wenn du meinst, das du den gerichtsvollzieher am hals hast, und trotzdem ein haus kaufen möchtest, ganz klar nein. sag bescheid falls ich falsch liege oder beschreibe deine frage
was betreibst du denn? oder ist das ein anderer ausdruck für eintreibung? evtl. schulden?
Nehme an, Du wohnst in der Schweiz. Betreibung - ist wie Gerichtsvollzieher in Deutschland. Hast Du die denn erledigt? - Bezahlt - oder Widerspruch eingelegt? Wenn ja - kannst Du schon kaufen. Ansonsten haben Deine Gläubiger die Möglichkeit auf diesen Besitz Anspruch zu erheben.
Kaufen kann man etwas, wenn man Geld hat. Wenn man keines hat, dann sollte man in solchen Verhältnissen leben, dass man die Raten zahlen kann oder es besser bleiben lassen, respektive ansparen. Wenn du jetzt schon deinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kannst - wie kommst du dann auf die absurde Idee, ein Haus zu kaufen? Die Faustregel beim Hauskauf besagt auch, dass man etwa 40 Prozent Eigenkapital vorweisen können sollte, wobei ein Teil davon allerdings auch Eigenleistung bedeuten kann.
Höre den Ausdruck "Betreibung" zum ersten Mal. Ein bißchen ausführlicher wäre klasse.
Zu Betreibung siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Betreibung
Unter diesen Umstanden kann er garantiert kein Haus kaufen. Wo soll denn das Geld herkommen? Einen Kredit wird er mit Sicherheit nicht mehr bekommen und wenn er es von seinen schwarzkonten zahlt, wird spätestens am tag darauf der Zwangsvollstrecker kommen.