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Kann Arbeitgeber Urlaubstage abziehen????

gefragt von ksewta am 09.11.2008 um 21:42 Uhr

Hallo, ich biete um Ihre Hilfe. Es geht um folgendes: mein Mann arbeitet in Schicht als LKW Fahrer 5 Tage arbeitet 2 Tage frei, dann 5 Tage arbeiten 3 Tage frei.... In sein Arbeitsvertrag stehen keine Vereinbarungen zu seinen Urlaub, sein Chef hat Ihm nur mündlich gesagt, dass er nur 21 Tage Urlaub hat. Mein mann hat im Sommer 10 Tagen verbraucht und wollte Rest, wie wir gedacht haben 11 Tagen jetzt verbrauchen, aber sein Chef hat Ihm gesagt, dass er nur noch 5 Tagen hat... Weil er z.B in Februar nur 19 Tagen gearbeitet hat, in April, Juni und Semptember nur 20 Tagen. Deswegen hat er fehlende Tagen einfach abgezogen.

Bitte um guten Rat, könnte der Arbeitgeber so einfach die Tagen abziehen? Mein Mann könnte die 21 Tagen nicht abarbeiten, da die Monate nur 29 und 30 Tagen hatten. Bitte um Hilfe..... Danke

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Recht x 35.268 Beruf x 14.602 Arbeit x 14.548 Urlaub x 9.148 Arbeitgeber x 517

bitmap
beantwortet von bitmap am 9. November 2008 23:33
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''könnte der Arbeitgeber so einfach die Tagen abziehen?''

Nein, kann er nicht. Da macht sichs der AG dann doch etwas zu einfach. Urlaub abzuziehen ist eine ziemlich schwierige Sache im Arbeitsrecht. Sowas kommt bei Betriebsurlaub in Frage, aber sicher nicht, weil manche Monate nun mal kürzer sind als andere.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 10. November 2008 10:13

Korrekt!


bbberni
beantwortet von bbberni am 9. November 2008 21:54
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Zur Gewerkschaft oder Arbeitkammer gehen, die wissen da am besten bescheid :o)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. November 2008 23:30

In welchem Bundesland lebst du? Arbeiterkammer gibts in D nur in 2 Bundesländern.

Kommentar von ksewta am 10. November 2008 10:55

In Hamburg und ja habe nur eine Arbeitskammer in Saarland gefunden, ob die mir da helfen werden..... Danke aber noch Mal

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. November 2008 18:00

Das kommt drauf an, wo du lebst. Die Arbeiterkammern helfen nur den Leuten die in den Bundesländern leben. Die müssen dort nämlich dafür auch Abgaben bezahlen. Ist sowas wie ne Art Beitrag und deswegen bekommen die dort ihre Rechtsauskunft auch kostenlos. Wenn du in nem anderen Bundesland lebst, kannst du davon - logischerweise - nicht profitieren.

Aber für Leute mit wenig Geld gibts auch noch die Möglichkeit von Beratungshilfe. Beratungshilfeschein (Begriff bei google mal suchen) beantragen und dann zahlt man beim Rechtsanwalt nur 10 € für die Beratung. Achte darauf, dass du an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gerätst. Die RA, die Arbeitsrecht nur ''nebenher'' machen, haben nicht immer die gewünschte Kompetenz.

Kommentar von 7abec680b58d4b83e767280dff68d0f4smallbbberni am 10. November 2008 16:08

ich lebe in Österreich ggg

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. November 2008 18:04

Sowas in der Art dacht ich mir. Wir in D habens da nicht so gut. Entweder man ist Mitglied in der Gewerkschaft (kostet Beitrag) oder man muss für professionelle Hilfe einen Anwalt konsultieren (kostet Honorar ... und nicht zu knapp ;-).


anonym
beantwortet von MarianneW am 9. November 2008 21:51
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Ohne die genauen Regelungen zu kennen, können wir da wenig zu sagen. Fakt ist, dass der Sept zb (OHNE Samstage) unter der Woche 22 Arbeitstage hatte und wenn dein Mann da nur 20 Tage gearbeitet hat, sind dies ersteinmal 2 Tage zuwenig. Frage ist halt, ob die durch Überstunden o.ä. abgeglichen werden können.


angie760
beantwortet von angie760 am 9. November 2008 21:48
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Dein Mann soll sich mal mit den Arbeitspapieren und Arbeitsvertrag bei der Gewerkschaft informieren.Meines Erachtens stimmt da was nicht.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 9. November 2008 21:46
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Kommentar von ksewta am 9. November 2008 21:51

Danke


Monika100
beantwortet von Monika100 am 9. November 2008 21:45
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Dein Mann soll sich die Aufstellung vom Arbeitgeber einmal schriftilch geben lassen. Wenn er nicht einverstanden ist, kann er bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft einmal nachfragen ob das so richtig ist. Üblicher Weise wird ein Urlaub schriftlich beantragt und auch schriftlich genehmigt. Auf dieses Papier wird auch immer geschrieben wieviel Urlaub noch offen ist.

Kommentar von ksewta am 9. November 2008 21:51

Danke, werden wir versuchen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. November 2008 23:29

Arbeiterkammer gibts hier in D nur in 2 Bundesländern. Also wundere dich nicht, wenn man dir sagt ''Kennen wir nicht.''.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. November 2008 23:29

Arbeiterkammer gibts hier in D nur in 2 Bundesländern. Also wundere dich nicht, wenn man dir sagt ''Kennen wir nicht.''.


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 9. November 2008 21:44
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Schlechte Karten, wenn im Arbeitsvertrag nichts fixiert ist.


DieKati
beantwortet von DieKati am 9. November 2008 21:44
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warum hat er denn in den angegebenen monaten weniger gearbeitet?

Kommentar von ksewta am 9. November 2008 21:50

Weil die Monaten nur 29 und 30 Tagen hatten, daher könnte er nur 19 und 20 abarbeiten...

Kommentar von Simple_avatar3smallDieKati am 9. November 2008 21:54

dann dürfte es nach adam riese damit nichts zu tun haben - der rest wird am besten von nem arbeitsrechtler geklärt...


wj2000
beantwortet von wj2000 am 9. November 2008 21:43
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Ohne Information und Begründung darf er keinen Urlaub abziehen.


frischling
beantwortet von frischling am 9. November 2008 21:43
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