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Juristische Frage - Sachbeschädigung

Frage von Hegenberg Hegenberg

Hallo zusammen,

ich habe da ein kleines Problem. Ich frage euch da sich vllt. eine(r) auf diesem Gebiet auskennt. Ich hatte mit soetwas noch nie zuvor zutun.

Ich habe mit meinem Auto in einem Wohngebiet geparkt. Als ich zurück ans Auto kam war eine Seitenscheibe eingeschlagen und am Tacho (also innen) steckte ein Zettel der Polizei mit der Bitte, mich bei denen zu melden. Gesagt getan... Die Polizei hat in meiner Abwesenheit eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgenommen da sie von einem Büger informiert wurde.

Jetzt bekam ich Post von der Polizei. Es sei ein Verursacher ermittelt wurden und ich soll mich entscheiden ob ich Strafantrag stellen will oder nicht.

Was heißt das jetzt im Klartext? Dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Kommt es das nicht auch so, ohne dass ich den Antrag stelle - Die Anzeige läuft ja nun schon?! Außerdem frage ich mich, wie ich meinen Schadenersatz geltend machen kann. Mein Zivilrechtliches Problem hat ja mit dem Strafantrag nix zutun soweit ich das dem Schreiben entnehmen konnte?!? Brauch ich dann einen Anwalt?

Was kann ich dann alles geltend machen? Die reparatur, ist klar... Nutzungsausfall fürs Auto??? Wenn ja, wieviel kann ich da veranschlagen? Was kann ich noch geltend machen (Hatte ja gut Rennerei wegen dem Vorfall) und wohin richte ich meine Forderung?

Bin für alle Tipps dankbar Hegenberg

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Antworten (6)

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    Antwort von FalkTauberle FalkTauberle

    Sachbeschädigung ist kein Offizialdelikt; deshalb bedarf es eines Strafantrages des Geschädigten, um die Strafverfolgung zu ermöglichen.(Das ist etwas anderes, als eine ANZEIGE; ich wundere mich allerdings, daß nicht bei Aufnahme derselben darauf hingewiesen wurde.) Frist drei Monate.

    Ohne Strafantrag kommt es nicht zu einer Gerichtsverhandlung; der Strafantrag ist aber auch keine Garantie, daß es dazu kommt.

    Wie Du schon richtig siehst, hat das mit der zivilrechtlichen Seite nichts zu tun; es verbessert aber die Ausgangssituation. Es gibt auch die Möglichkeit des sogenannten Adhäsionsverfahrens, d.h. die zivilrechtlichen Ansprüche werden im Strafverfahrem ebenfalls abgehandelt. (Vorteil: Kostenersparnis.)

    Wende dich für weitere Fragen an die Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts; die können weiterhelfen.

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    Antwort von diemeinung diemeinung

    Strafantrag natürlich. Der Täter wurde ja ermittelt. Das Fahrzeug ist, so denke ich bei Einbruchschäden durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Also wird die Versicherung sich ggf. an dem Verursacher schadlos halten. Alles andere ist eine Zivilklage um die Nutzungsausfälle, Rechtsanwalt u.a. geltend zu machen. Also schon einmal mit der Rechtschutzversicherung den Kontakt aufnehmen. Wenn kein Geld zu holen ist.. dann leider Pech gehabt.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Sachbeschädigung § 303 StGB ist ein Antragsdelikt. Die Staatsanwaltschaft benötigt einen Strafantrag, um überhaupt öffentliches Interesse festzustellen.

    Deine Schadensersatzansprüche ergeben sich aus § 823 BGB. Diese musst Du auf zivilrechtlichem Wege einfordern. Du kannst alles einfordern, was ursächlich mit der Sachbeschädigung im Zusammenhang steht. Leihwagen etc. Auch die Anwaltskosten würden aus der Beschädigung resultieren. Und deshalb sei auch geraten, einen Anwalt einzuschalten. Schadensersatzansprüche sollte man immer mit einem Anwalt zur Seite anfordern.

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    Antwort von tillkorn tillkorn

    zu einer Gerichtsverhandlung kommt es entweder auf Antrag des Geschädigten oder wenn die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses dies für notwendig erachtet. Letzteres ist im vorliegenden Fall aber nicht gegeben. Wenn er strafrechtlich verurteilt werden soll, musst du also einen Antrag stellen. Dein Schadensersatzanspruch ,wie richtig erkannt, damit nichts zu tun. Die Verurteilung macht erspart aber natürlich die Beweisführung etc. Diesen musst du unabhängig davon geltend machen, hier würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Bei Autos ist aufgrund der hohen Bedeutung ein Nutzungsausfallschaden von der Rechtsprechung anerkannt worden. Du müsstest den Wagen allerdings auch wirklich in der Zeit haben nutzen wollen und können.

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    Antwort von Tristanian Tristanian

    Geh doch erstmal zur Polizei, die können Dir das wahrscheinlich besser beantworten als die meisten Leute hier.

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    Antwort von eichorn eichorn

    Wie du schon sagst,der Schaden hat mit der Anzeige nix zu tun,den Schadensersatz mußt du auf Zivilrechtsebene einklagen.Also vor Gericht.Es sei denn du einigst dich mit dem Verursacher aussergerichtlich.Strafanzeige mußt du stellen wenn du willst das der Täter bestraft wird.Wenn du anzeige stellst und der Täter wird dann verurteilt hast du es bei einer Schadensersatzklage einfacher.Denn du mußt beweisen das derjenige der Täter ist und den Schaden verursacht hat.

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