schutzgeld am 18.03.2009 um 20:12 Uhr
Mal eine Frage. 2 Leute bespucken eine kamera , und der eine reißst sie ab. Beide werfen sie in einen Busch rein. Die beiden werden angeklagt. Werden beide Leute gleich bestraft oder wird der eine der die Kamera nicht abgerissen hat Freigesprochen?

Was für eine Kamera? Mit Stativ oder... Meines Erachten nach müssten sie es nach einer Anzeige bezahlen. Beide.
Da es eine gemeinschaftliche tat ist, werden auch beide bestraft.

Vor Gericht wird geklärt werden müssen, inwieweit jedem der Tatbeteiligten ein bestimmtes Handeln nachgewiesen werden kann. Danach richtet sich dann die entsprechende Ahndung. Es sind also entsprechende Zeugenaussagen notwendig, falls die Beschuldigten nicht von sich aus auf den Tathergang eingehen.
schutzgeld am 18. März 2009 21:17 Zeugen sind die Täter. Und die Kamera mehr nicht.
Strafen werden immer individuell vom Richter verteilt und richten sich nach schwere der Tat, Alter, Vorstrafen, wer der Initiator war usw.. Genaues wirst du nach dem Prozess erfahren, wenn du dann deine hoffentlich gerechte Strafe bekommst