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Kaffeeautomat - 6 Mon. nach Reparatur tritt gleicher Fehler wieder auf. Inzw. Garantie abgelaufen.

gefragt von Vogelmiere am 21.05.2009 um 22:01 Uhr

Wie ist die rechtliche Situation ? -

  • Ich habe im November 2008 meinen Kaffeevollautomaten nach knapp 2 Jahren im Rahmen der Garantie reparieren lassen. Und jetzt, 6 Monate nach Reparatur und 5 Monate nach Garantieende zeigt er wieder die gleichen Fehler/Mängel.

  • Kann ich erwarten, dass eine Reparatur auch längerfristig die Sache behebt?
    Habe ich nach 6 Monaten noch das Recht auf Widerholung der Reparatur oder Nachbesserung? Gibt es auf Reparaturen eine Art Garantie? Oder habe ich jetzt einfach das Pech den Markenartikel Saeco zu meinen Lasten reparieren lassen zu müssen.

Was könnte die technische Ursache sein ? -

  • 1 Monat nach Reparaturende fing das Wasser wieder an aus der Maschine irgendwo auszutreten und jetzt ist die Kaffeeabgabe wieder stark gehemmt.
  • Ventil - Pumpe - mangelnde Entkalkung? Hat jemand wegen der Ursache des Fehlers Erfahrungswerte?
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Recht x 35.129 Technik x 28.746 Haushalt x 17.332

Himbeergeist
beantwortet von Himbeergeist am 21. Mai 2009 22:02
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Lass mich raten.... Saeco ??? Hihii... Das wäre bei dem Typ normal. Kontaktiere den Service und mache etwas Druck. Meist ist es über Kulanz geregelt ^^...

Aahhh - jetzt gelesen... Natürlich Saeco. Diese Maschinen haben diese Macke. Ebay ist voll mit den Teilen.

Kommentar von 7005694e79f2a2615a2ad675c3dbc5dfsmallHimbeergeist am 21. Mai 2009 22:09

Ursachenbekämpfung:

Vor den Intervallen schon entkalken.

Nimm nen Industzrieentkalker ( Tschibo o. ä. )

Dichtungen regelmäßig erneuern.

Empfehlung der Firma: Regelmäßige Wartung einhalten.

Ich habe mir angewöhnt, selbst zu schrauben. Mittlerweile habe ich jedoch eine Juno. Und... Bin alle Sorgen los !

Die Leckproblematik ist hinlänglich bekannt. Insider kaufen die Maschinen und reparieren... Dann wieder weg damit. Gewinnspanne per Maschine etwa 60 - 80 Euro. Teile exact 12 Euro via Set

Kommentar von Vogelmiere am 24. Mai 2009 16:28

Danke für die Mühe, mir eine so aufmerksame Antwort zu geben. Damit ist zwar mein Problem jetzt noch nicht gelöst, aber mein Verständnis und Handlungsfähigkeit konnten erweitert werden. Jetzt werd ich erstmal ein paar der genannten Möglichkeiten anwenden und dann weiter sehen, was noch notwendig ist.
- Der Dank gilt allen die geantwortet haben.


anonym
beantwortet von YouNiXX am 21. Mai 2009 23:52
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Also ich bin kein Jurist, aber eine Reparatur-Garantie, die es ja eigentlich nicht gibt, durchzusetzen, wird seeeehr schwierig sein. Es muss ja erwiesen werden, dass der erneute Defekt tatsächlich auf die Reparatur, bzw. die Ersatzteile zurückzuführen ist. Wie "Himbeergeist" sinngemäß schon geschrieben hat: Schnapp Dir das Gerät, seh' lieb aus und geh ganz klein und schüchtern zum Lieferant oder Hersteller. Die Wartuns-Tipps von "Himbeergeist" sind hervorragend. - Hätte ich Dir auch empfohlen. Anstatt Industrieentkalter würde ich jedoch Eisessig benutzen. Gibt's in der Apotheke sehr günstig in Lieterflaschen. Vorsicht bei der Anwendung!


anonym
beantwortet von alphonso am 21. Mai 2009 22:08
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wenn Wasser dort austritt, wo es nicht soll, dann liegt es vermutlich an einer Dichtung. Vielleicht wurde dir eine eingebaut, deren Material die Hitze und/oder Reinigungsmittel nicht vertragen. Wenn es der gleiche Fehler war wie vor 1/2 Jahr, müssen die nachbessern. Nur zu beweisen ist das für dich schwierig.

Kommentar von 7005694e79f2a2615a2ad675c3dbc5dfsmallHimbeergeist am 21. Mai 2009 22:12

Nee... Genaralfehler. Die Firma saeco und Tochterfirmen sind so arrogant den Fehler noch nicht mal abzustellen. Ist schon der Hammer. Wie ( noch ) oben geschrieben. Es gibt Massen an Maschinen im Net. Ich habe ne Zeit ne Menge Geld nebenbei damit gemacht.


anonym
beantwortet von YouNiXX am 21. Mai 2009 23:54
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(2) Wenn Wasser austritt und der Brühdruck fällt, ist garantiert was undicht oder sogar abgerutscht. Nimm' einen Schraubenzieher und schau' Dir das mal an. Am besten mit offenem Gerät, so weit möglich, Kaffee machen.


cheezy
beantwortet von cheezy am 21. Mai 2009 22:07
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es gibt einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Beweislast bis 6 Monate liegt beim Verkäufer, darüber hinaus beim Käufer http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Kommentar von Ruedi am 21. Mai 2009 23:52

Diese Aussage ist zwar korrekt, hilft dem Fragesteller aber nicht annähernd weiter.


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