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Jugendstrafe Drogen

gefragt von thehitmenthehitmen am 19.09.2009 um 22:16 Uhr

Was bekommt ein Jugendlicher (14-17) für eine Strafe wenn er:

  1. Drogen konsumiert?

  2. mit Drogen dealt?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.018 Deutschland x 3.699 Gesetz x 2.090

TalinaQ
beantwortet von TalinaQ am 19. September 2009 22:24
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Rechtliche Konsequenzen beim Umgang mit Drogen-------------------Auch wenn diese Tatsache oft verdrängt wird: Drogenkonsum kann nicht nur schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, es kann auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.------------------------------- Wann ist Drogenkonsum strafbar?

Nach dem Gesetz verstößt der bloße Konsum - also das "Kiffen" oder nehmen anderer Drogen an sich - nicht gegen ein Gesetz. Wird jemand mit einem Joint in der Hand beim Rauchen angetroffen, ist dies keine Handlung, die bestraft wird. Dahinter steht die Auffassung des Gesetzgebers, dass die "Selbstschädigung" durch den Konsum von Cannabis nicht strafbar sein soll.

Aber: Strafbar macht sich gemäß Paragraph 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wer illegale Betäubungsmittel "anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft."

Außerdem ist der Besitz strafbar! Der Besitz ist juristisch die „tatsächliche Sachherrschaft“ über etwas. Wer Drogen besitzt, kann sie weitergeben – das ist das entscheidende Kriterium für die Strafbarkeit. Wenn jemand mit Drogen in der Tasche angetroffen wird, ist also die Frage, ob er die Menge für den Eigenkonsum besitzt oder für die Weitergabe. Die Gefahr der Weitergabe macht den Besitz strafbar.

Wenn also mehr als die Menge zum Eigenkonsum gefunden wird, kann gemäß Paragraph 29 BtMG eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. Gibt jemand über 21 Jahren Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren weiter, dann gibt es eine Mindeststrafe von einem Jahr nach Paragraph 29a BtMG (wegen "Verführung"), wenn eine Bande handelt, liegt eine Strafe nicht unter zwei Jahren nach Paragraph 30 BtMG.

Dennoch kann man in Deutschland nicht von einer einheitlichen Rechtssprechung bei Drogendelikten ausgehen. Die Rechtssprechung variiert von Bundesland zu Bundesland. Was in Baden-Würtemberg verfolgt und bestraft wird, kann in Schleswig-Holstein ignoriert und von Amts wegen eingestellt werden. Grundsätzlich wird beim Besitz von illegalen Substanzen unterschieden zwischen einer geringen Menge, normalen Menge und nicht geringen Menge.

Nach Paragraph 31a kann die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absehen, wenn kein öffentliches Interesse besteht, die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch bestimmt ist. Vor allem Ersttäter kommen hierbei in Betracht.

Nach Paragraph 29 Abs. 5 kann das das Gericht von einer Bestrafung absehen, wenn das Betäubungsmittel vom Täter lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge angebaut oder hergestellt, eingeführt, ausgeführt, erworben oder in sonstiger Weise verschafft wurde.

---------------Hände weg von Drogen jeglicher Art! -------------


hani99
beantwortet von hani99 am 19. September 2009 22:19
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Probier es nicht aus. Lass die Finger von dem Zeug.

LG hani99


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 19. September 2009 22:18
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Wenn ich Richter wäre, dann eine Tracht Prügel und das wäre es. Spart Geld , spart Zeit für echte Kriminelle.

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 19. September 2009 22:19

D.h


anonym
beantwortet von chicaBlue am 19. September 2009 22:17
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Hoffentlich soviel, das er das sein ganzes Leben lang nicht mehr macht.

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 19. September 2009 22:19

toll, dass du mir eine so präzise Antwort geben konntest.

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 19. September 2009 22:21

WAS ??? soll sie denn auf so eine Frage antworten ??

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 19. September 2009 22:22

warum antwortet sie, wenn sie die Antwort nicht weiß?

Kommentar von chicaBlue am 19. September 2009 22:27

Damit du dein Leben daran denkst es nicht mehr zu tun.

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 19. September 2009 22:28

woher willst du denn überhaupt wissen, dass ich Drogen konsumiere geschweige denn deale?

Kommentar von chicaBlue am 19. September 2009 22:32

Dann stelle die Frage präziser.

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 19. September 2009 22:36

ich habe die Frage völlig sachlich gestellt, wenn du daraus interpretierst, dass ich das tue kann ich auch nichts dafür.

Kommentar von chicaBlue am 19. September 2009 22:39

Du hast aber nicht gesagt wer oder das du die Frage für einen Freund stellst. Motz hier nicht so rum. Damit mußt du rechnen.


Marlonn
beantwortet von Marlonn am 19. September 2009 22:19
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lass beides sein


anonym
beantwortet von blackoo am 19. September 2009 22:18
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keine Drogen


falling7down
beantwortet von falling7down am 19. September 2009 22:18
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Wenn du Drogen konsumierst, bekommst du keine Strafe, aber wenn du dealst schon.


Dory1
beantwortet von Dory1 am 19. September 2009 22:17
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Fürs konsumieren eher keine Strafe .. Für Dealen geht es bis zur Haftstrafe

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 19. September 2009 22:17

und wieviel Haftstrafe?

Kommentar von 66fd90f53b2dfebd4d51b413fa25b337smallWinchester am 19. September 2009 22:19

lass es einfach.

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 19. September 2009 22:20

ohh leute woher wollt ihr denn wissen dass ICH das getan hab??? Das betrifft einen Freund von mir!!!!!

Kommentar von 1da013680736e6766e253eb1fa4d4866smallDory1 am 19. September 2009 22:19

genug dass du es lässt

Kommentar von 2ef9f75745f92f38dd034f319bd0146esmallTalinaQ am 19. September 2009 22:20

klar wird auch der Konsum bestraft, auch in diesem Alter ... und wenn es Sozialstunden sind und/oder eine Drogentherapie. Mal abgesehen davon das der Konsument sich allein schon durch den Konsum selbst bestraft - hmm

Kommentar von 1da013680736e6766e253eb1fa4d4866smallDory1 am 19. September 2009 22:21

also bei cannabis?.. nein da ist nix mit bestrafung in dem alter.. ;) das verfahren wird def. eingestellt.


gieni
beantwortet von gieni am 20. September 2009 13:52
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Igitta
beantwortet von Igitta am 19. September 2009 22:22
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Ich finde es Gesetzes wegen eine Frechheit, dass man Jugendliche deswegen krimalisiert.


treulose
beantwortet von treulose am 19. September 2009 22:20
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Jugendarrest zum Glück


anonym
beantwortet von sefa97 am 19. September 2009 22:20
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aufjedenfall so lange bis der jenige oder sie jenige es nie mehr wieder macht


anonym
beantwortet von canniboy1 am 19. September 2009 22:18
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hoffe eine sehr schlimme strafe

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 19. September 2009 22:19

toll, dass du mir eine so präzise Antwort geben konntest.


fiebaer
beantwortet von fiebaer am 19. September 2009 22:17
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kommt drauf an , in welchem land er wohnt

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 19. September 2009 22:18

Deutschland natürlich

Kommentar von D69306f5947b706d3383f027ee9a85fdsmallfiebaer am 19. September 2009 22:21

drogen = gefährlich Dealen = Knast Rauchen, schnupfen fixen = unverantwortlich, lass bleiben

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 19. September 2009 22:25

WIE OFT DENN NOCH! ich mach sowas net!

Kommentar von D69306f5947b706d3383f027ee9a85fdsmallfiebaer am 19. September 2009 22:25

warum stellste dann sone bullshit frge?=

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 19. September 2009 22:29

weils ein Kumpel von mir macht.

Kommentar von D69306f5947b706d3383f027ee9a85fdsmallfiebaer am 19. September 2009 22:38

wqas dealen oder konsumieren


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 19. September 2009 22:17
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Hoffentlich lange genug !!!!!!


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