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Kann 11 Jährige eigenes Konto eröffnen?

gefragt von komma1 am 25.06.2009 um 9:43 Uhr

Hallo,

mich würde interessieren, ob meine Tochter ein eigenes Konto eröffnen kann, wo das Kindergeld und auch der Unterhalt vom Vater angewiesen wird und das Kind dann via Karte selber Geld abheben kann? Natürlich nur auf so einer Guthabenbasis.

Oder dürfen Kinder in dem Alter noch kein eigenes Konto in dieser Art besitzen?


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BruenoDerStar
beantwortet von BruenoDerStar am 25. Juni 2009 09:44
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Muss ein 11jähriges Kind Verfügung über soviel Geld haben???

Du kannst ihr ein Taschengeld-Konto eröffnen und überweist ihr Geld und sie bekommt eine Karte, damit sie das Geld abheben kann.

Kommentar von A68e9e4f5ecd6109e7f939eaf78db12fsmallbueten am 25. Juni 2009 09:44

das würde ich auch sagen

Kommentar von komma1 am 25. Juni 2009 09:48

Zum einen liegt es ja wohl völlig alleine an mir, wie viel Geld ich meiner Tochter zur Verfügung stelle und zum anderen muss es ja nicht heißen, dass sie monatlich das ganze Geld auch tatsächlich ausgiebt...

Die Frage war ob solch ein Konto möglich ist und mit "Taschengeldkonto" kann ich nun zumindest schon mal arbeiten.

Kommentar von alphonso am 25. Juni 2009 09:51

Was soll dann soviel Geld auf einem Girokonto rumliegen, wenn man es auch fest anlegen könnte...?

Kommentar von user50 am 25. Juni 2009 09:54

Sie bekommt doch Zinsen auf das Geld es ist sowas wie ein Sparbuch bloß als Girokonto


datBienschen
beantwortet von datBienschen am 25. Juni 2009 09:45
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Soweit ich weiß gibt es bei der Sparkasse sogenannt Taschengeldkonten, bei anderen Banken auch. Frag doch einfach mal nach zu welchen bedingungen diese Konten geführt werden.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 25. Juni 2009 09:45
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Doch, es gibt Kinderkonten auf Guthabenbasis, aber Du willst dem Kind ziemlich viel Geld monatlich geben, wie soll eine 11-jährige denn den richtigen Umgang mit Geld lernen, wenn es so viel zur Verfügung hat. Kleine Paris Hilton oder was?

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 26. Juni 2009 10:26

Mann kann die monatliche Summe, die abgehoben werden darf ja altersgemäß limitieren!! Gerade durch so etwas lernen Kiner den Umgang mit dem Geld!!


anonym
beantwortet von doris11 am 25. Juni 2009 09:46
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Bis 7 Jahren sind Kinder nicht geschäftsfähig, ab 7 eingeschränkt und mit beginn des 18 Lebensjahren werden sie voll geschäftsfähig. Eingeschränkt geschäftsfähig heißt in diesem Falle, das Kinder frei über ihr Taschengeld verfügen dürfen. Für langfristige Verträge brauchen sie aber die Unterschrift ihrer Eltern.

So kann man davon ausgehen, das Kinder ab dem 7 Lebensjahr ein Girokonto, mit einer Unterschrift der Eltern eröffnen können. Viele Banken bieten sogar spezielle Angebote für junge Menschen. So gibt es keine Kontoführungsgebühren und kein Mindesteinkommen, sogar über Geschenke zur Eröffnung, konnte ich schon lesen. Wie immer gilt, Angebote vergleichen und auf eine hohe Schalterdichte im Wohnumfeld achten.

Nun zur andere Seite, ab wann ist es überhaupt sinnvoll, ein Girokonto für sein Kind einzurichten. Ich persönlich bin der Meinung, ab dann, wenn es eigenes Geld verdient. Bei vielen dürfte das mit beginn einer Lehre der Fall sein. Andere verdienen auch schon früher Geld, ist dies regelmäßig der Fall kann es sich auch lohnen ein solches Konto einzurichten. Für das Taschengeld lohnt es sich in der Regel nicht, ein Girokonto einzurichten.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 26. Juni 2009 10:33

Ich hab dieses Girokonto damals für meinen Sohn nur angelegt, weil mein Ex-Schwiegervater mir immer unterstellte, dass ich die Waisenrente, die für seinen Enkel gedacht wäre, mit vollen Händen für i.welchen Mist für mich selbst zum Fenster rauswerfen würde. Davon wurde dann alles gezahlt, was zum Beispiel mit der Schule und der Musikschule usw. zusammenhing. So konnte ich dann dem Schwiegervater beweisen, dass ich nicht die geldgierige Person bin, für die er mich gehalten hat!! Mein Sohn konnte selbst pro Monat nur zum Beispiel 40€ abheben.


anonym
beantwortet von 1899Hoffenheim am 25. Juni 2009 09:45
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Extra Konto-Junior bei der ING Diba



Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 25. Juni 2009 09:46
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Klar kannst du ein Konto eroeffnen fuer ein Kind


anonym
beantwortet von Schnueffel23 am 25. Juni 2009 09:48
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Hallo, du kannst ein Konto auf Guthabenbasis einrichten. Mit Geldkarte und Pin. Je nachdem wer erziehungsberechtigt ist von euch kann es sein dass dein Ex trotzdem mit dir den Antrag unterschreiben muss. Da musste dich mal erkundigen bei der Bank.


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 25. Juni 2009 09:49
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Mein Sohn hat auch ein eigenes Konto, auf das seine Waisenrente überwiesen wird. Als ich das Girokonto für meinen Sohn anlegen wollte, verlangte der Bankbeamte eine Vollmacht des Vaters. Ich zeigte ihm dann die Sterbeurkunde, erst dann war er zufrieden.

Es kann sein, dass Dein Ex auch dazu OK sagen muß, wenn Ihr zum Beispiel ein gemeinsames Sorgerecht habt. Oder Du mußt nachweisen, das Du geschieden bist.

Kommentar von komma1 am 25. Juni 2009 09:52

Ja, das wäre ja Ok mit dem EX, denn er würde ja dann direkt den Unterhalt darauf überweisen.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 25. Juni 2009 09:52

Das sind aber vielleicht Beamte, die man nur mit einer Sterbeurkunde zufrieden stellen kann.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 25. Juni 2009 09:54

Du kannst so ein Konto so einrichten, das zum Beispiel in einem Monat nur bis zum Beispiel 80€ abgehoben werden dürfen. So ähnlich ist es auch bei meinem Sohn. Und ein Teil wird bei meinem Sohn auf einen Bausparvertrag eingezahlt, den wir gemacht haben, als er 16 wurde.


anonym
beantwortet von user50 am 25. Juni 2009 09:51
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Das musst allein Du wissen ob Du das ganze Geld Deinem Kind geben möchtest. Ein Guthaben Konto gibt es bei der Sparkasse, da bekommt sie auch Zinsen drauf. Eine Kontokarte gibt es aber dort steht Dein Name drauf. Meine Tochter hat es auch. Und sie bekommt jeden Monat etwas Überwiesen.

Kommentar von komma1 am 25. Juni 2009 09:54

Ist dies diese Form von Taschengeldkonto die deine Tochter da hat oder ist das ein richtiges Guthabenkonto?

Kommentar von user50 am 25. Juni 2009 09:56

Wie soll ich das jetzt ausdrücken, es ist irgendwie beides, nennt sich Konto Zukunft, sie bekommt auch Zinsen auf Ihr komplettes Geld was drauf ist.

Kommentar von komma1 am 25. Juni 2009 09:59

Das klingt gut :-) Werde ich mal bei der Sparkasse hier nachfragen :-) Danke für den Tipp

Kommentar von user50 am 25. Juni 2009 10:03

Kein Problem. :-)


OlaSaloLover
beantwortet von OlaSaloLover am 25. Juni 2009 09:46
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kindergeld und unterhalt stehen aber der mutter zu; es ist ihr einkommen, das sie für ihr kind verwenden sollte. für eine 11jährige wäre das zuviel geld, vor allem muss sie es eh der mutter geben.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 25. Juni 2009 09:51

Die Mutter bzw. die Eltern können doch entscheiden, was sie mit dem Kindergeld machen.

Kommentar von D7191fdc3884691a2f435822bed67b54smallOlaSaloLover am 25. Juni 2009 09:55

ja, aber man kann es der mutter nicht vorenthalten.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 26. Juni 2009 10:36

Das entscheidet doch die Mutter oder die Eltern gemeinsam, wenn ein Kind das Kindergeld oder die Waisenrente auf ein eigenes Konto bekommen soll.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 26. Juni 2009 20:05
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Mit Einverständnis (Unterschrift) des Erziehungsberechtigten ist das möglich. Ich frage mich allerdings, ob es sinnvoll und zweckmässig ist, wenn ein 11 Jahre altes Kind über seinen Unterhalt und das Kindergeld in dieser Form verfügen können sollte.


anonym
beantwortet von Solix3 am 27. Juni 2009 21:15
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Klar kann sie das ich hab meins auch mit 11 eröffnet


anonym
beantwortet von dannyfunny am 22. August 2009 23:57
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dringende frage an euch, meine tochter ist jetz mit 15 jahren zu einen berufsvorbereitungsjahr gegangen wo sie auch dort untergebracht ist. darf ich ihr ein eigenes konto eröffnen auf das ich ihr den untehalt einbezahle?oder muss meine geschiedene frau mitreden,denn ich habe das gefühl das sie den untehalt der bisher auf ihr konto geht für ihre eigenen zwecke verwendet wird.


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