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Kabelanschuss bezahlen trotz Schüssel?

gefragt von Flups am 13.11.2008 um 16:11 Uhr

Wie ist das denn geregelt: Der Vermieter will die Kosten für den Kabelanschluss vom Mieter haben obwohl vorher abgesprochen war, dass eine Satelliten Schüssel installiert wird und über diese ferngesehen werden soll?

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Recht x 35.178 Geld x 22.593 fernsehen x 7.081 Miete x 3.301 Vermieter x 1.336 Kabelanschluss x 105

anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 13. November 2008 16:15
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Der Mieter zahlt den Kabelanschluß immer an den Anbieter, NIE an den Vermieter. Der Vermieter stellt max. die einmaligen Anschlußgebühren bei der Nebenkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung. Mehr ist nicht zulässig.

Kommentar von Kenji am 13. November 2008 16:25

sehe ich auch so

Kommentar von Regenmacher am 13. November 2008 16:29

Falsch! Je nach Kabelanbieter macht dieser nur einen Vertrag mit dem Vermieter / der Hausverwaltung. Einzelverträge mit z.B. Kabel Deutschland in Mehrfamilienhäusern sind demnach nicht möglich.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 13. November 2008 17:43

@Regenmacher: Da liegst Du falsch! Kabel Deutschland macht sehr wohl Einzelverträge mit Mietern in Mehrfamilienhäusern. Beispiel: Haus, in dem ich wohne, und Nachbarhäuser.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 14. November 2008 16:39

Beides ist möglich, wenn über Vermieter dann an ihn zahlen. Er kann aber auch entscheiden damit will ich nix zu tun haben, hier ist die Buxe, damit fern gesehen werden kann und alles andere mit Kabelanbieter, wegen dem Risiko der nicht zahlen möchtenden Mieter. Ist mietvertraglich vereinbar.


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 13. November 2008 16:13
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Was heißt "abgesprochen" ?

Gültig ist, was im Vertrag steht.


UllaM
beantwortet von UllaM am 13. November 2008 16:15
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Gültig ist nur was im Vertrag steht, wenn mündliche Absprachen nicht eingehalten werden - kann man nichts machen.


akademikus
beantwortet von akademikus am 13. November 2008 16:13
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was steht in deinem mietvertrag?


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 13. November 2008 16:19
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Laut Vertrag. Ich musste z.B. Kabelanschluss zahlen, obwohl ich überhaupt keine Fernseher habe :-(

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 13. November 2008 16:21

das geht ja gar nicht!

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 13. November 2008 16:44

klar geht das, dann muss man eben woanders wohnen, wenns einem nicht passt.

Kommentar von Regenmacher am 13. November 2008 16:47

Wenn im Mietvertrag der Kabelanschluss steht, dann muss bezahlt werden, auch wenn kein TV angeschlossen ist.

Vor Jahren hätte man den nicht genutzten Anschluss verplomben können. Heute machen die Kabelanbieter Verträge mit den Vermietern in Mehrfamilienhäusern. Und dann ist die Gebühr in den Nebenkosten drin.

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 13. November 2008 17:02

Genau so wars bei mir. Ist halt ärgerlich etwas zu zahlen, was man nicht nutzt... aber mein Gott... ansonsten war die Wohnung günstig :-)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 23. Dezember 2008 01:09

@Regenmacher hat Recht. Ich war mir auch nicht sicher,hatte Akteneinsícht vom Verwalter gewünscht... Fazit:da ist leider nichts zu machen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 14. November 2008 16:40

wieso soll das nicht gehen .... klar hat keine Beine. Dann hätte das im Mietvertrag gestrichen werden müssen. Wer nicht liest was man unterschreibt den bestraft das Leben.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 23. Dezember 2008 01:00

dann bekommst Du die Wohnung nicht.


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