Hallo, ich biete um Ihre Hilfe. Es geht um folgendes: mein Mann arbeitet in Schicht als LKW Fahrer 5 Tage arbeitet 2 Tage frei, dann 5 Tage arbeiten 3 Tage frei.... In sein Arbeitsvertrag stehen keine Vereinbarungen zu seinen Urlaub, sein Chef hat Ihm nur mündlich gesagt, dass er nur 21 Tage Urlaub hat. Mein mann hat im Sommer 10 Tagen verbraucht und wollte Rest, wie wir gedacht haben 11 Tagen jetzt verbrauchen, aber sein Chef hat Ihm gesagt, dass er nur noch 5 Tagen hat... Weil er z.B in Februar nur 19 Tagen gearbeitet hat, in April, Juni und Semptember nur 20 Tagen. Deswegen hat er fehlende Tagen einfach abgezogen.
Bitte um guten Rat, könnte der Arbeitgeber so einfach die Tagen abziehen? Mein Mann könnte die 21 Tagen nicht abarbeiten, da die Monate nur 29 und 30 Tagen hatten. Bitte um Hilfe..... Danke

''könnte der Arbeitgeber so einfach die Tagen abziehen?''
Nein, kann er nicht. Da macht sichs der AG dann doch etwas zu einfach. Urlaub abzuziehen ist eine ziemlich schwierige Sache im Arbeitsrecht. Sowas kommt bei Betriebsurlaub in Frage, aber sicher nicht, weil manche Monate nun mal kürzer sind als andere.

Zur Gewerkschaft oder Arbeitkammer gehen, die wissen da am besten bescheid :o)
bitmap am 9. November 2008 23:30 In welchem Bundesland lebst du? Arbeiterkammer gibts in D nur in 2 Bundesländern.
In Hamburg und ja habe nur eine Arbeitskammer in Saarland gefunden, ob die mir da helfen werden..... Danke aber noch Mal
bitmap am 10. November 2008 18:00 Das kommt drauf an, wo du lebst. Die Arbeiterkammern helfen nur den Leuten die in den Bundesländern leben. Die müssen dort nämlich dafür auch Abgaben bezahlen. Ist sowas wie ne Art Beitrag und deswegen bekommen die dort ihre Rechtsauskunft auch kostenlos. Wenn du in nem anderen Bundesland lebst, kannst du davon - logischerweise - nicht profitieren.
Aber für Leute mit wenig Geld gibts auch noch die Möglichkeit von Beratungshilfe. Beratungshilfeschein (Begriff bei google mal suchen) beantragen und dann zahlt man beim Rechtsanwalt nur 10 € für die Beratung. Achte darauf, dass du an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gerätst. Die RA, die Arbeitsrecht nur ''nebenher'' machen, haben nicht immer die gewünschte Kompetenz.
bbberni am 10. November 2008 16:08 ich lebe in Österreich ggg
bitmap am 10. November 2008 18:04 Sowas in der Art dacht ich mir. Wir in D habens da nicht so gut. Entweder man ist Mitglied in der Gewerkschaft (kostet Beitrag) oder man muss für professionelle Hilfe einen Anwalt konsultieren (kostet Honorar ... und nicht zu knapp ;-).
Ohne die genauen Regelungen zu kennen, können wir da wenig zu sagen. Fakt ist, dass der Sept zb (OHNE Samstage) unter der Woche 22 Arbeitstage hatte und wenn dein Mann da nur 20 Tage gearbeitet hat, sind dies ersteinmal 2 Tage zuwenig. Frage ist halt, ob die durch Überstunden o.ä. abgeglichen werden können.
Dein Mann soll sich mal mit den Arbeitspapieren und Arbeitsvertrag bei der Gewerkschaft informieren.Meines Erachtens stimmt da was nicht.

Danke
Dein Mann soll sich die Aufstellung vom Arbeitgeber einmal schriftilch geben lassen. Wenn er nicht einverstanden ist, kann er bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft einmal nachfragen ob das so richtig ist. Üblicher Weise wird ein Urlaub schriftlich beantragt und auch schriftlich genehmigt. Auf dieses Papier wird auch immer geschrieben wieviel Urlaub noch offen ist.
Danke, werden wir versuchen
bitmap am 9. November 2008 23:29 Arbeiterkammer gibts hier in D nur in 2 Bundesländern. Also wundere dich nicht, wenn man dir sagt ''Kennen wir nicht.''.
bitmap am 9. November 2008 23:29 Arbeiterkammer gibts hier in D nur in 2 Bundesländern. Also wundere dich nicht, wenn man dir sagt ''Kennen wir nicht.''.

Schlechte Karten, wenn im Arbeitsvertrag nichts fixiert ist.
warum hat er denn in den angegebenen monaten weniger gearbeitet?
Weil die Monaten nur 29 und 30 Tagen hatten, daher könnte er nur 19 und 20 abarbeiten...
dann dürfte es nach adam riese damit nichts zu tun haben - der rest wird am besten von nem arbeitsrechtler geklärt...

Ohne Information und Begründung darf er keinen Urlaub abziehen.
Korrekt!