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Kaminofen in der Kleingartenlaube

gefragt von HelgaNessau am 25.02.2008 um 15:35 Uhr

hat jemand Erfahrung mit dem Heizen eines Kaminofens in einer Laube mit Baugenehmigung. Schornstein wird ordnungsgemäß gewartet und nur zulässiges Brennmaterial verbrannt. In unserer Kolonie wurde mir das Heizen zu jeder Jahreszeit jetzt untersagt.


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Reply


Luise
beantwortet von Luise am 25. Februar 2008 15:42
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Von wem und aus welchen Grund wäre die Frage, die weiter hilft:

Vom Kaminkehrermeister oder dem Landratsamt wegen Immissionsproblemen?

Von der Gemeinde, die eine Umnutzung zur Dauerwohnung befürchtet?

Von der Bauaufsicht, wegen Zuständen, die der Genehmigung widersprechen (Auflagen)?

Von dem Kleingartenverein?

Erst erfragen, dann kann man einhaken.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 25. Februar 2008 15:58

Hat die Laube die Baugenehmiung oder der Kamin mit dem Kaminofen? Dachte der Kamin wäre genehmigt. Dann Bestandschutz. Kamine sind genehmigungspflichtig und im Kleingartenhäusl wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Februar 2008 15:46
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In Deutschland ist eine Heizung in der Gartenlaube gnauso problematisch wie ein Warmwasser- oder Stromanschluss. Nach Bundesklaingartengesetz dürfen die Gartenlauben nicht ganzjährig bewohnbar sein und bestimmte Größe nicht überschreiten. Deswegen ist das in allen deutschen Kleingartenvereinen verboten. Wenn du eine Gartenlaube auf deinem Privatgrund hast, dann gilt die Laube nicht mehr als Gartenlaube, sondern als Haus und muss. u.U. besteuert werden, brauchs Bauantrag und Abnahme.


minister
beantwortet von minister am 25. Februar 2008 15:48
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Das hängt normalerweise daran, dass in den Satzungen der meisten Kleingartenvereine ausdrücklich untersagt ist, die Gartenhütten zu bewohnen. Sie sind nur als Unterstand bei Tage und Aufbewahrung für die Gartengeräte gedacht, nicht als Wochenendhaus. Da Kleingartenvereine gemeinnützig sind, dürfen keine Feriensiedlungen daraus werden.


wauwie
beantwortet von wauwie am 25. Februar 2008 22:48
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de Heizungsanlage braucht die Genehmigung und Abnahme durch den Schornsteinfegermeister, sonst darf sie nicht betrieben werden.




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