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Kan der Arbeitgeber einem in der Probezei einfach kündigen wen man krank ist

gefragt von Lise04 am 31.01.2008 um 13:43 Uhr

Mein Arbeitgeber hatt mier in der Pobezeit gekündiegt weil ich Krank war (war anstekent). Ich Habe im Pflege Bereich Gearbeitet


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 31. Januar 2008 13:45
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Ja, ohne Erklärung von Gründen! Dann allerdings mit der ordentlichen Frist. Er wird wohl kaum reinschreiben, dass sie wegen der eRkrankung gekündigt werden.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 31. Januar 2008 13:46
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In der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündbar.

Andererseits: Es ist leider so, dass unterstellt wird - wenn Du nicht mal die Probezeit ohne "gelben Schein" überstehst, wie wird es dann erst hinterher, im unbefristeten Arbeitsverhältnis aussehen?

Kommentar von Lise04 am 31. Januar 2008 13:50

Hate einen Norowirus ,den ich mier bei der Arbeit mit einem Patienten zugezogen habe

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 31. Januar 2008 14:02

Ich glaube Dir ja - aber leider wirst Du in der heutigen Zeit "durchgetauscht", wenn ersichtlich wird, dass Du nicht zu 100 % "funktionierst"... :-(


breitfuesse
beantwortet von breitfuesse am 31. Januar 2008 13:52
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Achtung: es darf in der Probezeit mit der entsprechenden Frist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, ABER, wenn der Arbeitgeber Gründe nennt, die ihn nicht zu einer Kündigung berechtigen (Krankheit, Schwangerschaft, etc.) ist die Kündigung nichtig. Leider sind die meisten Arbeitgeber so schlau, solche Gründe nicht offiziell zu nennen. Natürlich lassen sich solche Gründe - sollten sie wirklich genannt werden - anfechten. Dann gibt's u. U. Ablöse - man könnte auch auf Wiedereinstellung klagen, aber wer will schon bei einem solchen Arbeitgeber bleiben...

Kommentar von Lise04 am 31. Januar 2008 14:00

Keiner ,aber ich würde im gerne eins rinwürgen.Er ist bekannt Für solche Actionen,was ich erst im nachhinein Erfaren hab


anonym
beantwortet von joachim224 am 31. Januar 2008 14:03
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Hallo Lisa,

der AG muss nach BGB auch in der Probezeit eine Frist von 14 Tagen einhalten, bis die Kündiung wirksam wird. Für 14 Tage steht Dir also noch Gehalt zu. Ein Grund muss nicht angegeben werden. Sicher wird Dein AG nicht so einfältig sein, auf Deine Krankheit abzuheben bei der Kündigung. Insofern gibt es da keine Chancen für Dich.

LG Joachim

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 31. Januar 2008 14:13

Wo hast Du das denn her? Bitte nicht einfach unrecherchierten Quatsch hier reinstellen, sorry:

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind während der Probezeit:

  • innerhalb der ersten zwei Wochen - 1 Tag

  • innerhalb der ersten 3 Monate - 1 Woche

  • danach bis zum 6. Monat sind es 2 Wochen

Und die Kündigung wird - sofern Sie fristgerecht ist - mit Zugang wirksam. Den Fristgerechten Zugang hat allerdings der AG zu beweisen - Einschreiben reicht nicht...

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 31. Januar 2008 14:26

@ Heeeschen:

Meine freundin ist auch in der Pflege tätig und wurde ebenfalls praktisch wegen Erkrankung, formal aber "ohne Angabe von Gründen mit 2 Wochen Frist gekündigt und sie wurde mit sofortiger Wirkung Suspendiert. Ich fand das sowie die Frist OK, zumal es ihr nach den ersten paar Tagen dort nicht mehr gefallen hatte.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 31. Januar 2008 14:36

@ Indy: Ja finde ich auch. Die o. g. Fristen sind ja auch mindestens einzuhalten - längere Zeiträume kannst Du ohne weiteres zur Kündigung heranziehen. In der Pflegesparte ist es ohnehin superschwer den richtigen Mitarbeiter für die Einrichtungen zu finden. Examinierte Kräfte sind mehr als rar und in den Heimen oder Krankenhäusern wird auch nicht immer sehr nett mit dem Personal umgegangen. Ist schon echt ein hartes Brot...

Kommentar von joachim224 am 31. Januar 2008 18:57

Ich habe durchaus recherchiert. Lies mal § 622 BGB. Eine ORDENTLICHE Kündigung während der Probezeit ist nur mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Hier handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Also sollte Luisa darauf bestehen für 14 Tage nach Zugang der Kündigung auch noch Gehalt zu bekommen und weiter arbeiten zu können, wenn sie dies wünscht. Im übrigen ist auch bei einer Kündigung während der Probezeit der Betriebsrat zu informieren, damit er ggf. Luisa anhören kann. Geschieht die Einschaltung des Betriebsrates nicht, liegt ein Formfehler vor, der zur Anfechtung der Kündigung berechtigt. Ich denke, ich erzähle hier alles andere als "Quatsch", zumal Du, liebes Heeschen nicht einmal angibst, aus welchen Werken Du Deine ach so kurzen Kündigungsfristen herleitest, die allenfalls ja bei einer außerordentlichen Kündigung gelten, wenn Luisa z.B. "silberen Löffel geklaut" hätte oder ähnliches.


dine301
beantwortet von dine301 am 31. Januar 2008 13:45
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ja das geht mir wurde wegen schwangerschaft in der probezeit gekündigt!!!lg

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 31. Januar 2008 13:47

Wenn in der Kündigung die Schwangerschaft als Kündigungsgrund drin steht, hättest Du diese anfechten künnen. Dann gäbe es womöglich eine Ablöse für dich!

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 31. Januar 2008 13:48

Wenn ein AG einen Begründung in die Kündigung schreibt ist er grad selbst schuld. Gerade bei Schwangerschaft - so wenig informiert ist wohl kein AG.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 31. Januar 2008 13:49

dine301, nicht in der Schwangerschaft.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 31. Januar 2008 13:49

Doch HerrLich - in der Probezeit ja...

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 31. Januar 2008 14:14

Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.

Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen. http://kuerzer.de/ANDi1p4ee

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 31. Januar 2008 14:25

Ja was Du schreibst ist natürlich richtig, wenn der Probearbeitsvertrag nicht befristet ist, sondern nahtlos in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht.

War das AV allerdings zunächst auf die z. B. - 6 Monate - befristet, endet es trotz Schwangerschaft :-)


aline1507
beantwortet von aline1507 am 31. Januar 2008 14:07
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Abgeshen davon, dass ich auch denke in der Probezeit darf man gekündigt werden (dafür gibt´s die ja)- bei DEM Arbeitgeber WILLST du doch garnicht mehr arbeiten, oder?


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