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Käufer meines Autos (von Privat an Privat) ruft mich immer an wegen Mängeln. Muss ich darauf reagieren?

gefragt von bastler86 am 20.08.2007 um 21:48 Uhr

Ich habe vor 4 Wochen mein Auto verkauft und seit dem ruft mich fast jede Woche die neue Besitzerin an und macht mir die Hölle heiß dass der Wagen Mängel hätte. Sie hat ihn für einen Spottpreis bekommen. Muss ich auf diese Anrufe reagieren oder kann ich ihr irgendwie klarmachen, dass sie mich in Ruhe lassen soll?


Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 20. August 2007 22:00
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Wenn Du sie vorher über die Mängel aufgeklärt hast: Gar kein Problem.

Wenn Du einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht hast und die Klausel Mängelausschlußklausel nicht vergessen hast: Kein Problem.

Wenn Du das ganze mündlich erledigt hast: Kein großes Problem.

Wenn es Dich zu sehr nervt, sage ihr einfach, sie möge Dich verklagen, wenn es ihr nicht passt. Die wenigsten tun's und außerdem muß der Kläger die Gerichtskosten vorstrecken. Die Position der Beklagten ist recht komfortabel.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. August 2007 21:54
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Entscheidend ist, was im Kaufvertrag vermerkt ist, daraus resultierend kann sie Forderungen ableiten oder halt auch nicht, wenn z.B. geschrieben steht: verkauft, wie gesehen und keine arglistige Täuschung des Käufers vorliegt.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 20. August 2007 21:55
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Wenn Du das Auto verkauft wie besichtigt hast und eine Garantieübernahme ausgeschlossen hast, sehe ich keinen Handlungsbedarf von Deiner Seite. Falls Du sie nicht nachweislich und vorsätzlich über den Zustand des Fahrzeugs getäuscht hast, kann sie nicht viel machen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. August 2007 21:56
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Das komt drauf an, ob Du ihr schwerwiegende Mängel verschwiegen hast oder nicht. Heutzutage haben bastler keine guten Karten vor Gericht. Also würde ich mir doch noch schriftlich ihre Monita geben lassen. Was Du verschwigen hast, wird vor Gericht nicht durch günstigen Preis wettt gemacht. Wenn Du Autos mit bekannten Mängeln verkaufst, so musst Du den unkundigen Käufer auf diese hinweisen. Sonst könnte er vom Kauf zurücktreten. So hatten zuletzt einige Gerichte entschieden.


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