gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Jugendschutz? Wie lange darf man bleiben?

gefragt von Elmar91Elmar91 am 08.08.2009 um 0:34 Uhr

Ich habe eine Frage zum Jugendschutz: wenn ich( 17 Jahre) jetzt mit einer Person( 14 Jahre) auf ein Fest gehe. Wie lange darf dann diejenige bleiben. Auch bis zwölf Uhr?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Jugendschutz x 271

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Ljena
beantwortet von Ljena am 8. August 2009 00:36
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nein man darf erst ab 16 (gesetzlich) bis 12 Uhr wegbleiben. Ich glaube die Grenze für 14 Jährige liegt bei 10 Uhr.

Kommentar von Simple_avatar8smallLjena am 8. August 2009 00:37

edit: Wenn die eltern dabei sind, kann eine 14-jährge natürlich solange bleiben wie die Eltern


Weitere gute Antworten


masbas10
beantwortet von masbas10 am 20. November 2009 16:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nur bis 22uhr


anonym
beantwortet von Nina97 am 8. August 2009 00:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei öffendlichen veranstalltungen muß ein erziehungsberechtigter dabei sein, privat sieht das sicher anderst aus


anonym
beantwortet von xRealx am 8. August 2009 00:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an ob das Fest öffentlich oder privat ist.


SchmuseLinchen
beantwortet von SchmuseLinchen am 8. August 2009 00:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an was die eltern sagen


anonym
beantwortet von sannae am 8. August 2009 00:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ja.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.