27.08.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Glaube schon, sonst könnte ja jede Sekretärin mit offener Bluse arbeiten und wer will DAS denn???? ;D

  • Antwort von Strabahner 27.08.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Kurz und Knapp

    JA!

    Direktionsrecht, Weisungsrecht!!!

    MfG SB

  • Antwort von flirtheaven 27.08.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    der arbeitgeber darf vorschreiben welche arbeitskleidung getragen werden mus und auch in welcher weise, soweit er damit nicht gegen die guten sitten (bei uns wird ab morgen nur in dessous gearbeitet) oder gegen bestehende gesetze und richtlinien verstößt (z.b. darf er auf einer baustelle keine turnschuhe vorschreiben, wenn die uvv arbeitsschuhe mit stahlkappe vorschreibt)

  • Antwort von firstguardian 27.08.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn der Arbeitgeber dies aus sicherheitstechnischen Aspekten oder unter hygienischen Gesichtspunkten für erforderlich hält, dann ist beruflich genutzte Kleidung weisungsgemäß zu tragen!

  • Antwort von DrKarmedar 27.08.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja auf jeden Fall, wenn Du Dich nicht daran hälst Abmahnung + Kündigung!

  • Antwort von kaesbrot 27.08.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Falls du in einer Apotheke arbeitest, dann ist das nicht unüblich, weil offene Kittel sehen ein wenig schlampug aus (wird zumindest behauptet), deswegen sehen das die Arbeitgeber nicht gerne.

  • Antwort von tini1082 27.08.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    kommt drauf an, wenn ihr mit hygiene zu tun habt, dann schon

  • Antwort von naibaf8989 10.09.2009

    sollte ein Betriebsrat existieren, sollte es auch eine Betriebsvereinbarung über das Thema"Kleiderordnung" geben. Ist sie richtig gemacht, ist auch Dein Thema geregelt. Wenn kein BR besteht, kann er in diesem Thema selbst bestimmen. Mach´s doch einfach so wie er es will. Du bist Angestellte, er ist der Unternehmer bzw. Unternehmervertreter. gruß naibaf 8989

  • Antwort von Melly1878 27.08.2009

    In welchem Bereich arbeitest Du denn?

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