Jugendlicher uriniert in Hausflur. Sachbeschädigung?

20 Antworten

Hier kommt eine Anzeige in Frage. Bei der Polizei brauchst Du nur zu schildern, was wann wo passiert ist. Ob das nun Sachbeschädigung, eine Beleidigung oder Hausfriedensbruch oder etwas anderes ist, regelt dann die Polizei/Justiz.

Lassen Sie den Flur durch ein Fachunternehmen reinigen und stellen Sie dem Verursacher den draus sich ergebenden finaziellen Schaden, den er zeugeschaftlich belegt verursacht hat, mit kurzer Zahlungsfrist in Rechnung. Zahlt er nicht, geben Sie einen Mahnbescheid raus und lassen dann den Dingen ihren gerichtlichen Lauf. Erstatten Sie Strafanzeige wgen Beleidigung und benennen Sie dazu die beidne Zeugen. Ich versicher Ihnen, der pinkelt, wen überhaupt, nie wieder bei Ihnen! Solche "Würstchen" Mores zu lehren, ist keine besondere Kunst!

kannst ihn weg. Sachbeschädigung anzeigen.. wird aber keine Folgen haben.. da wird die polizei nicht viel machen können/wollen.. minderschwerer fall.. meiner meinung nach..

Also die Sachbeschädigung die hier so oft erwähnt wird kannst du vergessen. Dazu muss eine Substanzverletzung vorliegen. Und die ist nicht gegeben. Ausser der Urin hat die Tapette im Hausflur bröckeln lassen. So ist es nur eine Verunreinigung die leicht zu beseitigen ist. Allerdings würde ich wie schelm1 sagte das ganze vom Fach entfernen lassen und die Rechnung dem Täter zu schicken. Der wird sich freuen. Wegen dem Stinkefinger könnte man wegen Beleidgung anzeigen, wird aber nicht viel bringen.

Mit Sachbeschädigung wird nichts. Es ist ja nichts beschädigt, außer er hat so ätzenden Urin, dass die Wandfarbe abblättert. Ärgerlich ist es, aber du wirst nichts mache können. Wenn er das öfter macht, stell einen Eimer Wasser bereit. "Wenn du denkst, hier ist das Klo, ich hab hier die Wasserspülung. O, Entschuldigung, ist deine Hose sehr nass geworden?"