kathis1989 am 22.05.2009 um 12:21 Uhr
Habe anfang Anfang Aprli bei ebay etwas verkauft, das geld kam erst Ende april auf meinem konto an!
Das päckchen hatte ich dann anfang mai losgeschickt. leider km es nicht an die sendeadresse sondern durch einen fehler der post an meine adresse zurück.
jetzt habe ich das packet am Mo nochmals versendet. nachdem er mich telfonisch angerufen hat habe ich dies auch ihm gesagt, dass ich es logeschickt habe.
jetzt hat er mich heute ganze 20 mal innerhalb von einerstunde angerufen und bei ebaygemeldet dass er mich egen betruges angezeigt hat. geht das so leicht. habe es das zeite mal nicht früher gschafft das päckchen los zuschicken. bitte um hilfreiche antworten vielen dan schon mal
Die Anzeige wird ihm nichts nützen, wenn du alles vorweisen kannst, dass es so wie du es geschildert hast, abgelaufen ist.
wenn er das päckchen hat wird er sich beruhigen, solange den stecker des telefons ziehn / handy ausschalten
Wer sich auf Ebay nicht korrekt verhält - was Du durch den späten Versand eindeutig nicht getan hast - muss mit Konsequenzen rechnen.
Aber falls Du das Paket tatsächlich abgeschickt hast, wird es den Käufer erreichen und er kann und wird Dich nicht anzeigen. Also kannst Du in diesem Fall beruhigt sein.
Es sei denn - Du hast es doch nicht verschickt....
kathis1989 am 22. Mai 2009 12:32 doc aberer war schon bei der polizei... das erste ma am 6 mai und das zweite mal am montag gegen 16 uhr
Fehler können passieren, wenn er sein Paket erhalten hat, hat sich auch seine Anzeige erledigt. Aber man sollte schon sehen, dass so ein Paket schnell auf den Weg kommt, gruss wurzel

wenn du nachweisen kannst das du es abgeschickt hast dann ist alles ok, kannst es nicht hast ein problem
Der Käufer macht sich mit solchen Meldungen nur lächerlich, auch bei der Erstattung einer Anzeige wegen Betrugs.
Frage ist nur, ob du die Ware per (versichertem) Paket oder als Päckchen verschickt hast.
Beim Päckchen hast du keinen Beweis/Beleg für den Versand und der Ärger geht erst richtig los.
kathis1989 am 22. Mai 2009 12:34 es wurde versichert verschickt
Hast du den Parketschein noch?
kathis1989 am 22. Mai 2009 12:23 ja habe ihm bei eba diesen identcode geschickt! er hat mir geschrieben :
Hallo Habe heute morgen Anzeige wegen betrügerischen Handel erstattet,nach Auskunft des Polizeibeamten bekommen Sie schon in der nächsten Woche Besuch von Ihrer örtlichen Polizeibehörde.MFG
Schreib ihm zurück, dass er einen an der Waffel hat und er die Ware längst hätte, wenn er pünktlich bezahlt hätte.
Würde ich so jetzt nicht machen. Aber eine Kopie des Kontoauszuges wird sicher belegen können, wann das Geld eingegangen war. Ebenso ein Beleg über das erste Absenden des Pakets.
Wer sich nicht absichert, handelt in gewisser Weise schon ziemlich fahrlässig.
das halte ich für einen bluff, das mit der POlizeibehörde.

bei privatverkäufern haftet der käufer für den versand, sofern du nachweisen kannst es abgeshcickt zu haben.
kathis1989 am 22. Mai 2009 12:25 ws bedeutet das genau?
Narcottic am 22. Mai 2009 12:26 das bedeutet wenn er dich anzeigen will du aber nachweisen kannst die ware vershcickt zu haben, kann man dir nix.
Falsch! Wenn der Käufer mit unversichertem Versand einverstanden ist, dann hat er gegenüber dem Verkäufer kein Recht auf Schadenersatz.
Nur der gewerbliche Verkäufer/Händler muss beweisen können, dass er die Ware verschickt hat.
kathis1989 am 22. Mai 2009 12:33 wie jetzt?
Ich kannes nachweisen dass ich es zweimal versendet habe
Hi Regenmacher. Bist Du dir da sicher? Wie sieht es denn mit der Darlegungs- und Beweislast aus? Bitte klär mich auf!
Wenn du ein Zettel von der Post hast das du es weggeschickt hast, kann dir nichts passieren...
kathis1989 am 22. Mai 2009 12:25 habe ich, aber bleibt dann diese anzeige in meinen akten?

Nicht wenn Du beweisen kannst das es so ist wie Du beschrieben hast.
kathis1989 am 22. Mai 2009 12:24 beweisen kann ich es ja der zettel liegt vor mir und mein freund hat mich extra mit dem packet zur post geahren dmit ichs abschicken kann

du kannst dir von der post sicher einen beleg ausstellen lassen, dass sich die lieferung durch einem fehler der post verzögerte.

...gehen tut das schon, wird aber nichts bringen! Wenn Du den verspäteten Zahlungseingang und den Fehler der Post belegen kannst, bist Du auf der sicheren Seite....
bin selbst auch bei ebay verkäufer und mir ist auch schon einiges passiert wurde auch schon angezeigt aber ich gebe nicht meine telefonnummer bei meinen angeboten an.die polizei meldet sich nur wenn der käufer wirklich betrogen wurde jedoch nicht wen der käufer seine sendung verspätet erhalten hat also das schlimmste ist ein brief mit der frage ob die anschuldigung stimmt dann erklärst du alles und dsie sache ist erledigt die hauptsache ist der kunde hat sein paket ,dann den kunden auch über ebay kontacktieren das er seine abmahnung rückgängig macht oder wenn nicht dich selbst an ebay wenden und denen das problem erklären und sagen das man mit dem käufer keine gütliche einigung zustande kam und darauf bestehen das der eintrag gelöscht wird da er auf ein missverständnis beruht.aber gebe keine telefonnummer mehr an den dieser man macht sich mit solchen nötigungen wirklich strafbar
Doch, unter Umständen schon. Nämlich Gewissheit, dass, sofern das vom Fragesteller Gesagte auch stimmt, der Fragesteller sich nichts zu schulden hat kommen lassen.
ich weiß ganz sicher, dass wenn du alles vorweisen kannst, nichts passieren kann. Du konntest ja nichts dafür. Vielleicht kriegst du ne Anzeige, aber die wird eingestellt, glaub mir