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Kabelanschluss jederzeit kündbar?

gefragt von Hahn1 am 25.07.2008 um 15:51 Uhr

Kann man einen Kabelanschluss, der logischerweise in der Wohnung verlegt ist jederzeit kündigen, wenn man auf Satellitenfernsehen umsteigen will? Wird der dann einfach gesperrt?


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Reply


Delot
beantwortet von Delot am 25. Juli 2008 15:55
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Da kannst du nur in deinen Vertrag schauen. Der Vermieter kann Deutschen verbieten eine Sat Schüssel bei bestehenden Kabelanschluss anzubauen...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 25. Juli 2008 15:58
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Hängt von deinem Anbieter ab und dem Vertrag, den er mit deinem Vermieter abgeschlossen hat.

Die neuen Verträge von Kabel Deutschland werden fürs ganze Haus abgeschlossen. Da bezahlst du, egal ob du Kabel nutzt oder nicht.

Und dann ist es fraglich, ob du die Genehmigung von deinem Vermieter für die Anbringung einer SAT-Schüssel bekommst.

Kommentar von marowi am 25. Juli 2008 16:46

Das kann ich bestätigen. Der Kabelanschluss ist, ob man will oder nicht, schon in der Miete enthalten. Und eine Sat-Anlage darf man auch nicht ohne weiteres anbringen.


FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 25. Juli 2008 17:21
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Sofern der Kabelanschluss durch die WEG gemeinschaftlich installiert und vertraglich vereinbart wurde, kannst Du ihn als Mieter nicht kündigen. Allerdings musst Du ihn nicht unbedingt nutzen; die Installation einer SAT-Anlage kann durch die WEG nur untersagt werden, sofern es sich um mechanische Beeinträchtigung oder Beschädigung des Gemeinschaftseigentums handelt (etwa durch die Anbringung einer SAT-Schüssel am Balkongeländer o.ä.). Zahlen musst Du den Kabelanschluss aber unabhängig von Deiner individuellen (Nicht-)Nutzung.




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