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Jugendstrafe Drogen

Frage von thehitmen thehitmen

Was bekommt ein Jugendlicher (14-17) für eine Strafe wenn er:

  1. Drogen konsumiert?

  2. mit Drogen dealt?

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Antworten (16)

  • 3
    Antwort von TalinaQ TalinaQ

    Rechtliche Konsequenzen beim Umgang mit Drogen-------------------Auch wenn diese Tatsache oft verdrängt wird: Drogenkonsum kann nicht nur schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, es kann auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.------------------------------- Wann ist Drogenkonsum strafbar?

    Nach dem Gesetz verstößt der bloße Konsum - also das "Kiffen" oder nehmen anderer Drogen an sich - nicht gegen ein Gesetz. Wird jemand mit einem Joint in der Hand beim Rauchen angetroffen, ist dies keine Handlung, die bestraft wird. Dahinter steht die Auffassung des Gesetzgebers, dass die "Selbstschädigung" durch den Konsum von Cannabis nicht strafbar sein soll.

    Aber: Strafbar macht sich gemäß Paragraph 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wer illegale Betäubungsmittel "anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft."

    Außerdem ist der Besitz strafbar! Der Besitz ist juristisch die „tatsächliche Sachherrschaft“ über etwas. Wer Drogen besitzt, kann sie weitergeben – das ist das entscheidende Kriterium für die Strafbarkeit. Wenn jemand mit Drogen in der Tasche angetroffen wird, ist also die Frage, ob er die Menge für den Eigenkonsum besitzt oder für die Weitergabe. Die Gefahr der Weitergabe macht den Besitz strafbar.

    Wenn also mehr als die Menge zum Eigenkonsum gefunden wird, kann gemäß Paragraph 29 BtMG eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. Gibt jemand über 21 Jahren Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren weiter, dann gibt es eine Mindeststrafe von einem Jahr nach Paragraph 29a BtMG (wegen "Verführung"), wenn eine Bande handelt, liegt eine Strafe nicht unter zwei Jahren nach Paragraph 30 BtMG.

    Dennoch kann man in Deutschland nicht von einer einheitlichen Rechtssprechung bei Drogendelikten ausgehen. Die Rechtssprechung variiert von Bundesland zu Bundesland. Was in Baden-Würtemberg verfolgt und bestraft wird, kann in Schleswig-Holstein ignoriert und von Amts wegen eingestellt werden. Grundsätzlich wird beim Besitz von illegalen Substanzen unterschieden zwischen einer geringen Menge, normalen Menge und nicht geringen Menge.

    Nach Paragraph 31a kann die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absehen, wenn kein öffentliches Interesse besteht, die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch bestimmt ist. Vor allem Ersttäter kommen hierbei in Betracht.

    Nach Paragraph 29 Abs. 5 kann das das Gericht von einer Bestrafung absehen, wenn das Betäubungsmittel vom Täter lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge angebaut oder hergestellt, eingeführt, ausgeführt, erworben oder in sonstiger Weise verschafft wurde.

    ---------------Hände weg von Drogen jeglicher Art! -------------

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    Antwort von hani99 hani99

    Probier es nicht aus. Lass die Finger von dem Zeug.

    LG hani99

  • 2
    Antwort von Angelflight Angelflight

    Wenn ich Richter wäre, dann eine Tracht Prügel und das wäre es. Spart Geld , spart Zeit für echte Kriminelle.

    Kommentar von joerg1611 joerg1611joerg1611

    D.h

  • 2
    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Hoffentlich soviel, das er das sein ganzes Leben lang nicht mehr macht.

    Kommentar von thehitmen thehitmenthehitmen

    toll, dass du mir eine so präzise Antwort geben konntest.

    Kommentar von joerg1611 joerg1611joerg1611

    WAS ??? soll sie denn auf so eine Frage antworten ??

    Kommentar von thehitmen thehitmenthehitmen

    warum antwortet sie, wenn sie die Antwort nicht weiß?

    Kommentar von chicaBlue chicaBluechicaBlue

    Damit du dein Leben daran denkst es nicht mehr zu tun.

    Kommentar von thehitmen thehitmenthehitmen

    woher willst du denn überhaupt wissen, dass ich Drogen konsumiere geschweige denn deale?

    Kommentar von chicaBlue chicaBluechicaBlue

    Dann stelle die Frage präziser.

    Kommentar von thehitmen thehitmenthehitmen

    ich habe die Frage völlig sachlich gestellt, wenn du daraus interpretierst, dass ich das tue kann ich auch nichts dafür.

    Kommentar von chicaBlue chicaBluechicaBlue

    Du hast aber nicht gesagt wer oder das du die Frage für einen Freund stellst. Motz hier nicht so rum. Damit mußt du rechnen.

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    Antwort von Marlonn Marlonn

    lass beides sein

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    Antwort von blackoo blackoo

    keine Drogen

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    Antwort von falling7down falling7down

    Wenn du Drogen konsumierst, bekommst du keine Strafe, aber wenn du dealst schon.

  • 1
    Antwort von Dory1 Dory1

    Fürs konsumieren eher keine Strafe .. Für Dealen geht es bis zur Haftstrafe

    Kommentar von thehitmen thehitmenthehitmen

    und wieviel Haftstrafe?

    Kommentar von Winchester WinchesterWinchester

    lass es einfach.

    Kommentar von thehitmen thehitmenthehitmen

    ohh leute woher wollt ihr denn wissen dass ICH das getan hab??? Das betrifft einen Freund von mir!!!!!

    Kommentar von Dory1 Dory1Dory1

    genug dass du es lässt

    Kommentar von TalinaQ TalinaQTalinaQ

    klar wird auch der Konsum bestraft, auch in diesem Alter ... und wenn es Sozialstunden sind und/oder eine Drogentherapie. Mal abgesehen davon das der Konsument sich allein schon durch den Konsum selbst bestraft - hmm

    Kommentar von Dory1 Dory1Dory1

    also bei cannabis?.. nein da ist nix mit bestrafung in dem alter.. ;) das verfahren wird def. eingestellt.

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    Antwort von TheJasper15 TheJasper15

    ich wär mal dafür das mal alle die einfach nur was gegen drogen schrieben wollen, sich hier raushalten sollen. er wollte doch nur wissen was eine jugendliche person für eine strafe bekommt wenn die person drogen konsumiert oder damit dealt. TalinaQ hat hier die einzige sinnvolle antwort gegeben, er hat einfach sachlich erklärt, was passiert, wenn jemand bei sowas erwischt wird.

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    Antwort von gieni gieni
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    Antwort von Igitta Igitta

    Ich finde es Gesetzes wegen eine Frechheit, dass man Jugendliche deswegen krimalisiert.

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    Antwort von treulose treulose

    Jugendarrest zum Glück

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    Antwort von sefa97 sefa97

    aufjedenfall so lange bis der jenige oder sie jenige es nie mehr wieder macht

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    Antwort von canniboy1 canniboy1

    hoffe eine sehr schlimme strafe

    Kommentar von thehitmen thehitmenthehitmen

    toll, dass du mir eine so präzise Antwort geben konntest.

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    Antwort von fiebaer fiebaer

    kommt drauf an , in welchem land er wohnt

    Kommentar von thehitmen thehitmenthehitmen

    Deutschland natürlich

    Kommentar von fiebaer fiebaerfiebaer

    drogen = gefährlich Dealen = Knast Rauchen, schnupfen fixen = unverantwortlich, lass bleiben

    Kommentar von thehitmen thehitmenthehitmen

    WIE OFT DENN NOCH! ich mach sowas net!

    Kommentar von fiebaer fiebaerfiebaer

    warum stellste dann sone bullshit frge?=

    Kommentar von thehitmen thehitmenthehitmen

    weils ein Kumpel von mir macht.

    Kommentar von fiebaer fiebaerfiebaer

    wqas dealen oder konsumieren

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    Antwort von joerg1611 joerg1611

    Hoffentlich lange genug !!!!!!

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