Meine Tochter hat wegen ihrer Berufsausbildung ihren Hauptwohnsitz bei ihren Großeltern, die nicht erziehungsberechtigt sind. Nach Abschluss der Lehre wird sie höchstwahrscheinlich nicht übernommen und muss deshalb Hartz 4 beantragen. Nun meine Frage: Kann sie nach Abschluss der Lehre, obwohl sie noch nicht 25 ist, trotz Hartz 4 in eine eigene Wohnung ziehen? Oder bleibt sie bis 25 bei ihren Großeltern? Oder muss sie zurück in den elterlichen Haushalt?
Hallo, bevor die Frage beantwortet werden kann, müssen einige Dinge geklärt werden. Es ist nicht wahrscheinlich, dass sie überhaupt Anspruch auf ALG II hat. Sie erziehlt während der Berufsausbildung ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen und hat damit Anspruch auf ALG I. Dieser kann dann unter Umständen durch ALG II aufgestockt werden. Es wäre dazu notwendig genauere Umstände zu kennen um die obige Frage zu beantworten.
Das ist eine interessante Frage! Welche Gründe würden gegen den Verbleib bei den Großeltern denn sprechen? Ihre Tochter kann da hin ziehen, wo sie Arbeit bekommt und die Wohnung selbst bezahlen kann. So lange sie das als U 25 nicht kann, ist sie gezwungen, dort zu bleiben, wo sie war. Ich denke auch eine Rückkehr zu Ihnen wäre akzeptabel. Eigener Wohnraum wird nur unter sehr gut begründbaren ausnahmefällen genehmigt, wozu z.B. Mißbrauch, alkoholkranke Eltern, zerrüttete Verhältnisse, Schwangerschaft oder Kind zählen können. Dies muss üblicherweise vom Jugendamt eruiert und begründet werden. Sinn des ganzen ist schlicht, zu unterbinden, dass sich jede(r) U25 seine Wohnung von Steuergeldern finanzieren lässt.
hallo, also entweder nimmt die tochter ALGI in Anspruch. Sollte dieses nicht reichen gibt es keine Aufstockung auf ALG2 Sie muss ALG2 beantragen. Allerdings wird ihr keine Wohnung finanziert, da Sie bei der engsten (Großeltern) Verwandten lebt. Da Sie und nicht die Großeltern erziehungsberechtigt sind, müssen Sie für Ihren Unterhalt aufkommen. Sollten Sie dieses aus finanzieller Lage nicht können, muss die Tochter bei den Großeltern bleiben oder zu Ihnen zurückziehen. Eine eigenen Hausstand gibt es unter diesen Umständen definitiv nicht, da es für Ihre Tochter ja während der Ausbildung auch zumutbar war bei den Großeltern zu leben. Anders würde es aussehen, wenn Sie eine Ausbildungsbeihilfe gehabt hätte und schon zu zeiten der Ausbilung eine eigene Wohnung gehabt hätte. Es klingt hier auch etwas nach Ausnutzen von staatlichen Transferleistungen. während der Ausbildung hätten ja u.U. die Eltern zahlen müssen, nach der Ausbildung liegt es ja nicht mehr an den Eltern, dann kann der staat ja zahlen. Verstehen Sie mich nicht falsch, suche selber seit ca 4 Jahren eine Vollzeitstelle und habe nicht einen tag Alg2 in Anspruch genommen, ich habe mich mit Jobs selbst finanziert....
Naja, die Ausbildung ist eine überbetriebliche Reha-Ausbildung übers Arbeitsamt. Die zahlen auch das Lehrlingsgeld. Damit dürften die auch die Sozialversicherungsleistungen übernehmen. Und die Großeltern leben in einer anderen Stadt als die Eltern. Wäre echt gut zu wissen, wohin meine Tochter nun ziehen muss/kann, wenn die Ausbildung beendet ist.