gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kann alter Stromanbieter, den Saft abdrehen???

gefragt von divel0divel0 am 13.05.2009 um 14:27 Uhr

Hallöchen,

folgender Sachverhalt:

War bei Eon, habe von denen eine Jahresabrechnung bekommen die mir die Latschen auszog, und bin in den Widerspruch gegangen. Nachweisbar mit Sendungsnummer.

Zeitgleich habe ich mich entschieden zu einem günstigeren zu wechseln....

Auf meinem, am 06.03.2009, eingereichten Widerspruch habe ich bis heut keine Reaktion erhalten. Im gegenteil, Mahnungen, auf die ich wieder reagierte, und auf den Widerspruch hinwies, und nun die Ankündigung auf Unterbrechung, obwohl ich seit 01.05.2009 von einem anderen Anbieter Strom beziehe.

Am Telefon, sagte mir die nette Beraterin, das man mir, als Reaktion auf meinen Widerspruch, auf meinem Handy AB gesprochen hätte. Und das die das Recht hätten mir den Strom abzudrehen, auch wenn ich nicht mehr von denen beziehe, da denen der Zähler gehöre...

Ist das so rechtens?

Wer kennt sich aus, und was kann ich machen?

Danke schon mal und liebe Grüße

Divel0


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34335)
Geld (22053)
Wohnen (7220)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 13. Mai 2009 14:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde dir auch raten zum Anwalt zu gehen! Wir haben fast das gleiche Problem! Seit Oktober 2008 will ich ein Gespräch mit denen, aber das haben sie bis vor Kurzem ignoriert - bis wir das Wirtschaftsministerium eingeschaltet haben, die mal nachfragten. Die haben noch immer ein Monoplistenverhalten drin, das ist der Wahnsinn - die denken wirklich sie sind die Einzigen Stromlieferanten.


LieberGott
beantwortet von LieberGott am 13. Mai 2009 14:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich fürchte die haben recht. Geh lieber zum Anwalt!


KrasserTYP
beantwortet von KrasserTYP am 13. Mai 2009 14:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dir den saft abdrehen geht nicht mehr da du woanders dein strom beziehst. nur denke ich werden die versuchen die rechnugn von dir zu holen

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 13. Mai 2009 14:38

Die Begründen es aber damit, dass denen der Zähler gehört und die deshalb ja ran können, an IHR EIGENTUM


anonym
beantwortet von Forstinvestor1 am 13. Mai 2009 15:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich empfehle hierfür die Rechtsberatung vom Bund der Energieverbraucher. Die kennen sich mit entsprechenden Fälle am besten aus.

www.energieverbraucher.org


Malkia
beantwortet von Malkia am 14. Mai 2009 11:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann ich mir nicht vorstellen, das die das dürfen, wenn du jetzt einen anderen Anbieter hast.

Das Versorgungsunternehmen darf die Stromlieferung nicht wegen Zahlungsrückständen aus einem früheren Vertragsverhältnis unterbrechen, wenn jetzt alle fällige Zahlungen geleistet werden (LG Saarbrücken MDR 87, 54).


Krabbeltier
beantwortet von Krabbeltier am 3. Juni 2009 10:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

e.onn war solange "unser DSL und Sromanbieter" bis wir durch Fehlinformationen des Kundencenters derart genervt waren,dass wir zu Stadtwerke Schwäbisch-Hall wechselten-und freudig überrascht wurden,durch Kompetenz -Kundenfreundlichkeit und "angemessende Tarife".Bei e.on bekamen wir grundsätzlich auf eine gestellte Frage immer verschiedene Antworten...bishin zur Un-freundlichkeit ,durch überforderte Servicekräfte.Auch die Abmeldung die die Stadtwerke Schwäbisch Hall vornahm,wurde :"wegen eines Systemfehlers" erst nach monatelangem Hin und Her erkannt!E.ON hat uns wirklich zur Verzweiflung gebracht....umso trauriger ,da gute "Leistungen".....


Bild/er:

..."service...Hillllfeeee......!"



Krabbeltier
beantwortet von Krabbeltier am 3. Juni 2009 10:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tatsächlich trifft mann/frau bei e.on nie einen kompetenten Berater.....auch in den Service-Centern sitzen oft nur ! "nette-überforderte " Menschen.... So wende mann/frau sich am Besten an den Herrn Necker vom e.on westfalen-Weser Vertrieb........oder an die "passenden Größen" in der jeweiligen Region=Management.....Denen schildere mann/frau in eigenen Worten den Vorgang,und weise auf die Inkompetent der Servicsstellen hin!Alles schriftlich!!ist hier angebracht,da sonst trotz Anrufen "Niemand Bescheid weisssss....."


Bild/er:

"beliebte Systemfehler".....haha



Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Gesetz und Recht

    Was tun wenn Geld nicht zurück überwiesen nach Warenrückgabe?

    Bezahlung beim Nebenjob

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.