Hallo zusammen,
ich habe da ein kleines Problem. Ich frage euch da sich vllt. eine(r) auf diesem Gebiet auskennt. Ich hatte mit soetwas noch nie zuvor zutun.
Ich habe mit meinem Auto in einem Wohngebiet geparkt. Als ich zurück ans Auto kam war eine Seitenscheibe eingeschlagen und am Tacho (also innen) steckte ein Zettel der Polizei mit der Bitte, mich bei denen zu melden. Gesagt getan... Die Polizei hat in meiner Abwesenheit eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgenommen da sie von einem Büger informiert wurde.
Jetzt bekam ich Post von der Polizei. Es sei ein Verursacher ermittelt wurden und ich soll mich entscheiden ob ich Strafantrag stellen will oder nicht.
Was heißt das jetzt im Klartext? Dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Kommt es das nicht auch so, ohne dass ich den Antrag stelle - Die Anzeige läuft ja nun schon?! Außerdem frage ich mich, wie ich meinen Schadenersatz geltend machen kann. Mein Zivilrechtliches Problem hat ja mit dem Strafantrag nix zutun soweit ich das dem Schreiben entnehmen konnte?!? Brauch ich dann einen Anwalt?
Was kann ich dann alles geltend machen? Die reparatur, ist klar... Nutzungsausfall fürs Auto??? Wenn ja, wieviel kann ich da veranschlagen? Was kann ich noch geltend machen (Hatte ja gut Rennerei wegen dem Vorfall) und wohin richte ich meine Forderung?
Bin für alle Tipps dankbar Hegenberg
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