Wie ist das denn geregelt: Der Vermieter will die Kosten für den Kabelanschluss vom Mieter haben obwohl vorher abgesprochen war, dass eine Satelliten Schüssel installiert wird und über diese ferngesehen werden soll?
Der Mieter zahlt den Kabelanschluß immer an den Anbieter, NIE an den Vermieter. Der Vermieter stellt max. die einmaligen Anschlußgebühren bei der Nebenkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung. Mehr ist nicht zulässig.

Was heißt "abgesprochen" ?
Gültig ist, was im Vertrag steht.

Gültig ist nur was im Vertrag steht, wenn mündliche Absprachen nicht eingehalten werden - kann man nichts machen.

Laut Vertrag. Ich musste z.B. Kabelanschluss zahlen, obwohl ich überhaupt keine Fernseher habe :-(
akademikus am 13. November 2008 16:21 das geht ja gar nicht!
gargamel2003 am 13. November 2008 16:44 klar geht das, dann muss man eben woanders wohnen, wenns einem nicht passt.
Wenn im Mietvertrag der Kabelanschluss steht, dann muss bezahlt werden, auch wenn kein TV angeschlossen ist.
Vor Jahren hätte man den nicht genutzten Anschluss verplomben können. Heute machen die Kabelanbieter Verträge mit den Vermietern in Mehrfamilienhäusern. Und dann ist die Gebühr in den Nebenkosten drin.
Sommersonne123 am 13. November 2008 17:02 Genau so wars bei mir. Ist halt ärgerlich etwas zu zahlen, was man nicht nutzt... aber mein Gott... ansonsten war die Wohnung günstig :-)
Siam1 am 23. Dezember 2008 01:09 @Regenmacher hat Recht. Ich war mir auch nicht sicher,hatte Akteneinsícht vom Verwalter gewünscht... Fazit:da ist leider nichts zu machen.
wieso soll das nicht gehen .... klar hat keine Beine. Dann hätte das im Mietvertrag gestrichen werden müssen. Wer nicht liest was man unterschreibt den bestraft das Leben.
Siam1 am 23. Dezember 2008 01:00 dann bekommst Du die Wohnung nicht.
sehe ich auch so
Falsch! Je nach Kabelanbieter macht dieser nur einen Vertrag mit dem Vermieter / der Hausverwaltung. Einzelverträge mit z.B. Kabel Deutschland in Mehrfamilienhäusern sind demnach nicht möglich.
@Regenmacher: Da liegst Du falsch! Kabel Deutschland macht sehr wohl Einzelverträge mit Mietern in Mehrfamilienhäusern. Beispiel: Haus, in dem ich wohne, und Nachbarhäuser.
Beides ist möglich, wenn über Vermieter dann an ihn zahlen. Er kann aber auch entscheiden damit will ich nix zu tun haben, hier ist die Buxe, damit fern gesehen werden kann und alles andere mit Kabelanbieter, wegen dem Risiko der nicht zahlen möchtenden Mieter. Ist mietvertraglich vereinbar.