Manymen24x am 26.02.2009 um 19:23 Uhr
hmmm kanns sie es sie ist alleinerziehend

Reparaturkosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Handwerkerkosten nicht, das Material aber ja.
Sie kann ihn vielleicht abschrauben. Aber absetzen?
Genau falsch! Nur die Handwerkerkosten, aber nicht das Material können abgesetzt werden.
Das nennt man haushaltnahe Dienstleistung.
Uups! Du hat ja Recht! Wäre mir sicher in ein paar Tagen auch wieder aufgefallen, denn die Steuererklärung liegt an. LG!